Residenzmodell für den Kindesumgang
Rechtliche Grundlage, Durchführung, Unterhalt
Unter dem Residenzmodell versteht man eine Regelung des Kindesumgangs, bei der das Kind getrenntlebender Eltern zu einem überwiegenden Anteil bei einem der beiden Elternteile lebt. Das andere Elternteil hat laut Gesetz sowohl das Recht als auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Im folgenden Beitrag geben Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht einen Überblick über Ihre Recht und Pflichten beim Residenzmodell und mögliche Alternativen (z.B. Wechselmodell).
Konkrete Ausgestaltung des Residenzmodells
Häufig ist beim Residenzmodell der Kindesumgang des nicht betreuenden Elternteils im Umfang von zwei Wochenenden im Monat vereinbart, in einigen Familien kommen weitere Tage oder Nachmittage hinzu. Das Residenzmodell stellt damit den Gegensatz zum sogenannten Wechselmodell dar, bei dem das Kind zu gleichwertigen zeitlichen Anteilen bei beiden Elternteilen lebt.
Wie genau der Kindesumgang ausgestaltet werden kann, ist stark von den familiären Verhältnissen abhängig. Zu berücksichtigen ist zum Beispiel das Alter des Kindes. Je jünger das Kind ist, desto kürzer sollte der Abstand zwischen den Umgangskontakten mit dem nicht betreuenden Elternteil sein, da gerade Säuglinge und Kleinstkinder diese Bindungsmomente nur sehr begrenzt abspeichern können.
Dafür muss der Kontakt in diesem Alter nicht länger als einige Stunden stattfinden. Bei älteren Kindern empfiehlt sich ein längerer Umgang, auch über Nacht, dafür in größeren Abständen. Bei der Planung des Kindesumgangs spielt natürlich auch eine Rolle, wie weit die Elternteile voneinander entfernt leben.
Unterhaltspflichten der Eltern
Kindesunterhaltsrechtlich ist das Residenzmodell die Basis der gesetzgeberischen Prämisse, dass ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Betreuung des Kindes erbringt, nämlich das Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, und ein Elternteil die Unterhaltspflicht durch die Leistung von Barunterhalt erfüllt.
Die Höhe des Kindesunterhalts wird nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen Elternteils anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Bei kleinen Kindern kann die überwiegende Betreuung durch ein Elternteil auch die Grundlage für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sein, wenn die Eltern verheiratet waren.
Residenzmodell und elterliche Sorge
Ob das Residenzmodell oder das Wechselmodell praktiziert wird, ist für die Frage, wer die elterliche Sorge für das Kind hat, zunächst unbeachtlich. Auch wenn das Kind größtenteils bei einem Elternteil lebt, können beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht haben. Alle Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind, müssen dann grundsätzlich zusammen getroffen werden. Allerdings entscheidet in Fragen des alltäglichen Lebens, wenn das Residenzmodell praktiziert wird, der betreuende Elternteil allein, da das Kind bei diesem seinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt hat.