Rechtsanwalt für Französisches Recht und Frankreich
Deutsch-französische Kanzlei - bundesweite Vertretung
ROSE & PARTNER ist seit mehr als 10 Jahren Ihre Kanzlei für Beratung im französischen Recht und grenzüberschreitende Angelegenheiten mit Bezug zu Frankreich. Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt im französischen Erbrecht und Immobilienrecht sowie auf dem Gebiet des Forderungseinzugs und der Vollstreckung in Frankreich.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Französisches Erbrecht, Erbschaft in Frankreich
Im Bereich des deutsch-französischen Erbrechts bieten wir unseren Mandanten insbesondere folgende Leistungen an:
Planung und Gestaltung Ihres Nachlasses
Bei Erbfällen mit Bezug zur Frankreich und dem französischen Erbrecht planen Sie mit uns Ihre Nachfolge. Wir beraten Sie gerne zur französischen und deutschen Rechtsordnung, prüfen, ob eine Rechtswahl besteht, unterstützen Sie beim Entwurf Ihres Testaments (die auch zweisprachig errichtet werden kann), mit dem Ziel, bestmöglich Ihre Wünsche umzusetzen. Dabei haben wir auch die Möglichkeit im Blick, Vermögen noch zu Lebzeiten zu übertragen und berücksichtigen auch das französische Noterbrecht (Pflichtteil).
Abwicklung von Erbfällen in Frankreich
Nach dem Eintritt des Erbfalles beraten, unterstützen und vertreten wir Erben bei der Abwicklung der Erbschaft in Frankreich. Dabei arbeiten wir eng mit den französischen Notaren zusammen und nehmen den Kontakt zu Banken, Versicherungen, Finanzämter und Behörden auf, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und Sie zu Ihrem Erbe zu verhelfen. Sollten Sie das Erbe ausschlagen wollen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch beratend und vertretend zur Seite, um die notwendigen Schritte einzuleiten.
Vertretung bei Konflikten
Bei Erbstreitigkeiten mit Bezug zu Frankreich (Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht etc.) beraten wir Sie gerne zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und helfen Ihnen zusammen mit unseren französischen Kollegen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Erbschaftsteuer in Frankreich
Wir unterstützen Sie bei Fragen zur französischen Erbschaftsteuer - sowohl bei der Gestaltung der Nachfolge als auch bei der Abwicklung des Erbfalls.
Französisches Immobilienrecht; Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich
Im Zusammenhang mit Immobilien in Frankreich beraten und vertreten wir Mandanten in folgenden Angelegenheiten:
Vollständige Begleitung bei Immobiliengeschäften in Frankreich
Wir stehen Ihnen von der Planung bis zur Abwicklung von Immobiliengeschäften in Frankreich zur Seite, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Hierfür verfügen wir auch über ein etabliertes Netzwerk von Experten in Frankreich. Wir beschränken uns nicht auf die Vertragsgestaltung. Vom Kontakt zum Makler bis zur Unterzeichnung der Verträge und danach - wir stehen Ihnen für die gesamte Abwicklung gerne zur Verfügung. Dazu gehört auch die Beratung im Zusammenhang mit den in Frankreich wichtigen technischen Gutachten beim Immobilienkauf.
Entwurf und Prüfung von Immobilienkaufverträgen:
Der Immobilienkaufvertrag ist das Herzstück jeder Grundbesitz-Transaktion. Wir kennen die Besonderheiten des französischen Immobilienrechts und bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Prüfung Ihrer Verträge.
Beantwortung von Einzelfragen zum französischen Immobilienrecht
Auch bei speziellen Themen des französischen Immobilienrecht, wie zum Beispiel zum ob und wie einer lebzeitigen Übertragung einer Immobilie, zur (steuersparenden) Einräumung eines Nießbrauch -oder Wohnrechts, zur Möglichkeit eines Immobilientauschs (auch grenzüberschreitet), sind Sie bei uns in guten Händen.
Gründung von Familiengesellschaften
Das Halten, Verwalten, Vererben von Immobilien in einer Gesellschaft (société civile immobilière familiale, bzw SCI familiale) mit Familienmitgliedern als Gesellschafter bietet auch in Frankreich interessante Möglichkeiten, die Sie mit uns wahrnehmen können.
Forderungseinzug, Inkasso & Vollstreckung in Frankreich
Gewerblich tätigen Mandanten sowie Privatpersonen bieten wir beim Austausch von Waren und Dienstleistungen mit Bezug zu Frankreich Unterstützung in allen Fragen des Forderungseinzugs und der Vollstreckung - für Forderungen ab 100.000 Euro.