Yelp Bewertung löschen
Schützen Sie die Reputation Ihres Unternehmens auf Yelp
Die Währung für Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Internet sind heutzutage immer mehr Online-Bewertungen auf Portalen wie Yelp oder Google. Fast alle Unternehmen müssen sich heute dem Urteil ihrer Kunden, Patienten oder Besucher auf Plattformen wie Yelp (ehemals Qype) öffentlich stellen. Die Anonymität des Internets führt allerdings leider vermehrt dazu, dass falsche, beleidigende, diffamierende oder Fake-Bewertungen bei Yelp veröffentlicht werden. und unserer Schützen Sie Ihre wirtschaftliche Existenz mit einem effektiven Reputationsmanagement.
Anwaltliche Leistungen bei Yelp-Bewertungen
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in Hamburg, Berlin und München betreuen Unternehmen bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um falsche, unwahre oder diffamierende Yelp-Bewertungen:
- Datenschutzrechtliche Prüfung der Datenerhebung durch die Plattform Yelp
- Prüfung der existierenden Bewertungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit
- Löschung rechtswidriger Bewertungen durch Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Bewertenden und der Plattform Yelp
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Löschung und Durchsetzung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche oder in einstweiligen verfügungsverfahren
Gern unterstützen wir Sie auch bei der Löschung negativer Bewertungen auf anderen Portalen und in allen anderen Fragestellungen zum Reputationsrecht.
Welche Bewertungen sind rechtswidrig? Welche Bewertungen muss ich hinnehmen?
Als Unternehmer sind Sie nicht jeder Bewertung schutzlos ausgeliefert. Nicht jede schlechte Bewertung ist jedoch gleich rechtswidrig, sei sie auch noch so ärgerlich. Die rechtliche Herausforderung beim Vorgehen gegen negative Yelp-Bewertungen liegt darin, die Kriterien zwischen zulässigen und rechtswidrigen Bewertungen zu erkennen und auf den konkreten Fall anzuwenden. Jede einzelne Bewertung muss daher separat betrachtet und geprüft werden.
Unzulässig sind in jedem Fall
- Bewertungen, die gegen die Yelp-Richtlinien verstoßen
- unwahre Tatsachenbehauptungen,
- beleidigende Äußerungen,
- Schmähkritik oder gar Rufmord,
- Bewertungen von Personen, zu denen kein Geschäftskontakt besteht
Die Abwägung zwischen zwar ärgerlichen, aber rechtlich zulässigen Kommentaren und rechtswidrigen Bewertungen kann im Einzelfall sehr komplex sein. Wir empfehlen daher bereits bei der ersten Prüfung der Bewertung das Hinzuziehen eines im Reputationsrecht tätigen Rechtsanwalts. Eine solche Beratung gewährleistet die notwendige Distanz für ein objektives Urteil und gibt Ihnen eine Einschätzung, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt. Wir prüfen für Sie schnell und unkompliziert, ob die beanstandete Bewertung rechtswidrig ist und sich ein weiteres Vorgehen für Sie lohnt.
Auch anonyme 1-Sterne-Bewertungen ohne Text können rechtswidrig sein
Bewertungen ohne Text sind im Grundsatz zwar als Meinungsäußerung zulässig, Anknüpfungspunkt für die Bewertung muss aber stets ein Kunden- bzw. Geschäftskontakt sein.
In der Regel ist aufgrund der Anonymität nicht sicher, ob es einen solchen Geschäftskontakt gab. Hier sollte in jedem Fall eine Meldung der Yelp-Bewertung unter Anführung der einschlägigen Rechtsprechung erfolgen, da Yelp nach einer solchen Meldung verpflichtet ist zu prüfen, ob der Nutzer berechtigt ist, eine Bewertung abzugeben.
Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung belegen dies: Das Landgericht Lübeck hat im Juni 2018 entschieden, dass eine Bewertung mit einem Stern ohne Text gelöscht werden muss (Landgericht Lübeck, Urteil vom 13. Juni 2018, I O 59/17). Ähnlich entschied auch das Landgericht Hamburg in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 12. Januar 2018, 324 O 63/17).
Ansprüche als betroffenes Unternehmen und Anspruchsdurchsetzung
Rechtswidrige Kommentare und Bewertungen bei Yelp oder anderen Portalen stellen eine Verletzung des sogenannten Unternehmenspersönlichkeitsrechts dar und führen zu einem Unterlassungsanspruch und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen gegen den Bewertenden. Wenn der Bewertende seinen tatsächlichen Namen nutzt und seine Identität einwandfrei ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche direkt gegen den Bewertenden durchzusetzen. Die kann im Wege einer Abmahnung oder einstweiliger Verfügung oder im Wege einer Klage vor Gericht erfolgen.
Liegt eine anonyme Bewertung auf Yelp vor oder kann der Bewertende aus anderen Gründen nicht ermittelt werden, kann gegen die Plattform selbst vorgegangen werden. Yelp gilt dann rechtlich als sogenannter „Störer“ und haftet für die Rechtsverletzung, nachdem Yelp Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Online-Bewertung hat. Hierfür ist es erforderlich, Yelp detailliert und rechtlich einwandfrei von der Rechtswidrigkeit einer Bewertung in Kenntnis zu setzen (sogenanntes „notice and take down-Vefahren“). Ist Yelp richtig informiert und löscht die rechtswidrige Bewertung dennoch nicht, kann die Suchmaschine kostenpflichtig abgemahnt oder im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Anwaltliche Beratung – ja oder nein?
Wir empfehlen eine anwaltliche Prüfung in allen Stadien des beschriebenen Verfahrens. Dies nicht aus Eigennutz – vielmehr können unsere Spezialisten die Bewertung unabhängig, neutral und wertfrei prüfen, typische Fehlerquellen bei der Meldung der Bewertung vermeiden und damit eine effektive Rechtsdurchsetzung gewährleisten und Sie bei Abmahnung und Gerichtsverfahren kompetent vertreten. Falsche oder unberechtigte Abmahnungen bzw. Geltendmachung von Ansprüchen können Folge- und Gegenansprüche auslösen.
Bei der Bearbeitung von Mandanten in Bezug auf Yelp-Bewertungen greifen unsere Rechtsanwälte für Internetrecht und Social-Media Recht auf eine große Erfahrung im Umgang mit Yelp und anderen Plattformen aus vergleichbaren Fällen zurück.
Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Ersteinschätzung der zu löschenden Bewertung direkt telefonisch oder per Email oder nutzen sie unser Kontaktformular: