Klage gegen GmbH
GmbH verklagen - Leitfaden für den Gerichtsstreit
Die Einreichung einer Klage gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, darunter Vertragsstreitigkeiten, Haftungsansprüche und andere wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen. Eine GmbH wird sehr oft vom Vertragspartner verklagt, wenn sich eine Streitigkeit nicht mehr einvernehmlich lösen lässt. Ein Patentrezept für eine erfolgreiche Klage gibt es nicht. Unsere Anwälte zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte einer erfolgreichen Klage gegen eine GmbH und illustrieren die Schwierigkeiten bei besonders relevanten Vertragsverhältnissen, wie beim Vertriebsvertrag, Liefervertrag, Franchisevertrag, Projektvertrag oder im Anlagenbau.
Unsere Auszeichnung im Wirtschaftsrecht!
Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!
Unsere Anwaltserfahrung bei Klagen gegen Unternehmen
Unsere Fachanwälte sind täglich mit der Durchsetzung von Klagen vor staatlichen Gerichten sowie im Rahmen von Schiedsverfahren befasst. Bei der Führung von Klageverfahren sind neben einer rechtlichen Expertise auch betriebswirtschaftliche, psychologische und taktische Aspekte von großer Relevanz. Unser Beratungsangebot umfasst:
- Rechtliche Überprüfung, Bewertung und außergerichtliche Verhandlung bei Vertragsstreitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene.
- Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und Rechten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Unsere Fachanwälte bringen umfangreiche Erfahrung in Litigation- und Arbitration-Verfahren mit und können bei größeren Verfahren auch kurzfristig ein Prozessteam zusammenstellen.
- Beratung bei Streitigkeiten in den Bereichen Vertriebsverträge, Lieferverträge, Projektverträge, Infrastrukturprojekte, erneuerbare Energien und Anlagenbau,
- Unterstützung bei notwendigen Prozessfinanzierungen.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Klageverfahren – eine Frage der Analyse und Taktik
Bei der Entscheidung, ob eine Klage gegen ein Unternehmen eingereicht werden soll, dürfen nicht nur die rechtlichen und prozesstaktischen, sondern sollten auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte eines Falls in den Fokus genommen werden. Nur bei einer Berücksichtigung aller relevanten wirtschaftlichen Faktoren kann eine fundierte Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden. Nach einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse können dann die Ansprüche und Rechte vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten durchgesetzt werden, wenn entsprechende Beweismittel verfügbar und alle relevanten Rechtsfragen bewertet worden sind. Im Klageverfahren muss dann die richtige Auswahl und Darbietung von Beweismaterial erfolgen. Dies ist eine Kernkompetenz erfahrener Prozessanwälte. Den Anwälten obliegt es, Beweise gezielt einzusetzen, um ihre Argumentation zu stärken.
Wo wird die GmbH verklagt (Gerichtszuständigkeit)?
Bei der Einreichung einer Klage gegen eine GmbH ist das zuständige Gericht zunächst nach dem Sitz der Gesellschaft zu bestimmen. Aus § 17 Zivilprozessordnung (ZPO) ergibt sich, dass das Gericht am Sitz der Gesellschaft örtlich zuständig ist. In wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist üblicherweise das Landgericht in erster Instanz zuständig, da der Streitwert der Klage über 5.000 Euro liegt. In Deutschland gibt es 116 Landgerichte (Stand 2024). In Zivilsachen verfügen die Landgerichte über Zivilkammern und Kammern für Handelssachen. Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Justizverwaltung, die die Landgerichte in ihrem Zuständigkeitsbereich organisiert.
Parteien können aber auch eine Vereinbarung treffen, die die Zuständigkeit eines Gerichts festlegen. In Vertriebsverträgen, Liefervereinbarungen, Franchiseverträgen oder Projektverträgen können Parteien im B2B-Beziehungen sogenannte Gerichtsstandsvereinbarungen treffen, die die örtliche oder sachliche Gerichtszuständigkeit regeln. Der große Vorteil solcher Gerichtsstandsvereinbarungen ist, dass der Streitort fest vereinbart werden kann und sich dadurch Reisekosten und Reisezeit sparen lassen.
