Steuerhinterziehung durch Krypto Handel
Verschärfte Meldepflichten für Krypto-Anleger
In Deutschland werden vermehrt Maßnahmen ergriffen, um Steuerhinterziehung mit Kyrpto-Geschäften einzudämmen. Welche Pflichten ein neues BMF-Schreiben nun für Anleger mit sich bringt und welcher Gesetzentwurf für weitere Einschränkungen sorgen wird, lesen Sie hier.
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist eine Thematik, der eine gewisse Dynamik innewohnt. Jedes Jahr gibt es neue Regularien, an die sich Krypto-Anleger halten müssen. So auch dieses Jahr mit dem neuen BMF-Schreiben vom 6. März 2025 und dem Entwurf des Krypto-Steuertransparenzgesetzes (KStTG-E). Beides dient dazu, mehr Transparenz im Zusammenhang mit Krypto-Geschäften zu schaffen. Damit steigt das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung mit Krypto-Werten erheblich.
Kryptovermögen galt bisher grundsätzlich als schwer kontrollierbar und „steuerlich unsichtbar“. Laut Finanzverwaltung bestünde jedoch kein Vollzugsdefizit. Dieser Meinung waren auch die Finanzgerichte. Wer seine Gewinne aus Krypto-Handel nicht in der Steuererklärung erklärt, verwirklicht regelmäßig den Tatbestand einer Steuerhinterziehung.
BMF-Schreiben vom März 2025 präzisiert Erklärungspflichten
Die Erklärungspflichten für Krypto-Anleger wurden vom BMF im März 2025 ausdrücklich konkretisiert in den folgenden Bereichen:
Steuerpflichtige Vorgänge in Verbindung mit Krypto-Handel
Steuerliche Behandlung von Airdrops, Forks sowie Staking
Haltefristen gemäß § 23 EStG
Lückenlose Dokumentation und Mitwirkungspflichten
Das BMF-Schreiben macht deutlich, dass für den Steuerpflichtigen auch bei Nutzung etwaiger ausländischer Kryptobörsen oder selbstverwalteter Wallets uneingeschränkt die Erklärungspflicht gilt. An die Mitwirkungspflicht des Krypto-Anlegers werden hohe Anforderungen gestellt (§ 90 Abs. 2 AO) und die Nachweispflichten treffen speziell den Steuerpflichtigen selbst.
KStTG – Die Antwort auf Seite der Anbieter?
Parallel zu den Regulierungen des BMF-Schreibens betreffend Krypto-Anleger soll das Krypto-Steuertransparenzgesetz (KStTG) der Regulierung der Anbieterwelt dienen. Ein Gesetzentwurf vom Mai 2024 soll den OECD-Strandard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) umsetzen. Ist das geschehen müssen Krypto-Dienstleister innerhalb der EU:
Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln
Sämtliche Krypto-Transaktionen plausibilisieren und melden
Personenbezogene Daten inkl. Wallet-Informationen zur Verfügung stellen
diese Informationen automatisiert an zuständige Finanzbehörden senden
Man kann davon ausgehen, dass spätestens 2026 die ersten Meldungen in Umlauf gebracht werden. Betroffen davon sind sowohl Privatanleger als auch gewerbliche Krypto-Transaktionen.
Wie wirken BMF-Schreiben und KStTG zusammen?
Beide Vorschriften betreffen den steuerpflichtigen Krypto-Anleger. Gewinne und Verluste, die nicht vom Steuerpflichtigen selbst erklärt wurden, werden zukünftig über Anbieter-Reports enttarnt. Sogenannte internationale Arbitrage-Modelle funktionieren nicht mehr. Auch eine Betriebsprüfung im privaten Bereich kann künftig durch digitale Datenabgleiche vereinfacht werden. Die Selbstanzeige wird zum letzten Ausweg.
Aus der Kombination beider Regime (Erklärungspflichten der Steuerpflichtigen einerseits und Meldepflichten auf Anbieterseite andererseits) ergibt sich ein flächendeckendes Kontrollnetz, das Steuerhinterziehung mit Kryptowerten zum Hochrisikomodell macht.
Schnelles Handeln ist gefragt
Wer als Anleger seine Gewinne aus dem Kryptohandel bislang nicht erklärt hat, sollte nun schnellstmöglich überprüfen lassen, ob er mit einer strafbefreienden Selbstanzeige noch Schadensbegrenzung betreiben kann. Selbst kleinere Sachverhalte können aufgrund einer summarischen Betrachtung strafrechtlich relevante Konsequenzen auslösen.
Unternehmen und andere professionelle Marktteilnehmer sind nun verpflichtet, geeignete Compliance-Prozesse zu implementieren.
Krypto-Sachverhalte müssen offengelegt werden
Trotz der Neuregelungen bezüglich mehr Transparenz im Krypto-Handel bleiben einige Punkte weiter umstritten. Weder durch das BMF-Schreiben noch durch den Gesetzentwurf zum KStTG werden die folgenden Themen abschließend geklärt:
steuerliche Einordnung von Lending-Erträgen (Einkünfte aus Kapitalvermögen vs. sonstige Einkünfte)
wirtschaftlicher Gehalt von Krypto-Coins (Sache vs. Finanzinstrument)
steuerliche Behandlung bestimmter Haltefristen & Nutzungsarten
Dennoch müssen Steuerpflichtige auch in diesen Bereichen ihrer Pflicht zur vollständigen Offenlegung des Sachverhalts nachkommen. Die rechtliche Würdigung obliegt in diesen Fällen dem Finanzamt – der Steuerpflichtige ist lediglich für die wahrheitsgemäße und transparente Darstellung des steuerlich relevanten Sachverhalts zuständig.
Für den Vorwurf einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO muss der Täter zwar vorsätzlich gehandelt haben, dafür genügt allerdings schon die Tatsache, dass der Steuerpflichtige die Steuerkürzung zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dies ist bereits dann der Fall, wenn er die Möglichkeit der Steuerverkürzung erkannt und sich damit abgefunden hat. Werden die steuerlich relevanten Tatsachen vom Steuerpflichtigen unrichtig erklärt, ist es für eine Strafbarkeit außerdem irrelevant, ob das Finanzamt dem Sachverhalt inhaltlich eine andere rechtliche Würdigung zuspricht als der Steuerpflichtige. Wichtig ist hier zu wissen, dass auch bereits eine nur vorübergehende Steuerverkürzung schon strafbar ist.
Wer unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung gemacht hat, ist gemäß § 153 AO dazu verpflichtet, seine Steuererklärung zu korrigieren, wenn er die Unrichtigkeiten nachträglich bemerkt. Um strafrechtliche Risiken gegebenenfalls noch zu verhindern, sollte geprüft werden, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens von 2016 geltend gemacht werden kann.
Anonyme Kryptos sind Vergangenheit
Im Kryptohandel ist eine ganz klare Entwicklung zu erkennen. Steuertransparenz wird immer mehr zum Standard. Für intransparente Konstrukte und Steuervermeidungen ist bald kein Platz mehr. Um strafrechtliche Risiken zu vermeiden und Chancen zur Berichtigung der Steuererklärung zu nutzen, sind eine frühzeitige steuerliche Beratung und eine künftige transparente Strukturierung von Krypto-Transaktionen entscheidend.
Weitere Informationen zur Besteuerung von Kryptowerten finden Sie hier: Steuerberater Kryptowährung