Notar in Berlin

Notariat finden, Kosten prüfen – Beurkundung und Beglaubigung

Wichtige Rechtsgeschäfte bedürfen häufig der Mitwirkung eines Notars. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Inanspruchnahme eines Notariats in Berlin.

Wichtiger Hinweis: ROSE & PARTNER ist eine reine Anwaltskanzlei. Wir unterhalten weder in Berlin noch an unseren  anderen Standorten ein Notariat beschäftigen und entsprechend auch keine Notare.

Notar oder Rechtsanwalt – wer braucht was?

Der Notar als hoheitliches Amt

Notare sind Juristen mit besonderen hoheitlichen Befugnissen. Sie können insbesondere Verträge und Verfügungen beurkunden und sind auch für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig.

Der Notar ist – anders als der Rechtsanwalt – unparteilich und zur Neutralität verpflichtet. Er ist aber, ebenso wie der Anwalt, zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Rechtsgeschäfte verpflichtet. Der Gang zum Notar soll also – gegebenenfalls und oft zusätzlich zur Beratung durch den Rechtsanwalt vorab –

  • den Betroffenen die Bedeutung des Rechtsgeschäfts verdeutlichen und
  • eine Belehrung der Beteiligten über die Rechtsfolgen der Vereinbarung sicherstellen.

Der Rechtsanwalt als parteilicher Interessenvertreter

Der Rechtsanwalt hingegen berät und vertritt seinen Mandanten – und zwar nur diesen. Seine Rolle ist es, beim Verhandeln eines Vertrages das bestmögliche Ergebnis für seinen Auftraggeber zu erzielen. Der Anwalt ist daher ganz überwiegend im Vorfeld der Beurkundung tätig.

Während Notare regelmäßig nicht steuerlich beraten, kann der Rechtsanwalt Mandanten auch über die steuerlichen Auswirkungen einer Gestaltung aufklären und auf eine Steueroptimierung hinwirken.

Während in den meisten Regionen Deutschlands Rechtsanwaltskanzlei und Notariate streng getrennt nebeneinander existieren, gibt es in Berlin und einigen anderen Gegenden das sogenannte Anwaltsnotariat. Dieses erlaubt es einem Rechtsanwalt mit entsprechender Berufserfahrung und fachlicher Eignung zusätzlich auch den Beruf des Notars auszuüben.

Wann ist der Notar Pflicht?

Eine Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung sind nötig, wenn dies gesetzlich explizit vorgesehen ist. Grund für diese besonderen Formerfordernisse ist, dass ein bestimmtes Rechtsgeschäft weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Bedeutung für die Beteiligten hat.

Neben bestimmten Vollmachten erfordern folgende Rechtsgeschäfte zwingend die Mitwirkung eines Notars:

  1. Immobilien
         - Immobilienkaufverträge
         - Schenkung von Immobilien
         - Anträge auf Eintragungen im Grundbuch
  2. Handels- und Gesellschaftsrecht
         - Gründung bestimmter Gesellschaft, z.B. einer GmbH
           (>Lesen Sie mehr zurzu der für Sie passenden Gesellschaftsform)
         - Anmeldungen zum Handelsregister
  3. Erbfälle 
         - Erbvertrag
         - Erbausschlagung
         - Nachlassverzeichnis auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten
  4. Familienrecht 
         - Ehevertrag
         - Scheidungsvereinbarung
         - Schenkungsvertrag / Übergabevertrag

Wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen, können Sie dies ebenfalls bei jeden Notariat tun und müssen so nicht das zuständige Nachlassgericht aufsuchen. Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Erbscheinsantrag kann gegenüber dem Notar erfolgen.

Wie finde ich in Berlin den passenden Notar?

In der deutschen Hauptstadt gibt es derzeit 671 Notarinnen und Notare (Stand 2020). Auf der Internetseite der Berliner Notarkammer finden Sie eine praktische Suchmaske, mit deren Hilfe sie Notare in den einzelnen Berliner Stadtteilen finden können. Die allermeisten Notare sitzen zwar in Berlin Mitte, aber auch in den sonstigen Stadtteilen finden sich vereinzelte Notariate. Der Link kommt hier: 

Ihren Notar in Berlin finden Hier geht's zur Suchmaschine der Berliner Notarkammer

Auf der Internetseite der Notarkammer können Sie Ergebnisse übrigens auch nach bestimmten Sprachkenntnissen des jeweiligen Notars filtern. Finden Sie keinen Notar Ihrer Sprache, kann zur Beurkundung ein Übersetzer hinzugezogen werden.