Wie ist das Prozesskostenrisiko verteilt?
Es gibt viele Faktoren bei der Frage zu berücksichtigen, ob eine Klage angestrebt werden sollte. Mit einer Klage ist immer das finanzielle Risiko verbunden, dass die Klägerpartei auf den Kosten sitzen bleibt.
Das Kostenrisiko im Zivilprozess trägt grundsätzlich die Partei, die den Prozess verliert. Die unterliegende Partei trägt also sämtliche Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltskosten und die (angemessenen) Anwaltskosten der Gegenseite. Dies ist in § 91 ZPO geregelt.
Nach Abschluss des Prozesses wird im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt, welche Kosten die unterliegende Partei zu erstatten hat. So ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist insbesondere für die Höhe der Anwaltskosten von Relevanz.
Wie hoch sind die Kosten einer Klage?
Die Kosten einer Klage gegen eine GmbH setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide Kostenarten richten sich zum einen nach dem Streitwert und zum anderen nach dem Ausgang des Klageverfahrens. Die Gerichtskosten sind in dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes (GKG) und die Anwaltskosten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Es ist immer ratsam, vor Prozessbeginn eine Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage sowie das mögliche Kostenrisiko durchzuführen. Für den Fall, dass eine hohe Summe eingeklagt werden soll und damit auch hohe Prozesskosten entstehen, besteht für die Klägerseite auch die Möglichkeit der Prozessfinanzierung.
Insbesondere bei hohen Streitwertenkönnen spürbare Kosten für die Klägerseite auflaufen. Die eigenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren muss die Klägerpartei in jedem Fall vorfinanzieren. Wenn die Klage verloren geht, muss der Kläger nicht nur die Kosten seines Anwalts und die vollständigen Gerichtskosten tragen, sondern auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen. Nachfolgend finden Sie eine pauschalisierte Übersicht zu den Kosten, die nach zwei Gerichtsinstanzenauflaufen und die ein Kläger schultern muss, wenn er den Prozess in der zweiten Instanz verliert:
Prozesskosten im Zivilrecht - Überblick (in Euro)
Streitwert | 500.000 | 1,0 Mio. | 5,0 Mio. |
---|---|---|---|
Eigene Anwaltskosten | 25.129,29 | 36.812,11 | 130.274,71 |
Gegnerische Anwaltskosten | 22.368,07 | 32.774,62 | 116.027,02 |
Gerichtskosten | 27.307,00 | 41.167,00 | 152.047,00 |
KOSTENRISIKO (GESAMT) | 74.804,36 | 110.753,74 | 398.348,74 |
Bitte beachten Sie, dass in der Darstellung bei den eigenen Anwaltskosten die RVG-Kosten angesetzt wurden. Wenn der Kläger seinen Rechtsanwalt nach Zeithonorar vergütet, können die eigenen Anwaltskosten höher ausfallen als in der Tabelle dargestellt.
Erfolgsaussichten einer Klage gegen eine GmbH
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen eine GmbH hängen stark von der individuellen Sachlage ab. Wichtige Faktoren sind die konkrete Rechtslage, Qualität der Beweisführung und die wirtschaftliche Situation beider Parteien. Generell gilt, dass eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage und eine fundierte Klagebegründung die Erfolgsaussichten erhöhen.
Es ist empfehlenswert, vor der Klageeinreichung eine umfassende rechtliche Bewertung durchzuführen. Dazu gehört die Prüfung aller relevanten Verträge, die Dokumentation von Pflichtverletzungen und die Einschätzung der Bonität der gegnerischen GmbH, um das Risiko von Forderungsausfällen abzuschätzen. Wenn eine GmbH verklagt werden soll, lassen sich für die Bonitätsfrage die veröffentlichten Jahresabschlüsse heranziehen. Dies ermöglicht zwar nur eine Momentaufnahme aus der Vergangenheit, kann aber wichtige Indizien auch für die Gegenwart bieten. Wichtig ist, dass Spezialisten für das jeweilige Rechtsgebiet einzubinden sind, um eine zusätzliche Expertise zu erhalten. Eine umfassende Überprüfung ist Voraussetzung für eine aussagekräftige Prognose der Erfolgswahrscheinlichkeit.
