Englisches Familienrecht
Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt etc. in England
Rechtliche Fragestellungen bei grenzüberschreitenden Beziehungen sind komplex. Das gilt insbesondere für deutsch-englische Ehen bzw. Familien. Das englische Familienrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten erheblich von den deutschen Regelungen. Außerdem sind EU-Regelungen und andere internationale Abkommen zu beachten.
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Die deutsch englische Ehe - welches Familienrecht gilt?
Das auf eine Ehescheidung oder Trennung anzuwendende Recht in einer deutsch-englischen Ehe hängt, wenn keine Rechtswahl der Eheleute vorliegt, vom deren Aufenthaltsort ab. Leben die deutsch-englischen Eheleute beispielsweise in England und trennen sie sich dort, wird aufgrund der dortigen Aufenthaltsorte eine internationale Zuständigkeit englischer Gerichte bestehen. Beantragt also ein in England lebender Ehegatte in England eine Trennungs- oder Scheidungsentscheidung, wenden die jeweils zuständigen Familiengerichte das englische Recht an.
Bestehen unterschiedliche Aufenthaltsorte der Eheleute, bevor ein Scheidungsverfahren initiiert worden ist, können unterschiedliche internationale Zuständigkeiten nach dem Recht der Europäischen Union vorhanden sein.
Hier bleibt abzuwarten, wie sich ein etwaiger harter oder weicher Brexit auf diese Zuständigkeit auswirkt. Bis auf weiteres ist davon auszugehen, dass sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Anwendung des bestehenden EU-Rechts beteiligen. Damit kann eine Zuständigkeit für eine Scheidung einer deutsch-englischen Ehe auch in Deutschland entstehen. Dies wäre dann der Fall, wenn beispielsweise ein gewöhnlicher Aufenthalt eines Ehegatten in Deutschland liegt.
Es kann abhängig von der Zuständigkeit bei deutsch-englischen Ehen zu ganz unterschiedlichen Verläufen der Scheidung und der Regelung der Scheidungsfolgen kommen. Liegt keine Rechtswahl vor, könnte das Recht des Staates anzuwenden sein, das mit dem Scheidungsverfahren als erstes betraut wird. Das kann sehr unterschiedliche Folgen für die Ehegatten haben. Gerade aufgrund der bestehenden Rechtswahlmöglichkeiten ist großes Augenmerk auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden jeweiligen Staatenrechte zu legen.
Folgen der Eheschließung nach englischem Recht
Eine Eheschließung ist in England ab dem 16. Lebensjahr möglich. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Für Minderjährige ist die Genehmigung der Eltern oder eines Betreuers notwendig.
Brexit und dann?
Wenn ein nicht englischer Staatsangehöriger in England die Ehe schließen möchte, benötigt er für die Eheschließung ein Visum, wenn es sich nicht um einen EU-Angehörigen oder Schweizer handelt. In Anbetracht der aktuellen Debatte zum Brexit könnte sich aber der Status von EU-Angehörigen diesbezüglich ändern. Wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne eine Vereinbarung verlässt, sind derzeit die Rechte der EU-Bürger in Bezug auf eine Eheschließung bis zum 31.12.2020 fortgeschrieben, enden also zu diesem Zeitpunkt. Das bedeutet, dass ohne einen Deal ab dem 01.01.2021 auch für EU-Bürger einVisum erforderlich sein wird, wenn die Ehe im Vereinigten Königreich geschlossen werden soll. Gibt es hingegen eine Vereinbarung zum Austritt des Vereinigten Köngreichs aus der EU, wird die Visumspflicht erst ab dem 01.07.2021 bestehen. Das betrifft jedenfalls EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben.
