Cannabis Legalisierung in Deutschland
Rechtliche Hintergründe zur geplanten Freigabe
Die angekündigte Legalisierung von Cannabis schreitet auch in Deutschland mit großen Schritten voran. Insbesondere interessierte Unternehmer möchten rechtzeitig in den Startlöchern stehen, um an den wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten teilhaben zu können.
Doch wann, wo und wie eine Legalisierung stattfinden wird, ist noch unsicher. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die derzeitige Rechtslage in Deutschland & anderen Ländern und halten Sie über aktuelle politische Entwicklungen auf dem Laufenden.
ÜBERSICHT:
- Rechtslage jetzt in Deutschland: Konsum/Erwerb/Verkauf von Cannabis bzw. Cannabis-Produkten
- Exkurs: Ausnahmen bei medizinische Verschreibungsmöglichkeit im Krankheitsfalle
- Geplante Legalisierung durch die Ampel-Koalition: Was ist schon bekannt?
- Welche Möglichkeiten der Legalisierung gibt es? Seit wann sind in anderen Beispielländern welche Sachen legalisiert?
- Welche Hürden müssen zukünftige Startups möglicherweise nehmen?
- Wie ist dies in anderen Ländern geregelt (Qualitätskontrollen, Zuverlässigkeit der handelnden Personen/Unternehmen, Genehmigungsverfahren o.ä.)?
- Exkurs: Zuverlässigkeitsprüfung in der deutschen GewO - Welche Kriterien müssen die betroffenen Gewerbetreibenden hier erfüllen?
- Wie bereiten sich Startups am besten vor auf die Legalisierung?
- Vor- und Nachteile der Legalisierung (Kritik, Risiken)
1. Rechtslage jetzt in Deutschland: Konsum/Erwerb/Verkauf von Cannabis bzw. Cannabis-Produkten
Wie viel Gras darf man in Deutschland besitzen?
Ganz einfach: gar keins. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Kaufen, der Besitz, das Verkaufen und das Anbauen von Cannabis in Deutschland verboten – der Konsum jedoch nicht. Denn der Umgang mit Cannabis unterfällt den entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Danach gilt Cannabis bzw. Hanf (oder ugs. Gras) als „nicht verkehrsfähig“ – zu Deutsch: Der Besitz von Cannabis sowie Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) ist vollumfänglich illegal und damit auch strafbar. Abhängig von der mitgeführten Menge muss man im Rahmen des BtMG mit einer Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft rechnen, wenn man damit erwischt werden sollte. Wer dagegen eine medizinische Verordnung besitzt, darf ausnahmsweise eine für den Eigenbedarf bestimmte Menge mit sich führen (siehe unten).
Vereinzelt wird auch angenommen, dass Privatpersonen eine sehr kleine Menge für den Eigengebrauch bei sich tragen dürfen – diese Gerüchte entsprechen aber nicht der Wahrheit. Allerdings gilt eine ungeschriebene individuelle Toleranzgrenze, ab welcher die Staatsanwaltschaft von einem Strafverfahren absehen kann. Jedes Bundesland bestimmt diese Grenze allerdings individuell. Es lassen sich erhebliche Unterschiede erkennen: Beispielsweise wird in Berlin bis zu 12 g mitgeführtem Cannabis noch von Eigenbedarf gesprochen – in Bayern allerdings nur bis zu 6 g. Zu beachten ist jedoch, dass die Toleranz im Ermessen des Kontrollierenden liegt.
Wird man kontrolliert und trägt Drogen am Körper – egal ob in der Jackentasche, der Hosentasche oder lässig hinters Ohr geklemmt – gilt: Die Drogen gehören demjenigen, der sie bei sich führt (AG München, Urteil vom 16.09.2020 – 1111 Cs 365 Js 125197/20).
Cannabis im Straßenverkehr: Berauschte Autofahrer
Zwar ist der reine Konsum für sich selbst genommen nicht strafbar, allerdings kann er andere Konsequenzen nach sich ziehen – vor allem im Straßenverkehr. Man muss sich des Risikos bewusst sein, sich Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU) unterziehen zu müssen oder gar seinen Führerschein zu verlieren. Der momentane Grenzwert für Cannabis im deutschen Straßenverkehr beträgt 1 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol; der berauschende Wirkstoff der Hanf-Pflanze) pro ml Blutserum. Es wird aber vermutet, dass mit dem Cannabis-Legalisierungsvorhaben der Ampel-Koalition auch dieser Grenzwert neudefiniert wird.