Klage beim Liefervertrag, Vertriebsvertrag und Dienstleistungsvertrag
Wenn Sie eine Vertragsbeziehung mit einer GmbH unterhalten und bei entstandenen Konflikten eine Lösung nur im Gerichtswege möglich erscheint, sollten bei der Bewertung der Erfolgsaussichten und Kostenrisiken folgende Aspekte berücksichtigt werden.
Lieferverträge im B2B-Sektor sind grundsätzlich einfach strukturiert. Aus rechtlicher Sicht vereinbaren die Vertragsparteien konkrete Spezifikationen, eine gewisse Qualität und Lieferbedingungen. Daher betreffen Streitigkeiten zwischen den Parteien von Lieferverträgen oft nicht erfüllte Spezifikationen, unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Zahlungsstreitigkeiten sowie Unstimmigkeiten über Lieferklauseln. Zusätzlich können Force Majeure-Situationen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, wenn unvorhersehbare Ereignisse die Vertragserfüllung unmöglich machen.
Dienstleistungsverträge sind häufig Quelle juristischer Dispute, da oftmals eine Qualität der Dienstleistung vertraglich nicht spezifiziert wird. Daher kommt es immer wieder zu Klagen bezüglich fehlender Dienstleistungsqualität, Nichteinhaltung von Fristen, Problemen beim Leistungsumfang sowie Vergütungsfragen. Auch Themen wie Vertragsbeendigung, Haftungsfragen und Datenschutz führen bei Dienstleistungsverträgen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Eine klare und detaillierte Vertragsgestaltung hilft immer, rechtliche Konflikte zu minimieren.
Bei Vertriebsverträgen stehen zumeist Provisionen, Gebietsrechte und Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern bzw. Vertragshändlern im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung. Neben den vertraglichen Vereinbarungen in Vertriebsverträgen bilden auch die gesetzlichen Regelungen im HGB den Kern der Streitigkeiten. Überdies kommt es immer wieder bei den Themen Wettbewerbsverbot und Kundenschutzklausel zu Auseinandersetzungen über ihre Gültigkeit und Auslegung. Kündigungen von Vertriebsverträgen bergen ebenfalls ein hohes Konfliktpotential und münden häufig vor Gericht in Schadensersatzprozessen.
Diese Übersicht skizziert die vielschichtigen juristischen Herausforderungen in Liefer-, Dienstleistungs- und Vertriebsverträgen und unterstreicht die Bedeutung einer fundierten rechtlichen Beratung.
Franchise Unternehmen verklagen & gesellschaftsrechtliche Klage
Zwei Vertragstypen, die dicht beieinander liegen können, ist der Franchisevertrag sowie der Gesellschaftsvertrag. Beide Vertragsinstrumente werden gemeinhin genutzt, um ein gemeinschaftliches Geschäft zu organisieren. Sowohl der Franchisevertrag als auch der Gesellschaftsvertrag regeln detailliert die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Diese beinhalten Aspekte wie Einzahlungen (etwa Franchisegebühren oder Kapitaleinlagen), Leistungen (Geschäftsführung) sowie Haftungsfragen. Die Nähe der Vertragsparteien im Rahmen einer laufenden Unternehmung kann Reibung und Streit entstehen lassen. Bei beiden Vertragsarten entstehen oft Konflikte auch aus einer unzureichenden Kommunikation, fehlender Transparenz und mangelhaften Vertragsdokumentationen. Nicht selten bieten Geschäftsführungsmaßnahmen sowohl bei Franchiseverträgen als auch bei Gesellschaftsverträgen Anlass für Auseinandersetzungen. Aber auch die Beendigung von Gesellschaftsvertrag und Franchisevertrag ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Klageverfahren.