Steuerliche Vorteile
Die rechtlichen Folgen einer Eheschließung sind mannigfaltig. Es gibt diverse steuerliche Vorteile, beispielsweise in der capital gain tax, aber auch bei Erbfällen. Wenn sie Eigentum im Vereinigten Königreich haben und ein Ehegatte stirbt, ist für das Eigentum eine Erbschaftsteuer regelmäßig nicht zu zahlen. Gesetzlich erbt der überlebende Ehepartner mit entsprechenden Freibeträgen, was wiederum davon abhängig, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind. Der überlebende Ehegatte erhält zudem einen Anteil an der Rente des Verstorbenen.
Adelstitel
Eine Ehefrau, die einen englischen Adligen oder Ritter heiratet, erhält für die Dauer der Ehe den entsprechenden (weiblichen) Titel.
Eheliches Güterrecht England
Anders als im deutschen Recht gibt es in England und Wales kein gesetzlich geregeltes eheliches Güterrecht. Jeder Ehegatte ist für sein Eigentum und Vermögen verantwortlich. Dabei gilt es aber zu beachten, dass aufgrund einer besonderen Ausgestaltung während der Ehezeit durchaus unabhängig von der eigentlichen Eigentümerstellung Sonderrechte des anderen Ehegatten am Gebrauch von bestimmten Vermögensgegenständen/Sachen bestehen können. Trennen sich die Eheleute und wird ihre Ehe geschieden, besteht ein sehr weites Ermessen der Familiengerichte, das Vermögen aufzuteilen und entsprechende Rechte, Zahlungen usw. anzuordnen. Die gesetzliche Regelung erlaubt es den Gerichten in England, in jedem Einzelfall gerichtlicherseits als fair bewertete Auseinandersetzungsanordnungen zu treffen. Neben dem Bedarf eines Ehegatten unter Einschluss gemeinsamer Kinder geht es auch um den Ausgleich von erlittenen Nachteilen. Auch die gemeinsame Teilhabe an Vermögenswerten ist ein beachtenswerter Faktor. Maßgeblich in Scheidungsverfahren nach englischem Recht sind für Vermögensanordnungen die individuell zu bestimmenden Bedürfnisse der Ehegatten.
Ehevertrag in England
Grundsätzlich steht es deutsch-englischen Paaren frei, das auf ihre Ehe und Scheidung anzuwendende Recht in bestimmten Grenzen zu wählen. Dies gilt jedoch für England nur höchst eingeschränkt. Denn das englische Recht sieht eine grundsätzliche Anwendung des englischen Familien- und Scheidungsrechts vor, wenn eine – internationale - Zuständigkeit besteht oder angenommen wird. Haben die deutsch-englischen Eheleute das deutsche Familien- und Scheidungsrecht formwirksam gewählt, wird es von englischen Gerichten nicht angewendet. Allerdings kommt es zu einer einbeziehenden und damit mittelbaren Wirkung deutschen Rechts. Das, was die Eheleute als Recht für Ihre Ehe gewählt haben, stellt ein Ermessenskriterium für die nach englischem Recht zu treffende Entscheidung dar.
Eine Rechtswahl hat also für ein Verfahren in England nur geringe mittelbare Wirkung.
Vereinbaren die Eheleute für ihre deutsch-englische Ehe die Anwendung englischen Familien- und Scheidungsrechts und ist ein deutsches Familiengericht sodann international zuständig, würde in Deutschland nach dem hiesigen Verfahrensrecht die Scheidung einschließlich der Scheidungsfolgen nach englischem Recht geregelt. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Rechtswahl einer deutsch-englischen Ehe zugunsten des deutschen Scheidungsrechts bei einem Verfahren in England nur eine mittelbare Bedeutung hat, bei einem Verfahren in Deutschland dagegen unmittelbar angewendet würde. Die Entscheidung, auf die Ehe und die Scheidung englisches Recht anzuwenden, hätte bei einem Verfahren in England keine besonderen Auswirkungen, da die englischen Gerichte grundsätzlich ihr eigenes Recht sowieso anwenden, bei einem Verfahren in Deutschland hingegen könnte oder müsste das Familiengericht nach dem gewählten englischen Recht entscheiden.
