Steuerberatung Umsatzsteuer

Umsatzsteuerberatung durch Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht

Die Umsatzsteuer in Deutschland: 19 %, 7 % oder 0 %, wie schwierig kann das sein, könnte man sich fragen? Die Umsatzsteuer ist aber nicht nur die wichtigste Einnahmequelle des Fiskus. Umsatzsteuerrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet des Steuerrechts, bei dem es oft auf Details ankommt. Oftmals ist sie auch ein Prüfungsschwerpunkt in Betriebsprüfungen der Finanzbehörden. Eigentlich soll sie für Unternehmen nur ein durchlaufender Posten und kein Kostenfaktor sein. Fehler bei der Umsatzsteuer bedeuten aber oftmals vor allem eins: Sehr hohe Summen. Und manchmal auch eine strafrechtliche Relevanz. Wir bieten Ihnen rechtssichere Beratung zur Umsatzsteuer durch spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung im Umsatzsteuerrecht.

Beratung im Umsatzsteuerrecht

Unsere Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie in allen Fragen rund um die Umsatzsteuer. Wir helfen auch, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und suchen gemeinsam eine Lösung. Auch sehr kurzfristige Steuerberatung zur Umsatzsteuer ist möglich, insbesondere begleitend bei Projektverhandlungen und Vertragsprüfungen. Wir vertreten Sie bei Konflikten mit den Finanzbehörden und stehen Ihnen auch für gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen des Umsatzsteuerrechts zur Verfügung.

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen.

Kurzfristiger Beratungstermin

Steuerberater Tobias Stöhr unterstützt Sie im Wege einer kurzfristigen Erstberatung.

Suchen Sie sich Ihren Wunschtermin aus und buchen Sie direkt einen Beratungstermin (Videokonferenz oder Telefonat) zum Festpreis von 390 EUR netto.

Umsatzsteuerberatung bei Fragen aller Art

Wir beraten Sie, egal ob Sie bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften, Werklieferungen, Montagelieferungen im In- und Ausland oder anderen inländischen oder grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen Hilfe brauchen. Local Sourcing oder Direktlieferungen auf Ihre Auslandsbaustelle – überall schlummern umsatzsteuerliche Fallstricke. Wir beantworten Einzelfragen per E-Mail, Videocall oder Telefon, oder auch ganz klassisch im Gespräch vor Ort. Umfangreichere Stellungnahmen und Gutachten fertigen wir selbstverständlich auch. Wir können auch umsatzsteuerrechtliche Beratung im Ausland koordinieren und mit ausländischen Berufskollegen zusammenarbeiten.

Insbesondere bei Dienstleistungen hängen sowohl Leistungsort, das heißt in welchem Land die Umsatzsteuerpflicht entsteht, als auch der Steuersatz oder eine Steuerbefreiung von der genauen Art der Dienstleistung ab. Die Behandlung kann sich dann noch danach unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer oder Nichtunternehmer erbracht wird. Teilweise gibt es weitere spezielle Voraussetzungen für Sie als leistenden Unternehmer oder auch für den Leistungsempfänger. Wir schaffen hier gerne Klarheit für Sie, wie Ihre Dienstleistungen umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind.

Hotline für Steuerberatung zum Umsatzsteuerrecht

Sie haben im Unternehmen regelmäßig spezielle umsatzsteuerrechtliche Fragen, aber hierfür keinen Ansprechpartner, weder intern noch extern bei Ihrem angestammten Steuerberater? Kein Problem, wir sind gerne Ihre „Umsatzsteuerhotline“ und beantworten jegliche aufkommende Fragen schnell, verständlich und zuverlässig, in der Regel innerhalb von 24 Stunden oder bei zeitlicher Verfügbarkeit auch in „Echtzeit“.

Vertragsprüfungen bei Kundenprojekten

Es ist ratsam, die Umsatzsteuer vor Abschluss von Kundenverträgen zu berücksichtigen, insbesondere wenn es um hohe Vertragssummen geht. Dies dient zum einen der Vermeidung überflüssiger Registrierungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen im Reihengeschäft, sowohl für Kunden und Lieferanten als auch für Ihr Unternehmen. Diese kosten nicht nur Geld, sondern oft auch Zeit, und die steht bei Projekten nicht immer zur Verfügung. Hier kann zum Beispiel die Zuordnung der Transportverantwortung über die Wahl der INCOTERMS entscheidend für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein.

Zum anderen ist es oft ratsam eine sogenannte Nettopreisabrede zu vereinbaren, damit im Zweifel der Kunde eine Umsatzsteuer zusätzlich zum vertraglichen Kaufpreis zahlen muss. 

Binden Sie uns daher gerne frühzeitig in Vertragsverhandlungen mit ein, bevor die wesentlichen vertraglichen Leistungspflichten feststehen, damit sofort alles richtig läuft.

Umsatzsteuerberatung für Berater

Man kann nicht alles können. Wir unterstützen gerne auch Berufskollegen bei schwierigen Umsatzsteuerfällen. Mandatsschutz ist bei uns selbstverständlich. Da wir keine laufende Steuerberatung anbieten, lösen wir gerne Ihre Umsatzsteuer Sonderfälle, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Auf Wunsch arbeiten wir unmittelbar mit dem Mandanten auf Basis einer eigenen Mandatsvereinbarung oder im Hintergrund nur für Sie.

Steuerberatung Umsatzsteuer im Online-Handel

Im eCommerce ist die Umsatzsteuer das große Thema. Ob im Online-Handel oder bei der Erbringung von Online-Dienstleistungen: Die korrekte umsatzsteuerrechtliche Abwicklung ist unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Online-Geschäft. Wer hier die Weichen falsch stellt, läuft Gefahr in ganz erhebliche Schwierigkeiten zu geraten. Wir beraten Sie hierzu gerne. Ausführliche Informationen finden Sie hier auf unserer Seite Umsatzsteuerrecht E-Commerce.

Umsatzsteuersonderprüfung

Wir begleiten gerne Ihre Umsatzsteuersonderprüfung und vertreten Sie vor dem Finanzamt. Neben der normalen Betriebsprüfung kann das Finanzamt eine Umsatzsteuersonderprüfung durchführen. Diese erfolgt oft anlassbezogen, weil das Finanzamt einen Fehler bei Ihnen oder Ihrem Kunden oder Lieferanten entdeckt hat. Fehler können sich oft durch die Liefer- und Leistungskette durchziehen. Die Umsatzsteuer des einen ist die Vorsteuer des anderen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Umsatzsteuersonderprüfung.

Einspruchsverfahren und Klageverfahren

Wir sorgen gerne dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen und vertreten Sie in Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten.

Umsatzsteuerkorrektur und Selbstanzeige

Bei falschen oder fehlenden Angaben im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Insbesondere kann auch die Nichteinhaltung umsatzsteuerlicher Fristen bereits zu einer Steuerhinterziehung führen.

Eine Sonderform der Hinterziehung von Umsatzsteuer ist das sogenannte Umsatzsteuerkarussell, bei dem regelmäßig mehrere Akteure aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mitwirken.

Mehr zum Bereich Steuerhinterziehung: Steuerstrafrecht

 

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.