Klage aus Franchisevertrag
Franchise Klage - Gerichtsverfahren & Prozesstaktik
Franchiseverträge regeln komplexe und oft langjährige Geschäftsbeziehungen. Solche modernen Vertriebssysteme sind jedoch nicht frei von Konflikten. Nicht selten bedürfen zugespitzte Streitigkeiten zwischen den Franchiseparteien einer gerichtlichen Klärung. Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer können sich in der Situation wiederfinden, rechtliche Schritte einzuleiten oder abwehren zu müssen. Die folgenden Ausführungen beleuchten die wesentlichen Aspekte, die in einem Gerichtsverfahren bei Franchise-Klagen relevant sind.
Unsere Auszeichnung im Wirtschaftsrecht!
Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!
Unsere Expertise bei Franchise-Klagen
Klagen im Rahmen eines Franchisevertrags erfordern eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung und ein tiefes Verständnis der spezifischen Herausforderungen, die sich aus der besonderen Struktur von Franchiseverhältnissen ergeben. Unser Team aus Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz begleitet bundesweit sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei Klagen und Streitigkeiten. Unser Beratungsspektrum lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- außergerichtliches Management von Konfliktsituationen zwischen Franchisegebern oder Franchisenehmern bei etwaigen Pflichtverletzungen
- Führung von Klageverfahren bei Auseinandersetzungen der Franchiseparteien
- Führung von Schiedsverfahren mit Schwerpunkt im Franchiserecht
- Beratung zum Thema Prozessfinanzierung zwecks Reduzierung der Prozesskosten
- Prüfung von wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Fragestellungen im Rahmen des Franchise-Systems
- Entwurf von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie eine umfassende Beratung bei Beendigung eines Franchisevertrages
Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Bedeutung von Franchise-Systemen
Franchise-Systeme haben sich in Deutschland als ein wichtiger Wirtschaftsfaktor etabliert. Sie bieten eine strukturierte Möglichkeit, ein eigenes Geschäft zu führen, während sie gleichzeitig die Unterstützung eines etablierten Unternehmens erhalten. Diese Kombination fördert das Wachstum von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden.
Franchise-Systeme ermöglichen es Unternehmen, ihre Marke, Know How und Geschäftsmodell schnell und effizient zu expandieren, ohne die erheblichen Investitionen und Risiken, die mit der Eröffnung von unternehmenseigenen Filialen verbunden sind. Durch die Eröffnung neuer Franchise-Betriebe werden zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen, was positiv zur Beschäftigungsrate in Deutschland beiträgt.
Insbesondere in der Dienstleistungs-, Gastronomie- und Handelsbranche ist Franchising ein wichtiger Wachstumsmotor, während es im Handwerk und Bauwesen eher spezialisierte Nischen bedient. In Deutschland nutzen viele Unternehmer diese Systeme, um mit geringerem Risiko und höherer Marktpräsenz ihr Geschäft aufzubauen. Im Handel ist das Franchise-System ebenfalls weit verbreitet. Große Handelsmarken wie Edeka und Rewe nutzen Franchising, um den Betrieb einzelner Filialen an selbstständige Unternehmer zu übergeben. Dies schafft eine starke lokale Bindung und Flexibilität, kombiniert mit einer starken Dachmarke. Im Handel profitiert das Franchise-System von standardisierten Betriebsabläufen und einer starken Einkaufs- und Marketingkraft. In der Gastronomie ist Franchising besonders populär. Sehr bekannte Marken sind Fast Food-Marken wie McDonald’s, Subway oder Burger King, die den deutschen Markt durch Franchise-Systeme weit durchdrungen haben. Kaffeehäuser, wie Coffee Fellows oder Starbucks setzen ebenfalls stark auf Franchise. Die Gastronomiebranche nutzt Franchise-Systeme, um durch markenbasierte Konzepte eine schnelle Expansion zu ermöglichen und gleichzeitig gleichbleibende Qualitätsstandards zu sichern. Im Handwerk spielen Franchise-Systeme eine besondere Rolle in spezifischen Nischenbereichen wie der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche. Bei den Autowerkstätten gibt es Ketten (ATU oder Pitstop), die mit Franchisenehmern arbeiten, um flächendeckend Wartungs- und Reparaturdienste anzubieten. Im Handwerk ermöglichen Franchise-Systeme eine größere Marktpräsenz und einheitliche Qualitätsstandards in einem dezentralen, stark fragmentierten Markt.