Wenn man jedoch bislang mit über 1 ng THC am Steuer erwischt wird, droht beim
- Mal ein Bußgeld von 500 EUR inklusive zwei Punkte in Flensburg und der Fahrer muss einen Monat lang sein Auto stehen lassen
- Mal ein Bußgeld von 1000 EUR inklusive zwei Punkte in Flensburg sowie zwei Monate Fahrverbot
- Mal ein Bußgeld von 1500 EUR inklusive zwei Punkte in Flensburg und der Fahrer muss für drei Monate seine Fahrerlaubnis abgeben, sowie sich ggf. einer MPU unterziehen
Wer darf in Deutschland Cannabis anbauen? Darf jeder Gras im Blumentopf auf dem Dachboden pflanzen?
Der Anbau von Gras ist gem. § 29 BtMG zwar grundsätzlich unter Strafe gestellt. In der Theorie gilt hier auch die Eigenbedarfsgrenze (unter welcher die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung einstellen kann), aber beim Eigenanbau übersteigt man die vom Bundesland angesetzte Grenze wahrscheinlich sehr schnell.
Unter strengen Voraussetzungen ist es in Deutschland allerdings erlaubt, Cannabis für die medizinische Versorgung anzubauen. Derzeit besitzen 3 Unternehmen diese Erlaubnis. Ansonsten importiert Deutschland den medizinischen Hanf ausschließlich aus den Niederlanden und Kanada. Denn nur diese beiden Länder erfüllen die Voraussetzungen des BtMG für den Import von Cannabis. Das medizinische Cannabis muss unter staatlicher Kontrolle gem. des UN-Abkommens über Suchtstoffe der Vereinten Nationen von 1961 angebaut worden sein.
Bekifft zur Arbeit gekommen, und jetzt?
Wer am Arbeitsplatz Hanf konsumiert oder sogar schon bekifft dort erscheint, der hat es wohl darauf angelegt abgemahnt oder gar gekündigt zu werden. Ganz genauso sieht es mit anderen illegalen Substanzen, inklusive Alkohol, am Arbeitsplatz aus.
Aber nicht nur der Konsum vor Ort, sondern auch das private Konsumieren von Drogen kann Auswirkungen auf den Job haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsleistung oder noch schlimmer die Sicherheit im Betrieb dadurch gefährdet wird, dass der Arbeitnehmer von den Rauschmitteln beeinträchtigt ist.
Warum sind CBD, Nutz- und Industriehanf nicht illegal?
Widmen wir uns zuerst dem CBD. Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid, das aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird. Im Gegensatz zu THC ist es gut verträglich und hat einige gesundheitsfördernde Eigenschaften.
Nutz- und Industriehanf haben im Gegensatz zu Cannabis als Rausch- und Arzneimittel nur einen sehr geringen Teil an Tetrahydrocannabidiol (THC), um genau zu sein liegt der Anteil bei unter 0,2 %. Damit können diese Hanfsorten keinen Rausch verursachen. Außerdem ist sein Faseranteil viel höher als beim THC-reichen Hanf.
2. Exkurs: Ausnahmen bei medizinischer Verschreibungsmöglichkeit im Krankheitsfalle
Seit dem 1. März 2017 ist es in Deutschland erlaubt, Patienten Cannabis zur Heilung oder Schmerzlinderung zu verschreiben. Personen, die aufgrund ihrer medizinischen Behandlung darauf angewiesen sind, können Cannabis in Deutschland auf legalem Wege erlangen. Schwererkrankte können es dann auf Rezept bekommen. Mit der Ausnahme von Zahn- und Tierärzten sind grundsätzlich alle Mediziner befugt das Betäubungsmittel zu verschreiben.
Ein Patient kann bis zu 100 g Medizinalhanf im Monat verschrieben bekommen. Das Verordnen von Cannabis aus ärztlichen Gründen ist in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt. Danach ist die Verschreibung nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt, sondern der Arzt vielmehr befugt nach eigenem Ermessen eine Behandlung mit Cannabis zu verordnen. Üblich ist die Behandlung mit dem Rauschmittel bei Patienten, die chronische Schmerzen haben, eine Chemotherapie machen, an HIV oder AIDS erkrankt sind.
