Iranisches Recht

Deutsch-iranische Anwälte für Wirtschaft, Immobilien, Erbrecht und Familienrecht

Die deutsch-iranischen Beziehungen haben eine lange Tradition. Heute leben mehr als 100.000 Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit oder Abstammung in Deutschland. Die intensiven Beziehungen zwischen Deutschland und dem Iran auf persönlicher und wirtschaftlicher Ebene werfen zahlreiche Rechtsfragen auf, die aufgrund der islamisch geprägten Rechtsordnung im Iran sowie der Beschränkungen im Handel meist komplexer Natur sind.

Anwaltliche Leistungen mit Iran-Bezug

  1. Wirtschaftsrecht: Betreuung deutscher Unternehmen beim Engagement in Iran - Wirtschaftskanzlei
  2. Gesellschaftsrecht: Gründung von Unternehmen und Niederlassungen in Iran
  3. Handels- und Vertriebsrecht: Begleitung von Handelsbeziehungen mit Iran
  4. Inkasso: Forderungseinzug in Iran - Inkasso & Vollstreckung Iran
  5. Immobilienrecht: Beratung bei Grundbesitz-Transaktionen in Iran
  6. Erbrecht: Gestaltung und Abwicklung von Erbschaften mit Iran-Bezug - Erbrecht Iran
  7. Familienrecht: Deutsch-iranische Eheverträge und Scheidungen - Familienrecht Iran

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und Iran in wichtigen Rechtsfragen mit Bezug zum iranischen Recht.

Unser Kooperationspartner

Aktuell werden alle Mandatsanfragen mit Iran-Bezug durch unseren Kooperationspartner Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari und seinem Team deutsch-iranischer Anwälte bearbeitet. Als deutscher Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln hat er langjährige Erfahrung im deutsch-iranischen Rechtsverkehr und Zugriff auf ein Netzwerk spezialisierter Berater in Deutschland und im Iran.

Mandatsanfragen zum iranischen Recht richten Sie bitte direkt per E-Mail an

Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari (bundesweit tätig)

Iranisches Wirtschaftsrecht

Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Iran bergen erhebliche wirtschaftliche Chancen. Beide Länder haben ca. 80 Millionen Einwohner. Während deutsche Technologie im Iran gefragt ist, finden deutsche Unternehmen im Iran Rohstoffe und Konsumenten. Diesen Chancen stehen kulturelle Unterschiede und Unsicherheiten auf politischer und rechtlicher Ebene gegenüber. Zumindest die rechtlichen Unwägbarkeiten lassen sich durch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt deutlich reduzieren bzw. ausschalten.

Mehr zu den Leistungen:

Familienrecht & Erbrecht in Iran

Das iranische Familienrecht und Erbrecht ist als islamisch-schiitisches Recht sowohl in den Grundzügen als auch im Detail völlig verschieden von den in Westeuropa bekannten Regelungen. Dies betrifft insbesondere die Rolle der Frau, die gesetzliche Erbfolge oder auch das Scheidungsrecht. Vorbeugend kann ein Rechtsanwalt hier sowohl in der Gestaltung der Nachfolge (Testament) als auch bei Eingehung einer Ehe (Ehevertrag) die Weichen stellen.

Ein bedeutendes Instrument ist dabei das der Rechtswahl, also die Bestimmung, ob deutsches oder iranisches Recht für den Erbfall, die Ehe oder die Scheidung anwendbar sein soll.

Deutsch-iranische Einrichtungen

Für Angelegenheiten die über den Kompetenzbereich eines Rechtsanwalts hinausgehen sowie für allgemeine Informationen können folgende Stellen benannt werden:

  • Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Avenue Ferdowsi 320-324, Teheran, Iran, Tel: +98 (21) 3999-0000, info@teheran.diplo.de
  • Iranische Botschaft, Pdbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Tel: 030 / 84 35 32 05, info@iranbotschaft.de
  • Deutsch-Iranische Handelskammer e.V., Große Reichenstraße 14, 20457 Hamburg, Tel: 040 / 4408 47, info@dihkev.de
  • Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer, Ave. Africa, Navak Street No. 16 P.O.Box: 15875-6118 Tehran - Iran, Tel.: +98 21 8133-1000, ahk_iran@dihk.co.ir

Deutsch-iranische Beziehungen

Exil-Iraner leben bereits seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland. In keinem europäischen Land leben heute mehr Iraner als hierzulande. Allein die iranische Gemeinde in Hamburg wird auf ca. 20.000 Personen geschätzt. In Hamburg ist auch die Bank Melli Iran beheimatet.

Die meisten Iraner in Deutschland bezeichnen sich ethnisch als Perser und viele sprechen auch Persisch. Auffällig ist die Zahl der Akademiker und Geschäftsleute bei den iranischen Einwanderern. Unter ihnen finden sich viele Ärzte, Wissenschaftler und Rechtsanwälte. Daneben gibt es viele Gewerbetreibende, zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Taxifahrer (viele in Berlin).

Eine weitere Besonderheit ist die hohe Quote der Mehrstaatler, die auf das restriktive Staatsangehörigkeitsrecht des Iran sowie das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen zurückzuführen ist. Die Staatsangehörigkeit wird nach iranischem Recht durch den Vater vererbt.

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