Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
Der letzte Aufenthalt entscheidet über das Erbrecht
Die seit 2012 geltende Europäische Erbrechtsverordnung sorgt für eine einheitliche Regelung von Erbfällen mit Auslandsbezug. Wichtigstes Merkmal ist das Aufenthaltsprinzips. Danach entscheidet der letzte Lebensmittelpunkt des Erblassers darüber, welches nationale Erbrecht für den Erbfall gilt.
Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten rund um die EU-Erbrechtsverordnung.
Anwaltliche Leistungen beim grenzüberschreitenden Erbfall
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater betreuen Sie an unseren Standorten, bundesweit und international in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um das Erben und Vererben. Beratungen können wir in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch anbieten.
- Prüfung, welches nationale Erbrecht in Ihrem Fall anwendbar ist
- Gestaltung von Testamente für Personen und Nachlässe mit Auslandsbezug
- Abwicklung von Erbschaften in Deutschland für ausländische Erben
- Beratung im französischen Erbrecht und italienischem Erbrecht unsere Anwälte oder durch Kooperationsanwälte (z.B. Polen oder Iran, Dubai/VAE)
Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
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Was regelt die EU-Erbrechtsverordnung?
Die Verordnung klärt die Frage, welches nationale Erbrecht bei einem Erbfall mit Auslandsbezug gilt. Außerdem regelt sie die internationale Zuständigkeit, also welches Gericht zuständig ist und enthält Bestimmungen zum Europäischen Nachlasszeugnis (vergleichbar mit dem deutschen Erbschein).
Welches Erbrecht gilt bei Erbfällen mit Auslandsbezug?
Für Erbfälle gilt das Erbrecht des Staates, in dem der verstorbene Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das gilt für den gesamten Nachlass, also sowohl für bewegliche Vermögenswerte als auch Immobilien. Lebt und verstirbt etwa ein Deutscher in Italien, gilt italienisches Erbrecht. Wo der letzte gewöhnliche Aufenthalt ist, lässt sich nicht immer leicht bestimmen. Ausschlaggebend ist eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers.
Kann man auch ein anderes Erbrecht wählen?
Wer mit dem nach der EU-Erbrechtsverordnung anwendbaren ausländischen Recht nicht einverstanden ist, kann im Testament mit einer Rechtswahl auch das Erbrecht seines Heimatlandes bestimmen. So können z.B. Deutsche, die in Frankreich leben, letztwillig verfügen, dass für sie deutsches Erbrecht anwendbar sein soll.
Wo gilt die EU-Erbrechtsverordnung?
Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme von Dänemark und Irland.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis kann man in der EU seine Erbenstellung nachweisen. Das erleichtert die Abwicklung einer Erbschaft im Ausland.