Kranke im Straßenverkehr – auf Drogen fährt es sich besser
Wird eine Person, die aus medizinischen Gründen mit Cannabis behandelt wird, bekifft am Steuer erwischt ist das erstmal kein Problem. Aber auch nur in dem Rahmen, dass der Autofahrer den Straßenverkehr nicht gefährdet. Generell sollten diese Menschen aber bestenfalls immer die ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des Rezeptes bei sich tragen – verpflichtend ist dies zwar nicht, aber kann im Fall der Fälle unnötige Probleme vermeiden.
Werden schwerkranke Patienten mit Marihuana behandelt, dann ist ihnen das selbständige Autofahren erst wieder erlaubt, sobald der Arzt die Erlaubnis dazu erteilt und die entsprechenden Medikamente richtig eingestellt sind.
Der Unterschied zu den Hobby-Kiffern liegt in der Wirkung der Hanfpflanze: Entweder wirkt das Cannabis aufgrund der zu behandelnden Krankheit anders oder weitere Medikamente, die der Erkrankte einnimmt, beeinflussen die Wirkung des Cannabis. Einzelne Patienten geben sogar an, erst unter Cannabis-Einfluss komplett fahrtüchtig zu sein.
Wie kommen die Patienten an ihren Stoff?
Nein, so funktioniert das Ganze dann doch nicht. Der Arzt selbst dealt keine Drogen. Seine „Hintermänner“, die Apotheker, müssen sich ums Geschäftliche kümmern. Sie „dealen“ das „Apothekergras“. Die Apotheker bekommen den „Stoff“ von der deutschen Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch die Agentur baut selber keine Hanfpflanzen an, sondern vergibt Aufträge an Unternehmen, deren Anbau, Lagerung und Qualität durch die Agentur überprüft wird. Von der lustigen Vorstellung, dass im Innenhof des Bundesministeriums tausende Hanfpflanzen erblühen und die Minister freiwillig regelmäßig Stoßlüften, müssen wir uns leider verabschieden.
3. Geplante Legalisierung durch die Ampel-Koalition: Was ist schon bekannt?
Die neue Regierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrages die Legalisierung von Cannabis angekündigt. Welche Maßnahmen angedacht und welche Ziele erreicht werden sollen, schauen wir im Folgenden. Die Ampel-Parteien – SPD, Grüne, FDP – haben sich anfangs dafür ausgesprochen Cannabis in Deutschland auch als Genussmittel für Erwachsene ab 18 Jahren freizugeben. Umgesetzt werden sollte das Vorhaben unter der Voraussetzung einer „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften.“ Denn das Ziel sollte die Qualitätskontrolle, das Verhindern der Verbreitung verunreinigter Substanzen und die Gewährleistung des Jugendschutzes sein. Allerdings haben wie bereits von einigen befürchtet EU-rechtliche und internationale Vorschriften einen Strich durch die Rechnung gemacht, sodass das Eckpunktepapier aus dem Oktober 2022 noch einmal an europäisches Recht angepasst und überarbeitet werden musste.
Pläne zur Cannabis-Legalisierung im Oktober 2022:
Ab wann ist Gras offiziell legal? Und wie lange überhaupt?
Ein genaues Datum zur Legalisierung kann noch nicht genannt werden. Denn zuvor muss in Berlin auch noch die Ausarbeitung der Gesetzesänderungen erfolgen, um die angedachten Maßnahmen auch wirklich in die Tat umsetzen zu können.
Von einer baldigen Freigabe könne also erstmal keine Rede sein. Außerdem soll die Dauer der Cannabis-Legalisierung schon im vornherein beschränkt sein. Laut Koalitionsvertrag soll sie auf vier Jahre festgelegt werden. Im Anschluss stehen dann eine Prüfung und Bewertung des Gesetzes auf dem Plan.
Obendrauf kommt die Tatsache, dass auch Deutschland eine Vertragspartei der UN Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 ist. Innerhalb dieses Einheitsabkommens sind Anbau und Vermarktung von Cannabis jenseits wissenschaftlicher und medizinischer Zwecke eigentlich verboten. Kanada und Uruguay verstoßen also schon seit ihrer Cannabis-Legalisierung gegen dieses Abkommen. Ob Deutschland es ihnen gleichtun wird, ist zu bezweifeln. Um dieses Verbot jedoch umgehen zu können, müsste Deutschland zunächst aus dem Abkommen austreten, um danach unter Vorbehalt wieder einzutreten. Das wird aller Wahrscheinlichkeit nach aber nicht von heute auf morgen abzuwickeln sein.