Eine Suche anhand von Rechtsgebieten ist  bei der Notarkammer jedoch nicht möglich. Das liegt daran, dass grundsätzlich alle Notare das komplette Leistungsspektrum von Beurkundungen und Beglaubigungen in allen Rechtsbereichen anbieten müssen. Eine Wahlmöglichkeit gibt es für Notare nicht, sodass auch weniger lukrative Rechtsgeschäfte mit der gleichen Priorität behandelt werden müssen.

Selbstverständlich gibt es auch bei den Berliner Notaren unterschiedlich ausgeprägte Vorkenntnisse, Schwerpunkte und Vorlieben. Diesbezüglich können persönliche Empfehlungen weiterhelfen.

Was kostet ein Notar?

Die Höhe der Notarkosten dürfen Notare nicht selbst bestimmen, sie sind vielmehr bundesweit gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz – ein Notar kostet also in Berlin genauso viel wie in Hamburg oder München. Dabei gibt es zwei Ansätze:

  • Erstens gibt es verschiedene Gebührenansätze, die dazu führen, dass kleinere Amtstätigkeiten oft nicht kostendeckend durchgeführt werden. Höhere Gebührenansätze bei größeren Transaktionen gleichen dies aus. Dadurch soll gewährleistet werden, dass notarielle Tätigkeiten von jedem in Anspruch genommen werden können.
  • Zweitens richten sich die Kosten aber auch nach dem Gegenstandswert. Die dadurch am Ende genau festgelegten Kosten fallen pauschal an – also unabhängig von dem tatsächlichen Beratungsaufwand oder der Dauer des Besprechungstermins. Zögern Sie also nicht, Ihre Fragen im Termin auch tatsächlich zu stellen.

Davon zu unterscheiden sind die Grundbuchkosten, die bei Immobilientransaktionen zusätzlich zu den Notarkosten anfallen.

Im Internet finden sich diverse Gebührenrechner, mit deren Hilfe die Höhe der Notarkosten jedenfalls in etwa bestimmt werden kann, zum Beispiel folgende:

Notarkostenrechner.com Notarkosten- und Grundbuchrechner des Handelsblatts Gebührenrechner der Bundensnotarkammer

Was passiert beim Notartermin?

Zu unterscheiden ist zwischen der notariellen Beurkundung und der notariellen Beglaubigung – nicht nur in ihrer Bedeutung. Auch der Ablauf und die Dauer der Termine sind jeweils verschieden und es entstehen Kosten in unterschiedlicher Höhe.

Die Beglaubigung

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit der Unterschrift der Beteiligten. Zunächst überprüft er, ob die unterzeichnende Person wirklich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. Hierzu überprüft er den Personalausweis. Weiterhin bleibt er während der Unterschrift anwesend und versieht dann das Dokument mit einem notariellen Vermerk, in dem er beglaubigt, dass diese Person ebendiese Unterschrift vollzogen hat.

In Bezug auf den Inhalt überprüft der Notar das unterschriebene Dokument grundsätzlich nicht und er berät auch nicht in Bezug auf das Rechtsgeschäft. Er muss aber eine Vorprüfung vornehmen, ob der Inhalt des Dokuments strafbar ist – wenn ja, muss er seine Mitwirkung an der Beglaubigung verweigern.

Die Beurkundung

Bei der Beurkundung wird nicht nur für die Echtheit der Unterschriften eingestanden, sondern auch für den Inhalt des Schriftstückes. Dafür überprüft er intern noch vor dem Termin das Dokument auf seinen Inhalt.

Er überprüft dann im Termin zunächst ebenfalls die Ausweisdokumente, klärt aber danach über den Sachverhalt auf und belehrt die Beteiligten über die Tragweite und die rechtliche Bedeutung des Rechtsgeschäfts. Er muss sicherstellen, dass sich die Anwesenden dieser bewusst sind. Er liest dazu auch den gesamten Text der Urkunde vor und beantwortet Verständnisfragen.

Die Parteien genehmigen dann das Schriftstück in der vorgelesenen und gegebenenfalls noch korrigierten Form. Anschließend unterzeichnen die Beteiligten und der Notar zusammen das Schriftstück.