Klage gegen Franchisegeber
Da das Geschäftsmodell des Franchisegebers bereits erfolgreich erprobt wurde, profitieren Franchisenehmer von der Bekanntheit und den Erfahrungen des Franchisegebers. Überdies haben Franchisenehmer in aller Regel höhere Erfolgschancen als eigenständige Unternehmensgründer. Wenn jedoch Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern entstehen, hat oft der schwächere Franchisenehmer Nachteile. Wenn sich Konflikte dann nicht im Rahmen einer Aussprache lösen lassen, kann es schnell zu einem Gerichtssreit kommen.
Franchisenehmer klagen häufig gegen den Franchisegeber wegen Vertragsverletzungen. Solche Vertragsverletzungen können die Nichterfüllung von Unterstützungsleistungen, unzulässigen Änderungen der Vertragsbedingungen oder aus der Missachtung von Exklusivitätsrechten entstehen. Insbesondere am Anfang einer Vertragsbeziehung kann sich eine falsche oder unvollständige vorvertragliche Aufklärung durch den Franchisegeber herausstellen. Ein häufiger Streitpunkt ist die vorvertragliche Informationspflicht des Franchisegebers, insbesondere bei unzureichender Offenlegung wesentlicher Geschäftsrisiken oder überzogenen Erfolgsaussichten. Schließlich kommt es nicht selten zu Wettbewerbsverstößen seitens des Franchisegebers. Dazu gehört die Eröffnung weiterer Franchisestandorte in unmittelbarer Nähe oder die Etablierung eines konkurrierenden Systems.
Solche Vertragsverletzungen können sich für Franchisenehmer schnell zu einer existenziellen Bedrohung entwickeln. Eine offene Konfrontation mit dem Franchisegeber oder gerichtliche Schritte sollten nur in Angriff genommen werden, wenn der Franchisenehmer über eine gesicherte rechtliche Position verfügt. Die Rechtslage sollte daher immer von einem Spezialisten überprüft werden.
Klage gegen Franchisenehmer
Franchiserechtliche Konflikte können auch den Franchisegeber dazu veranlassen, gegen den Franchisenehmer zu klagen. Bei Auseinandersetzungen klagt der Franchisegeber typischerweise gegen Franchisenehmer aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen, die sich im Laufe der Zeit einschleichen. Ein klassischer Grund für eine gerichtliche Klage sind Vertragsbrüche durch den Franchisenehmer. Nicht selten kommt es zu einer Verweigerung von geschuldeten Zahlungen oder der Verletzungen von Betriebspflichten.
Des Weiteren kann auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ein Gerichtsverfahren erforderlich machen. Besonders heikel sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die häufig Gegenstand von Streitigkeiten sind, wenn der Franchisenehmer nach Vertragsende ein ähnliches Geschäft anbietet.
Schließlich klagen unser Litigation-Anwälte auch oft wegen Markenmissbrauchs durch den Franchisenehmers. Hier geht es um den Schutz der Marke und des Rufs des umfassenden Franchisesystems, wenn der Franchisenehmer gegen IP-vertragliche Vorgaben verstößt.
Aufklärungspflichten, Schadensersatz & Beweislast
Der Franchisegeber muss bereits im Vorfeld des Abschlusses des Franchisevertrags den Franchisenehmer umfassend über das Geschäftsmodell, die Marktbedingungen und die Erfolgsaussichten des operativen Geschäfts informieren. Vorvertragliche Aufklärungspflichten sind ein zentrales Thema bei Franchise-Klagen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen des Franchisegebers führen.
