Internationales Steuerrecht
Steuerberater und Steueranwälte mit Schwerpunkt Ausland
Die Beratung im internationalen Steuerrecht gewinnt stetig an Bedeutung. Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen oder auch private Ereignisse wie Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug nehmen in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung zu. Unser Steuerteam berät Unternehmen und vermögende Privatpersonen in verschiedenen Bereichen des internationalen Steuerrechts. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige steuerliche Themen mit Auslandsbezug und passende Beratungsangebote unserer Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht.
Beratungsleistungen im internationalen Steuerrecht
Unsere Steuerberater sowie Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie bundesweit in allen steuerlichen Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug zum Ausland. Unsere Schwerpunktthemen im internationalen Steuerrecht:
- Internationale Nachfolgeplanung, Erbschaften Schenkungen
- Wegzug/Zuzug von Unternehmen, Gesellschaftern, Einzelunternehmern und Privatpersonen
- Deutsche Unternehmen mit Aktiviäten im Ausland ("outbound"), Mitarbeiterentsendung
- Ausländische Unternehmen und Privatpersonen mit Aktivitäten in Deutschland ("inbound")
- Einkünfte im Ausland: Gestaltung, Nacherklärung, Selbstanzeige
- Verrechnungspreise und Einkünftekorrektur
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Internationale Nachfolgeplanung, Erbschaften und Schenkungen
Zu unseren Kernkompetenzen gehört die steuerliche Gestaltung der Nachfolge und die Optimierung von Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
- Erbschaftsteuer Ausland/international
- Schenkungsteuer Ausland/international
- Doppelbesteuerrungsabkommen Erbschaftsteuer (Schweiz, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, USA).
Wegzug/Zuzug von Unternehmen, Gesellschaftern und Einzelnunternehmern
Wir beraten Personen- und Kapitalgesellschaften sowie ihre Gesellschafter und auswanderungswillige Einzelunternehmer bei einem Wegzug ins Ausland bzw. Zuzug aus dem Ausland.
- Wegzug und Zuzug von Unternehmen
- Wegzugsbesteuerung für Unternehmer & Gesellschafter
- Funktionsverlagerung, Transferpaket, Hinzurechnungsbesteuerung, Entstrickung
- Geschäftsaufgabe Deutschland
- Entstrickungsbesteuerung
Wegzug von Privatpersonen
Vermögende Privatpersonen, Auswanderer und Steuerflüchtlinge, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern wollen, beraten wir hinsichtlich der steuerlichen Folgen des Wegzugs ins Ausland.
Ausgezeichnete Beratung im Steuerrecht
Wir freuen uns über wiederkehrende Auszeichnungen Handelsblattes in "Beste Steuerberater".
Unser Dank gilt allen Kollegen, deren Leistungen das möglich gemacht haben.
Deutsche Unternehmen mit Aktivitäten im Ausland ("outbound")
Wir begleiten grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen und beraten bei der Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- Besteuerung ausländischer Betriebsstätten (Betriebsstättenbegründung, ständiger Vertreter, Kommissionärsmodell, Dienstleistungsbetriebsstätten, Gewinnabgrenzung, Stammhaus und Betriebsstätte, AOA (Authorized OECD Approach))
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften
- Mitarbeiterentsendung bzw. Arbeitnehmerentsendung (steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen)
Ausländische Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland ("inbound")
Wenn Sie aus dem Ausland heraus steuerlich relevante Aktivitäten in Deutschland entfalten wollen, unterstützen wir Sie gerne.
- Laufende steuerliche Beratung und Unterstützung ausländischer Unternehmen mit steuerlichen Anknüpfungspunkten in Deutschland zu steuerlichen Einzelthemen (Achtung: Wir bieten KEINE Erstellung von Einkommensteuererklärungen mit inländischen und ausländischen Einkünften).
- Beratung von Steuer-Ausländern mit inländischen Einkünften (beschränkte Steuerpflicht)
Einkünfte im Ausland: Gestaltung, Nacherklärung, Selbstanzeige
beraten in Deutschland steuerpflichtige Personen bei der Gestaltung der Besteuerung ausländischer Einkünfte und verteidigen sie gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
- Gestaltungsberatung inländischer Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften
- Erweiterte Mitwirkungspflicht/Aufklärungspflicht und Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung
- Nacherklärung und Selbstanzeige im Zusammenhang mit Hinzurechnungsbesteuerung, Funktionsverlagerung und in Fällen des „profit shift“.
Verrechnungspreise und Einkünftekorrektur
Wir beraten Unternehmen steuerrechtlich zu allen Fragen rund um die Verrechnungspreisbildung und -dokumentation. Hinweis: In der Regel erstellen wir keine Verrechnungspreisdokumentation.
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren im Bereich Verrechnungspreise
- Anwendungsprüfung
- Sonderdokumentation außerordentlicher Geschäftsvorfälle
- Fremdvergleichsgrundsatz (Verrechnungspreisprinzip)
- OECD-Verrechnungspreisleitlinien
- Verrechnungspreismethoden: Preisvergleichsmethode, Kostenaufschlagsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Nettomargenmethode, Gewinnaufteilungsmethode
- Auskunftsersuchen (MAP), Vorab-Auskunftsersuchen (AMAP)
- Bandbreitenbetrachtung
- Routineunternehmen, Entrepeneur, Strategieträger
- Konzernumlagen
- Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG und Gegenberichtigung, § 1 Absatz 1 AStG,
- Grenzüberschreiten Geschäftsbeziehungen und nahestehende Person
- Immaterielle Werte, § 1 Absatz 3c AStG, DEMPE-Funktion
- Funktionsverlagerung und Transferpaket
- Unverwertbarkeit der Dokumentation, Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung und Zuschlag
Sonstige Beratungsthemen im internationalen Steuerrecht
Unsere Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht begleiten darüber hinaus auch zu weiteren Themen, wie z.B.
- Internationale Umstrukturierungen
- Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
- Erlangung von steuerlicher Rechtssicherheit für internationale Sachverhalte im Wege der verbindlichen Auskunft
FAQ Internationales Steuerrecht
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Was ist internationales Steuerrecht?
Das internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen im internationalen Kontext bzw. mit Auslandsbezug. Das internationale Steuerrecht im weiteren Sinne können sowohl internationale Abkommen als auch nationale Regelungen mit Auslandsbezug gezählt werden.
Welche Steuerberater beraten im internationalen Steuerrecht?
Das internationale Steuerrecht ist ein Spezialgebiet, das nur am Rande Gegenstand der Ausbildung von Steuerberatern bzw. Steueranwälten ist. Daher beraten in der Praxis meist nur spezialisierte Fachanwälte bzw. Steuerberater zu Sachverhalten mit Auslandsbezug.
Was bedeutet "inbound" und "outbound" im Steuerrecht?
Steuersachverhalte, die von Deutschland in das Ausland wirken (also zum Beispiel Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland), bezeichnet man als outbound, während Sachverhalte, die steuerlich vom Ausland ins Inland wirken, als inbound bezeichnet werden.