Wo kann man zukünftig legal Gras kaufen?
In Zukunft soll man ausschließlich in lizenzierten Geschäften Cannabis legal erwerben können. In der Diskussion standen bisher die Apotheken als mögliche Abgabestellen. Da dem Koalitionsvertrag zufolge ausdrücklich von einer „kontrollierten Abgabe“ die Rede ist, kann man damit rechnen, dass auch die Menge, die verkauft bzw. gekauft werden kann, beschränkt sein wird. Durch die ausschließliche Abgabe über Lizenzhändler soll die Qualität des konsumierten Cannabis in Deutschland sichergestellt werden.
Das private Anbauen von Hanfpflanzen ist dagegen weiterhin verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Kostenlose Drogentests in Berlin – „Drug Checkings“
Die „Drug Checkings“ in Berlin sind schon seit längerem angekündigt worden. Nun sollen sie aber bald wirklich beginnen. Diese „Drug Checkings“ sollen jedem kostenlose Drogentests ermöglichen, um die Rauschmittel auf Inhaltsstoffe, insbesondere Verunreinigungen, zu testen. Denn Drogendealer strecken regelmäßig Cannabis, Kokain oder Ecstasy mit schädlichen und giftigen Zusatzstoffen, um eine größere Menge davon verkaufen zu können.
Laut Angaben des Senats stünden „Räume, Personal, Ausstattung, Website, Transportmittel, Labor etc.“ schon zur Verfügung. Auch die Ablaufpläne für die Analyse der abgegebenen Rauschmittel sowie für die Abwicklung des Mitteilungsprozesses der Ergebnisse an die Konsumenten seien schon abrufbereit. Zusätzlich sollen Sprechstunden angeboten werden.
Kritiker fürchten allerdings, dass die kostenlosen Tests einen Anreiz für größeren Drogenkonsum darstellen.
Dieser erste Vorschlag konnte jedoch europäischen Vorschriften nicht standhalten.
Stand der Cannabis-Legalisierung im April 2023:
Seit dem letzten Eckpunktepapier hat sich einiges getan. Nach Einwänden der EU-Kommission hat sich herausgestellt, dass eine geplante Abgabe durch lizenzierte Fachgeschäfte in der angekündigten Form gegen europäische Vorschriften verstoßen würde. Sodann hat es sich Herr Lauterbach zur Aufgabe gemacht, einen EU-konformen neuen Vorschlag zu präsentieren. Er hat Wort gehalten und bereits im April ein neues Eckpunktepapier präsentiert. Eine Cannabis-Legalisierung wird nun jedoch anders erfolgen, als ursprünglich angekündigt. Sie kann in zwei Schritte unterteilt werden:
Schritt 1: Eigenanbau, Besitz & Cannabis-Vereine
Zunächst wolle man sich der Legalisierung des Anbaus und Besitzes von Cannabis widmen. Im Zuge dessen habe man sich auf eine straffreie Besitzgrenze von 25 Gramm und drei weiblichen Pflanzen pro Kopf geeinigt. Wer noch keine Hanfpflanze auf dem Dachboden stehen hatte, könne demnächst Samen oder Stecklinge in sogenannten Cannabis Clubs oder Vereinen erwerben. Voraussetzung für den dortigen Erwerb von Pflanzen oder Stoff ist jedoch eine Mitgliedschaft. Ein Club oder Verein darf maximal 500 Menschen zu seinen Mitgliedern zählen. Alle müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mitgliedschaften in verschiedenen Vereinen sollen verboten sein. Die Abgabe von Cannabis und Pflanzen erfolgt dabei jeweils beschränkt. Mitglieder dürfen zwar bis zu 25 Gramm pro Tag erwerben, jedoch nicht mehr als 50 Gramm im Monat. Mitglieder unter 21 Jahren jedoch nur 30 Gramm pro Monat. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt die Droge weiterhin tabu. Werden sie beim Besitz oder Konsum erwischt, müssen sie an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
Konsumieren darf man in den Cannabis Clubs oder Vereinen nicht. Ebenfalls untersagt ist das Kiffen in den Fußgängerzonen bis 20 Uhr.
