Arztrecht & Klinikrecht
Beratung von Ärzten, Arztpraxen und Kliniken
Wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Heilberufe wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Das gilt für den niedergelassenen Arzt in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis genauso für einen mittelständischen Klinikbetrieb.
Als Wirtschaftskanzlei mit Fachanwälten für Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht bieten wir bundesweit umfassende Beratung im Arztrecht.
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anwaltliche Dienstleistungen im Arztrecht und Klinikrecht
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über ausgewählte Dienstleistungen für Arztpraxen und Kliniken, die unsere Rechtsanwälte an unseren Kanzleistandorten, sowie bundesweit anbieten.
- Rechtliche und steuerliche Betreuung von Praxisübergaben (Praxiskauf, Praxisverkauf)
- Bewertung von Arztpraxen und Kliniken/Krankenhäuser
- Beratung und Gründung von Medizinischen Versorgezentren (MVZ)
- Gestaltung und Prüfung von Praxismietverträgen
- Betreuung von Praxen und Kliniken im Datenschutzrecht
- Nachfolgeregelungen für Ärzte durch Testamente, Schenkungen etc.
- Betreuung von Arztscheidungen
- Steuerliche Gestaltungen für freiberufliche und gewerbliche Aktivitäten im Bereich der Heilberufe
- Beratung im Werberecht für Ärzte (z.B. bei Abmahnungen)
- Reputationsmanagement für Ärzte (z.B. Löschung von Jameda-Bewertungen)
- Beratung in allen Fragen mit Bezug zum Kinderwunsch-Recht
- Arbeitsrechtliche Vertretung von Ärzten
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei weiteren wirtschaftsrechtlichen bzw. steuerlichen Anliegen. Fragen Sie uns!