Franchisenehmer müssen ebenfalls sorgfältig prüfen, ob sie alle relevanten Informationen vom Franchisegeber erhalten haben. Ein Versäumnis, sich ausreichend über das Franchisesystem zu informieren, kann die Position des Franchisenehmers im Streitfall schwächen.
Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Vertragspartner gegen vertragliche Bestimmungen verstößt. Der Franchisenehmer könnte etwa Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihm durch eine Pflichtverletzung des Franchisegebers Einnahmeverluste entstanden sind. Umgekehrt kann der Franchisegeber Schadensersatz fordern, wenn der Franchisenehmer durch vertragswidriges Verhalten die Marke oder den Ruf des Franchisesystems geschädigt hat.
Im Gerichtsverfahren trägt jede Partei die Beweislast für ihre Behauptungen. Dies bedeutet, dass der Franchisenehmer beispielsweise nachweisen muss, dass der Franchisegeber eine Pflichtverletzung begangen hat, während der Franchisegeber seine Ansprüche auf Vertragsstrafen oder Schadensersatz belegen muss. Eine gründliche Beweissicherung, insbesondere von Korrespondenz, Verträgen und weiteren relevanten Dokumenten, ist daher unerlässlich.
Klagen nach Kündigung des Franchisevertrags & Vertragsstrafen
Im Rahmen eins Streits wird der Franchisevertrag typischerweise vom Franchisegeber oder Franchisenehmer außerordentlich beendet. Nach einer außerordentlichen Kündigung wird der Konflikt der Vertragsparteien auf die Ebene der Abwicklung des Franchisevertrags verlagert. Die Vertragsabwicklung im Rahmen eines Streit ist aus rechtlicher Sicht eine hoch anspruchsvolle Tätigkeit. Diese Franchise-Streitigkeiten werden sehr oft vor Gericht und meist in mehreren Instanzen ausgetragen.
Sehr oft wird gerichtlich darüber gestritten, ob die außerordentliche Kündigung wirksam war. Steht die Beendigung des Franchisevertrags fest oder wird sie von beiden Vertragsteilen akzeptiert stellen sich bei den nachvertraglichen Auseinandersetzungen oft Fragen der Reichweite von nachvertraglichen Treuepflichten, Unterlassungs- undHerausgabeansprüche, Ausgleichsforderungen gemäß § 89b HGB sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote und schließlich geht es oft um Schadensersatzansprüche, die durch Vertragsverletzungen während des laufenden Franchisevertrags entstanden sind.
Nicht selten versucht sich eine Vertragspartei durch eine Kündigung Vertragsstrafen zu entziehen. Franchiseverträge enthalten oft Vertragsstrafen, die im Falle von Vertragsverletzungen zur Anwendung kommen. Diese Klauseln müssen präzise formuliert und die Strafzahlungen dürfen nicht unangemessen hoch sein, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Sie haben gegenüber dem Schadensersatz den Vorteil für den Kläger, dass eine Schadenshöhe nicht bestimmt werden muss. Klagen aus Vertragsstrafen haben in der Gerichtspraxis eine große Relevanz.
Gerichtszuständigkeit
Beim Streit zwischen Franchisevertragsparteien richtet sich die Gerichtszuständigkeit grundsätzlich nach den allgemeinen zivilprozessualen Vorschriften, insbesondere den Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem internationalen Privatrecht (IPR). In aller Regel ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig.
Wenn eine Franchisevertragspartei eine Klage initiieren will, sollte jedoch der Franchisevertrag genaustens geprüft werden. Franchiseverträge enthalten oft Gerichtsstandsvereinbarungen, die festlegen, welches Gericht zuständig ist. Es ist wichtig, diese Vereinbarungen sorgfältig zu prüfen. Gerichtsstandsvereinbarungen, die insbesondere Franchisenehmer unangemessen benachteiligen, und gegen das geltende AGB-Recht verstoßen, erweisen sich in der Praxis nicht selten als unwirksam heraus. Auch kommt es vor, dass die Gerichtsstandsvereinbarung unwirksam ist, da der Franchisenehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gar kein Kaufmann war.