Schritt 2: Fachgeschäfte und Cannabis-Verkauf in ausgewählten Regionen
In einem zweiten Schritt will man verschiedene regionale kommerzielle Lieferketten austesten. Der ursprünglich geplante flächendeckende Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften wird aufgrund der Kollision mit internationalem Recht zunächst nicht umgesetzt werden können.
In ausgewählten Gebieten, verteilt in der Bundesrepublik, soll es stattdessen Fachgeschäfte geben, die Cannabis anbauen und in der jeweiligen Region verkaufen dürfen. Jedoch soll dieses Modellprojekt nur vereinzelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und wissenschaftlich begleitet werden. Es soll der europäischen Drogenpolitik gewissermaßen als Studie dienen. Die Cannabis-Abgabe wird lediglich innerhalb der ausgewählten Regionen stattfinden. Welche Regionen ausgewählt werden, ist noch nicht bekannt. Nach den fünf Jahren wolle man die Ergebnisse dieser Testphase beurteilen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf steht noch aus.
4. Welche Möglichkeiten der Legalisierung gibt es? Seit wann sind in anderen Beispielländern (USA, Beispiele aus Europa) welche Sachen legalisiert?
Im Gegensatz zu Deutschland haben andere europäische Länder das Rauschgift teilweise schon seit Jahren legalisiert. In welchem Umfang dort der Handel oder Konsum erlaubt bzw. toleriert ist, wird im Folgenden dargestellt:
Spanien: Der Konsum von Cannabis gilt hier lediglich als Ordnungswidrigkeit, der Handel aber ist verboten.
Niederlande: Marihuana ist nicht legalisiert, aber wird sozusagen geduldet; der Anbau, der Konsum und das Handeln sind grundsätzlich verboten; lizenzierte Coffeeshops dürfen bis zu 5g pro Tag an den Kunden verkaufen; der Besitz dieser Menge ist mithin auch straffrei; das Paradoxe: Das Erwerben von größeren Mengen ist verboten – in Folge müssen sich die lizenzierten Shops selbst auf dem Schwarzmarkt bedienen
Tschechien: Der Cannabiskonsum wurde entkriminalisiert; eine kleine Menge Gras darf für den Eigengebrauch (bis zu 5g Haschisch, 15g Marihuana, 5 Pflanzen) besessen werden, kann jedoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen
Portugal: Der Cannabiskonsum wurde entkriminalisiert; eine kleine Menge Gras darf für den Eigengebrauch besessen werden
Malta: Cannabis-Konsum und Anbau sind im Rahmen des Eigenbedarfs gebilligt; Valetta: Der Handel mit Cannabis ist nicht legalisiert, aufgrund eines Gesetzes der Besitz von bis zu 7 Gramm für Erwachsene ab 18 Jahren aber schon
Frankreich: Auf den Cannabiskonsum drohen hohe Geld- und Haftstrafen, allerdings wird er regelmäßig geduldet
Luxembourg: bislang ist der Graskonsum entkriminalisiert; teilweise drohen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeitsverletzung; Bis 2023 könnte Konsum legalisiert werden – laut Plan der Regierung
Schweiz: Der Cannabiskonsum ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, worauf Bußgelder drohen können; Konsum und Besitz bis zu 10g sind aber nicht strafbar; Legalisierungsbestrebungen sind im Gespräch
Belgien: Unter der Voraussetzung, dass die Konsumenten nicht negativ auffällig werden, ist das private Konsumieren sowie Besitzen von bis zu 3g entkriminalisiert
Österreich: Das Konsumieren von Cannabis ist im Rahmen des Eigenbedarfs entkriminalisiert, d.h. bis zu 20g THC, oder 200g Blüten; Der Anbau, Verkauf und Besitz von größeren Mengen sind aber verboten.
Polen: medizinisches Cannabis legal; Hanfprodukte nur bis zu eine THC-Gehalt von max. 0,2 %
Großbritannien: medizinisches Cannabis legalisiert
Außerhalb Europas ist Gras unter anderem in Kanada sowie in einigen Bundesstaaten der USA legalisiert. In Kanada dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 30g und vier Hanfpflanzen besitzen.
