DocInsider Bewertung löschen lassen

Schützen Sie den guten Ruf Ihrer Praxis oder Klinik

Die Bewertungskultur für alle denkbaren Waren und Dienstleistungen im Internet ist längst Alltag geworden. Auch Ärzte und Kliniken müssen sich inzwischen dem Urteil der Patienten auf Bewertungsplattformen wie DocInsider öffentlich stellen. Diese neue Transparenz ist aus Sicht von Verbrauchern und Patienten positiv zu beurteilen.

Jedoch führt gerade die Anonymität des Internets auch dazu, dass unwahre, beleidigende oder diffamierende Bewertungen und Kommentare auf ärztlichen Bewertungsplattformen wie DocInsider auftauchen. Solche falschen Bewertungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können existenzbedrohend sein. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Löschung von DocInsider-Bewertungen.

Anwaltliche Leistungen beim Bewertungs-Reputationsmanagement

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte betreuen Ärzte und Kliniken in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema negativer DocInsider-Bewertungen:

  • Prüfung der Datenerhebung von DocInsider
  • Prüfung vorhandener Bewertungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit
  • Löschung rechtswidriger Bewertungen durch Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Bewertenden und DocInsider
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Löschung und Durchsetzung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

Selbstverständlich betreuen wir Sie auch bei der Löschung negativer Bewertungen auf anderen Portalen sowie in sonstigen Belangen des Repuationsmanagements.

Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Ersteinschätzung der zu löschenden Bewertung direkt telefonisch oder per Email oder nutzen sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Ist die Bewertung von ärztlichen Leistungen im Internet legal?

Bewertungen haben heute, gerade im Internet, eine enorme Bedeutung. Dies betrifft auch Ärzte, Praxen und Kliniken. Die Wichtigkeit von Bewertungen zeigt sich inzwischen auch daran, dass diese die Arztwahl von Verbauchern maßgeblich beeinflussen und sich dadurch unmittelbar auf die Chancen des Arztes im Wettbewerb mit anderen Ärzten auswirken.

Im Falle von negativen Bewertungen – seien sie wahr oder unwahr – können sie sogar seine berufliche Existenz gefährden. Muss sich ein Arzt daher Bewertungen überhaupt gefallen lassen? Im Ergebnis: ja. Dies hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden und ist zum Ergebnis gekommen, dass die Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen des Arztes nicht schwerer wiegen als das Recht eines Portalbetreibers wie DocInsider auf Kommunikationsfreiheit (BGH, Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Nach Ansicht des BGH befinden sich Ärzte genauso wie andere Dienstleister im Wettbewerb mit anderen Ärzten und Kliniken und müssen daher auch die Möglichkeit von Patienten, ärztliche Leistungen öffentlich und frei bewerten zu können, hinnehmen.

Im Falle der Ärztebewertungsplattform Jameda hat der BGH im Februar 2018 zudem entschieden (Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17), dass Ärzte nicht generell eine Löschung ihres Profils verlangen können. Dies gilt zumindest solange, wie die Plattform als "neutraler Informationsmittler" auftritt. Aus Sicht der Karlsruher Richter liegt dies nicht mehr vor, wenn zahlende "Premium"-Kunden bevorzugt werden. Wir prüfen für Sie, ob eine Löschung des gesamten Profils möglich ist.

Die Freiheit, Ärzte im Internet bewerten zu können, hat aber auch Grenzen:

Muss ich mir als Arzt oder Klinik jede Bewertung gefallen lassen?

Ärzte, Kliniken und Unternehmer sind nicht jeder Kritik oder Bewertung schutzlos ausgeliefert. Jedoch gehört zur Wahrheit auch: nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig – sei sie noch so ärgerlich. Eine allgemeingültige Grenze zwischen zulässigen und rechtswidrigen Bewertungen zu ziehen ist fast unmöglich. Jeder Einzelfall muss separat betrachtet und geprüft werden. Unzulässig sind aber in jedem Fall unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Kommentare, Schmähkritik oder gar Rufmord.

Auch wenn klar ist, dass die Bewertung nicht von einem Patienten, sondern von einem Mitbewerber stammt, der Ihnen schaden möchte, kann diese Bewertung gelöscht werden. Aufgrund der Schwierigkeit, zu beurteilen, ob ein Kommentar zwar ärgerlich aber zulässig oder rechtswidrig ist, empfiehlt sich eine externe emotionsfreie Prüfung der Bewertung. Wir prüfen für Sie schnell und unkompliziert, ob die beanstandete Bewertung rechtswidrig ist und sich ein weiteres Vorgehen für Sie lohnt.

Besonderheiten von DocInsider

DocInsider ist ein bekanntes Ärzte-Bewertungs-Portal. DocInsider erlaubt die Bewertung von Ärzten nach einer kurzen Registrierung, bei der der Bewertende lediglich eine E-Mail-Adresse angeben muss. Durch diese weitgehende Anonymität ist dieses Portal geradezu prädestiniert für unwahre oder diffamierende Bewertungen. Das Vorgehen gegen den Bewertenden selbst ist damit schwierig bis aussichtslos. Als Betroffener sind Sie aber nicht schutzlos – es lohnt sich ein Vorgehen gegen DocInsider:

Welche Ansprüche habe ich als Arzt oder Klinik und wie kann ich sie durchsetzen?

Bei rechtswidrigen Kommentaren und Bewertungen haben Sie Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Bewertenden.

Oft kann dieser aber gar nicht ermittelt werden. Sinnvoller und zweckmäßiger ist ein Vorgehen gegen die Bewertungsplattform selbst. DocInsider haftet als Störer der Rechtsverletzung, sofern die Plattform Kenntnis von der rechtswidrigen Bewertung hat. Grundlage für ein erfolgreiches Löschungsverfahren ist daher in jedem Fall ein detailliertes und rechtlich einwandfreies Inkenntnissetzen von DocInsider. Bereits für diesen Schritt ist die Einholung von professionellem Rechtsrat empfehlenswert, da durch falsche oder ungenaue Schreiben Rechtsschutzmöglichkeiten verloren gehen können. Hat die Plattform Kenntnis erlangt und löscht die rechtswidrige Bewertung trotzdem nicht, kann DocInsider kostenpflichtig abgemahnt oder im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens in Anspruch genommen werden.

Lässt sich der Bewertende ermitteln, können gegen diesen neben Unterlassungsansprüchen auch eine angemessene finanzielle Entschädigung oder Schadensersatz durchgesetzt werden.

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