Der Ablauf eines Gerichtsverfahrens im Franchiserecht folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses. Zu den wichtigen Verfahrensschritten gehören die Klageerhebung, die schriftliche Vorbereitung (inklusive Klageerwiderung und Replik), die mündliche Verhandlung und das Urteil. Je nach Fall kann eine einvernehmliche Lösung durch Vergleich angestrebt werden.
Prozesskosten & Risikoanalyse
Bevor es zu einer Klage kommt, ist ist ratsam, die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko sorgfältig abzuwägen. Ein Gerichtsverfahren kann erhebliche Kosten verursachen, insbesondere bei komplexen Franchise-Streitigkeiten. Dazu gehören Gerichts- und Anwaltskosten sowie gegebenenfalls Kosten für Sachverständige. Das Prozesskostenrisiko werden durch den Streitwert und durch das Ergebnis des Verfahrens bestimmt. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Gebühren für Anwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) normiert. Üblicherweise rechnen auf Franchiserecht spezialisierte Anwälte nicht nach RVG, sondern gemäß einer speziellen Vergütungsvereinbarung auf der Basis eines Stundensatzes ab.
Wegen der hohen Kostenrisiken sollte bereits vor jeder Klage eine Prozess- und Kostenanalyse durchgeführt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass im deutschen Zivilrecht grundsätzlich die Partei die Kosten trägt, die im Prozess unterliegt. Wenn etwa der klagende Franchisenehmer mit seiner Klage scheitert, muss er sämtliche Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten sowie die (angemessenen) Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Eine Absicherung kann in speziellen Situationen eine Prozessfinanzierungbieten.
Q&A - Klage aus Franchisevertrag
Mit einem Klick finden Sie die Antwort auf die wichtigsten Fragen zu dem Thema Franchise-Klage.
Welche Bedeutung haben Franchise-Systeme in Deutschland?
Franchise-Systeme haben in Deutschland eine große Bedeutung, da sie kleinen und mittelständischen Unternehmern eine Möglichkeit bieten, ihre Geschäfte unter der Marke eines etablierten Unternehmens zu führen.
Was sind die häufigsten Gründe einer Klage gegen den Franchisegeber?
Ein Franchisenehmer kann gegen den Franchisegeber klagen, wenn es zur Verletzung des Franchisevertrags kommt, wie etwa die Versagung von Unterstützungsleistungen, unzulässigen Änderungen der Vertragsbedingungen oder Missachtung von Exklusivitätsrechten.
Wann kann der Franchisegeber den Franchisenehmer verklagen?
Ein Franchisegeber kann gegen einen Franchisenehmer klagen, wenn es zu Vertragsverletzungen kommt, zum Beispiel, wenn der Franchisenehmer geschuldete Zahlungen verweigert oder Verstöße gegen Wettbewerbsverbote zu verantworten hat.
Welche Gerichtszuständigkeit gilt im Franchise-Recht?
Typischerweise sind in Franchiseverträgen sogenannte Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen, die die gerichtliche Zuständigkeit genau regeln. Fehlt es an Gerichtsstandsvereinbarungen, richtet sich die Gerichtszuständigkeit nach den allgemeinen zivilprozessualen Vorschriften. Danach wird meist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig sein.
Welsche vorvertragliche Aufklärungspflichten hat der Franchisegeber?
Der Franchisegeber hat vor Abschluss des Franchisevertrags Aufklärungspflichten. Er muss den Franchisenehmer umfassend über das Geschäftsmodell, die Marktbedingungen und entsprechende Erfolgsaussichten informieren. Verletzt der Franchisegeber diese Aufklärungspflichten, können Schadensersatzansprüche entstehen.
Welche Rolle spielen Vertragsstrafen in Franchiseverträgen?
Vertragsstrafe-Klauseln werden in Franchiseverträgen eingesetzt, um Vertragsverletzungen effektiv zu sanktionieren. Sie bieten dem Kläger den Vorteil, dass im Wege von Schadensersatzklagen die Schadenshöhe nicht bestimmt und bewiesen werden muss. Die Klauseln müssen jedoch präzise formuliert sein, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.