Das Gesellschaftsrecht kennt spezifische Klagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse (Beschlussmängelklagen). Überhaupt können Gesellschafterstreitigkeiten ein gewisses Eigenleben entwickeln, da die Gesellschafter einer GmbH in besonderem Maße eng verbunden sind und das Recht die Interessen von Minderheitsgesellschaftern in besonderer Weise schützt (Corporate Litigation).
- Geschäftsführer-Kündigung
- Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse
- Einziehung in der GmbH
- Gesellschafterstreit Corporate Litigation
Sowohl im Franchise- als auch im Gesellschaftsvertrag sind oft Streitschlichtungsklauseln enthalten. Nicht immer läuft ein Streit auf ein Klageverfahren vor staatlichen Gerichten hinaus. Oftmals ziehen die Parteien ein Schiedsverfahren den ordentlichen Gerichten vor.
Klagen bei Projektverträgen, Anlagenbau & erneuerbare Energien
Projektverträge in Bereichen wie Ingenieurwesen, Bauwesen und IT/Software sind komplex und streitanfällig, weshalb eine gründliche Vertragsgestaltung notwendig ist, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu minimieren. Typische gerichtliche Streitigkeiten umfassen Leistungsänderungen und Nachtragsmanagement, bei denen es oft um zusätzliche Vergütungen und Projektverzögerungen geht. Überhaupt bieten Verzögerungen bei der Projektumsetzung und Fragen der Verantwortlichkeit Anlass zum Streit. Weiterhin sind Gewährleistung und Garantien, Vergütungs- und Zahlungsstreitigkeiten, Kündigungsvollzug sowie Risikoverteilung häufige Konfliktpunkte und Gegenstand von gerichtlichen Klagen.
In Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten sowie im Sektor der erneuerbaren Energien treten zusätzlich Streitigkeiten über technische Mängel und Eigentums- sowie Pachtrechte auf, wobei auch Umwelt- und Artenschutz sowie kommunale Planung und Bürgerbeteiligung zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen können. Im Sektor der erneuerbaren Energien muss nach unserer Erfahrung ein gewisses Konfliktpotential im Rahmen der Realisierung von Windparks, Biomessekraftwerke und Solaranlagen von vornherein eingeplant werden.
Q&A - Klage gegen GmbH
Mit einem Klick finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Klageverfahren gegen GmbHs im B2B-Bereich.
Wo muss eine GmbH verklagt werden?
Das zuständige Gericht wird in der Regel nach dem Sitz der GmbH bestimmt. Für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ist normalerweise das Landgericht zuständig, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt.
Wie hoch sind die Kosten einer Klage gegen eine GmbH?
Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, die abhängig vom Streitwert sind. Die eigenen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen zunächst vorfinanziert werden. Bei Prozessverlust muss der Kläger auch die Kosten des Gegners tragen. Beispielrechnungen zu Prozesskosten finden Sie hier: Prozesskosten Überblick
Wie verteilt sich bei einer Klage das Prozesskostenrisiko?
Das Prozesskostenrisiko trägt grundsätzlich die unterliegende Partei, die alle Gerichtskosten sowie die eigenen und angemessenen Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen muss. Dies wird durch § 91 ZPO geregelt.
Gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung?
Bei hohen Streitwerten gib es für den Kläger die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Der Prozessfinanzierer übernimmt das finanzielle Risiko der Klage. Das bedeutet, dass im Falle einer Niederlage die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Gerichtskosten und der Anwaltskosten der Gegenseite, vom Finanzierer getragen werden.
Wie bewerte ich die Erfolgsaussichten einer Klage?
Die Erfolgschancen hängen stark von der Rechtslage, Qualität der Beweisführung und der wirtschaftlichen Situation beider Parteien ab. Eine umfassende rechtliche Bewertung durch einen erfahrenen Prozessanwalt, einschließlich der Prüfung relevanter Verträge und Dokumentationen, sind essentiell.