Medienstrafrecht, Internetstrafrecht

Rechtsschutz gegen Straftaten im Internet für Unternehmen und Prominente

Aufgrund der wachsenden Verbreitung und Bedeutung des Internets, nehmen auch strafrechtliche Grenzüberschreitungen im medialen Raum zu. Im Internet verübte Straftaten werden rechtlich dem Medienstrafrecht, Internetstrafrecht bzw. Computerstrafrecht zugeordnet.

Anwaltliche Leistungen im Medienstrafrecht

Rechtsanwälte für Medienstrafrecht schützen die Interessen von Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens in der medialen Welt. Hierzu gehören z.B. folgende Tätigkeiten:

  1. Ermittlung der Täter bzw. Verantwortlichen von Medienstraftaten in Sozialen Netzwerken, Foren und auf sonstigen Internetseiten
  2. Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere auf  Unterlassung und Schadensersatz durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Zivilklagen
  3. Anzeigeerstattung bei den Strafverfolgungsbehörden und anwaltliche Vertretung im Fall eines Strafprozesses
  4. Verteidigung bei unberechtigten Abmahnungen

Hintergrund Medienstrafrecht und Internetstrafrecht

Das Internetstrafrecht wird nicht in einem eigenständigem Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus vielen Rechtsnormen unterschiedlicher Gesetze zusammen. Typischen Straftaten im Internet sind z.B. Straftaten gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Verstöße gegen das Urhebergesetz (UrhG) oder Datenschutzverletzungen nach DSGVO bzw. Bundesdatenschutzgesetz. Auch andere Straftaten wie Nachstellung, Stalking, Volksverhetzung oder das Aufrufen zu Straftaten sind, wenn sie im Internet verübt werden, dem Internetstrafrecht zuzuordnen.

Häufige Straftaten im Medien- und Internetstrafrecht sind:

  • Urheberrechtsverletzungen, z.B. Filesharing (§§ 106 ff. UrhG)
  • Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking
  • Beleidigungen und Diffamierungen im Internet
  • Tatbestände im Presserecht (Pressestrafrecht)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Phishing und Pharming
  • Datenveränderung (§ 303a StGB) und Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
  • Tatbestände im IT-Strafrecht

Straftaten im Äußerungs- und Presserecht

Ein großer Bestandteil des Medienstrafrechts befasst sich mit dem Äußerungsrecht im Internet. Negative Äußerungen im Netz wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung können dazu gezählt werden. Vorrangig wird dabei das Recht der persönlichen Ehre geschützt und dies, sowohl in strafrechtlicher, als auch in zivilrechtlicher Hinsicht. Problematisch ist dabei stets das Abwägen zwischen dem Recht der freien Meinungsäußerung und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ähnliches gilt für Sachverhalte bezüglich des Rechts am eigenen Bild.

Die rechtliche Grenze des Erlaubten wird immer dann überschritten, wenn nicht mehr die reine Meinungsäußerung im Vordergrund steht, sondern der Kritik jegliche Sachlichkeit fehlt und nur die Ehre des Betreffenden verletzt werden soll. Bei solchen Aussagen handelt es sich um Beleidigungen oder sogar Schmähkritik, gegen die unsere Rechtsanwälte mit verschiedenen Mitteln vorgehen können.

Praktische Relevanz bekommt das Äußerungsrecht im Internet vor allem im Bereich Social Media und dort vor allem bei Facebook und bei Bewertungen auf verschiedenen Portalen, wie z.B. Google, Yelp oder Jameda. Hier liegen auch die größten Herausforderungen für ein effizientes Reputationsmanagement für Unternehmen. Wir vertreten Sie sowohl zivilrechtlich bei der Löschung diffamierender Bewertungen als auch in einem etwaigen Strafverfahren.

Beleidigungen gegenüber Unternehmen

Mit negativen Äußerungen gegenüber Unternehmen wird nicht automatisch eine Beleidigung begangen. Da es sich bei nicht um Privatpersonen handelt, kommt es bei beleidigenden Aussagen allenfalls zu einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. In diesen Fällen kann ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden und die Pflicht zum Schadensersatz erörtert werden.

 

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