5. Welche Hürden müssen zukünftige Startups möglicherweise nehmen?
Wer in Deutschland mit Cannabis handeln möchte, der muss nach derzeitiger Rechtslage zunächst eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis des BfArM einholen. Wer diese nicht besitzt, darf schonmal kein Cannabis an die deutschen Apotheken verkaufen. Zusätzlich müssen Vertriebsunternehmen in Deutschland eine Großhandelserlaubnis i.S.d. Arzneimittelgesetzes (AMG) bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragen. In diesem Rahmen muss ein Nachweis über die erforderliche Sachkenntnis erbracht werden. Dieser Beweis muss durch eine qualifizierte Person – wie zum Beispiel einen approbierten Apotheker – erfolgen.
Medizinischer Cannabis zählt einerseits als Betäubungsmittel unter dem BtMG, andererseits aber auch als Arzneimittel unter dem AMG. Das sind also die zwei wichtigsten Gesetze, an denen sich Neugründer orientieren müssen. Darin enthalten sind Anforderungen an die Produkte selbst, deren Import und Vertrieb. Halten sich die Unternehmer nicht an die strengen Regelungen, können schwere strafrechtliche Sanktionen drohen – unter Umständen sogar Freiheitsstrafen.
Daneben gelten in Deutschland natürlich noch besondere Anforderungen an die Betriebsstätte. Die Betreiber müssen nachweisen können, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, um die Betäubungsmittel-Plantage vor unbefugtem Zutritt und Diebstahl zu schützen.
Ausländische Importeure benötigen für die Erlaubnis zum Importieren ebenfalls die erforderliche Sachkenntnis nachweisen können.
Wer also nach der Cannabis Legalisierung sofort mit seinem Startup durch die Decke schießen will – immer ruhig mit den jungen Pferden. Bis die benötigten Unterlagen und Erlaubnisse eingeholt worden sind, können für die behördlichen Erteilungsverfahren gut und gerne Mal mehrere Monate ins Land ziehen.
6. Wie ist dies in anderen Ländern geregelt (Qualitätskontrollen, Zuverlässigkeit der handelnden Personen/Unternehmen, Genehmigungsverfahren o.ä.)?
Das Deutschland europaweit die strengsten Standards vorgibt, was den Umgang mit Cannabis angeht, war ja zu erwarten. Aber Cannabis ist und bleibt ein Agrarprodukt, welches schon durch den Anbau mit Schwermetallen oder Pestiziden belastet sein kann. Dazu kommt der Stoff vom Schwarzmarkt, der von dubiosen Dealern mit Streckmitteln verseucht worden sein kann.
Seit 2021 hat die niederländische Regierung für die Dauer von 4 Jahren 10 Lizenzen an Unternehmen verteilt, die „staatliches Cannabis“ anbauen und an Coffee-Shops vermarkten dürfen. Generell ist es aber so, dass die Coffeeshops ihre Cannabisvorräte vom Schwarzmarkt bekommen – Qualitätskontrolle also Fehlanzeige. Amsterdams neue Bürgermeisterin möchte aber erreichen, dass in Zukunft Coffeeshops nur noch Hanf aus kontrolliertem Anbau verkaufen.
Qualitätskontrollen in den USA und Kanada werden unterschiedlich gehalten. In den Vereinigten Staaten durfte nach der Legalisierung alles gehandelt werden, was auch zuvor schon auf dem Schwarzmarkt erhältlich war. Die Folge: Bis zu 70 % der erhältlichen Produkte weisen einen THC-Gehalt von über 15 % auf, wenige Vape-Öle weisen sogar einen Gehalt bis zu 90 % auf. In Kanada dagegen dürfen keine Produkte verkauft werden, die einen bestimmten THC-Wert übersteigen, deswegen müssen die Produkte einerseits einheitlich verpackt sein und andererseits werden ohnehin nur vom Staat geprüfte Produkte vertrieben.
Weiterhin müssen in der EU ebenfalls die GACP sowie GMP Richtlinien beachtet werden, wenn es um Cannabis als Arzneimittel geht. In Deutschland finden sich spezieller noch weitere Anforderungen im Deutschen Arzneibuch (DAB).
7. Exkurs: Zuverlässigkeitsprüfung in der deutschen GewO - Welche Kriterien müssen die betroffenen Gewerbetreibenden hier erfüllen?