Scheidung in England bzw. nach englischem Recht
Eine Ehe kann in England und Wales nach denselben Kriterien geschieden werden. Dazu muss die Ehe für mindestens ein Jahr bestanden haben und nunmehr dauerhaft zerrüttet sein. Die Gründe für eine Zerrüttung müssen im Scheidungsverfahren vorgetragen und nachgewiesen werden. Neben Ehebruch und dem Verlassen ist ein häufig vorgetragener Grund ein unzumutbares Verhalten des anderen Ehegatten. Weitere Voraussetzungen können eine Trennung von zwei oder mindestens fünf Jahren sein.
Wenn ein Scheidungsantrag in England nach englischem Recht gestellt werden soll, müssen die Eheleute dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zumindest aber einer der Ehegatten. Zudem ist es notwendig, dass die Eheschließung zuvor in England anerkannt worden ist.
Es gibt eine weitere Besonderheit in Bezug auf die englische Scheidung. Denn die englische Regierung hat sogenannte Scheidungszentren eingerichtet, die in allen Regionen des Landes für Ehescheidungen zuständig sind. Diese bereiten die Ehescheidung vor, dorthin sind die Anträge zu stellen.
Ist der andere Ehegatte mit der Scheidung einverstanden, kann eine sogenannte decree nisi beantragt werden. Das Gericht, das hierüber entscheidet, bestätigt damit, dass keine Gründe gegen eine Ehescheidung sprechen. Wenn der andere Ehegatte hingegen mit der Scheidung nicht einverstanden ist, kommt es wegen der zu überprüfenden Scheidungsvoraussetzungen zu einer Anhörung vor Gericht. Mit einer anschließenden gerichtlichen Entscheidung, der decree nisi, ist die Ehe jedoch noch nicht geschieden; erst nach sechs Wochen und einem Tag kann eine die Scheidung endgültig aussprechende sogenannte decree absolute beantragt und ausgestellt werden.
Mehr zur Scheidung mit Auslandsbezug: Internationale Scheidung
Sonstige Fragestellungen im englischen Familienrecht
Zusammen mit der Ehescheidung sind regelmäßig Fragen zum künftigen Lebensort von Kindern zu klären. Auch die Umgänge sind zu regeln sowie der Kindesunterhalt. Dazu kann ein sogenannter Elternplan erstellt werden. Üblicherweise wird ein solcher Elternplan von den Gerichten verlangt, bevor es zu einem streitigen Verfahren und einer gerichtlichen Entscheidung kommt.
Ebenfalls mit der Scheidung zu regeln ist die Auseinandersetzung über die Vermögenswerte, insbesondere die Aufteilung gemeinsam angeschaffter Werte.
Darüber hinaus ist der Ehegattenunterhalt zu klären.
Die englische Rechtsordnung setzt hier vornehmlich auf außergerichtliche Vereinbarungen, Mediatoren und andere Formen von Verhandlungen unter Einbeziehung von Rechtsanwälten.
Das englische Recht gibt keine klaren Regeln vor, wie die Vermögensverhältnisse aufzuteilen sind. Es formuliert vielmehr grundlegende Prinzipien und verweist auf die gerichtliche Einzelfallbetrachtung. Dabei spielt das Kindeswohl eine große Rolle. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Lebensstil in der Ehezeit sind beachtlich. Darüber hinaus sind das Lebensalter und die Dauer der Ehe wichtige Faktoren, um Unterhaltsfragen zu beantworten und etwaige Verpflichtungen auszusprechen. Dabei kann es auch zu einer vom Gericht angeordneten monetären Kompensation ohne weitere regelmäßige Zahlungspflichten kommen. In diesem Fall sind mit einer abschließenden Zahlung alle wechselseitigen wirtschaftlichen Verpflichtungen erledigt. Häufig wird ein solcher clean break bei kinderlosen kurzen Ehen durchgeführt.