Anknüpfungspunkt für die rechtlichen Kontrollmöglichkeiten für Gewerbetreibende könnte perspektivisch auch die Gewerbeordnung (GewO) sein.
Bestimmte Gewerbe sind nach § 38 GewO überwachungspflichtig. Sobald bei der zuständigen Behörde die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung eingegangen ist, muss diese die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen. Dafür muss der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde beantragen.
Für den Fall, dass der Gewerbetreibende dem nicht selbst nachkommt, kann die Behörde selbständig und von Amts wegen die notwendigen Auskünfte einfordern. Die Kosten für die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister belaufen sich auf ca. 13 EUR, das Führungszeugnis ebenfalls.
8. Wie bereiten sich Startups am besten vor auf die Legalisierung?
Die neuen auf Cannabis spezialisierten Unternehmen müssen sich aber erstmal gegen die großen Haie im Cannabis-Becken durchsetzen. Darunter finden sich unter anderem die Cannabisagentur des BfArM, Demecan, Tilray (ehemals Aphria), Aurora, Cronos, Canopy Growth und iPlant Global (Schweiz).
Im Zusammenhang mit Cannabis-Startups, welche im Rahmen des Leistungssportes Medizinalcannabis zur Muskelregeneration einsetzen, haben sich zuletzt einige bekannte Gesichter als Investoren entpuppt. Dazu gehören Snoop Dogg, Mario Götze, Will.i.am, Alyssa Milano, Klaas Heufer-Umlauf, Dennis Aogo, Jonas Hummels und Stefanie Giesinger.
Im Zusammenhang mit der geplanten Cannabis-Legalisierung für den Genusskonsum munkelt man, dass neben dem Chef der Krombacher-Brauerei auch ein Spielwaren Millionär als potentieller Investor für künftige Cannabis-Startups in Frage käme.
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9. Vor- und Nachteile der Legalisierung (Kritik, Risiken)
Die politisch geplante Legalisierung ist bis jetzt nicht ganz unumstritten. Ob sich Kritiker entgegen der Pläne der Ampelkoalition noch mit ihrem Argumenten durchsetzen können, bleibt abzuwarten. Dabei standen sich in der Debatte bisher vor allem folgende Argumente gegenüber.
Gegen eine Legalisierung spricht:
Aus dem Bundesrat gibt es zB die Befürchtung, dass eine Cannabis-Legalisierung die Polizei nicht erheblich entlasten würde, da sie dann noch stärker den Drogenkonsum bei Minderjährigen im Griff haben müsse. Außerdem würden Drogentests durch die Polizei seiner Auffassung nach komplizierter vonstattengehen, da die Polizei eine umfassende Drogen-Kontrolle durchführen müsse. Auch Kinder- und Jugendärzte befürchten negative Auswirkungen einer Legalisierung.
Zudem befürchten einige Konsumenten, dass eine Legalisierung den Schwarzmarkt keineswegs eindämmen würde, wenn die Preise in den lizenzierten Geschäften vergleichsweise zu hoch angesetzt werden. Einige fürchten außerdem, dass deutschen Unternehmen dasselbe Schicksal ereilt, wie es in Kanada geschehen ist. Kurz nachdem Cannabis dort legalisiert wurde, wuchs das Angebot ins Unermessliche, sodass das Überangebot die Insolvenz zahlreicher Unternehmen zur Folge hatte.
Dafür spricht:
Auf der anderen Seite spreche für die Legalisierung, dass man erhebliche Kosteneinsparungen hinsichtlich der Polizei und Justiz annehmen könne. Der deutsche Hanfverband hat die Schätzung abgegeben, dass Konsumenten in Deutschland zwischen 200 und 400 Tonnen Cannabis pro Jahr konsumieren – das würde einem Umsatz von bis zu 2,5 Milliarden EUR entsprechen. Diese Summe würde Stand jetzt allerdings zu überwiegenden Teilen in den Schwarzmarkt fließen. Neben der Einsparung der Kosten für die Strafverfolgung, könnte der Staat von neuen Steuern profitieren.
Außerdem sollen im Rahmen der Qualitätssicherung kostenlose Drug Checkings bereitgestellt werden, um auch vom Schwarzmarkt erworbenes Gras auf Verunreinigungen und gestreckte Substanzen zu prüfen.