Steuerberatung Umsatzsteuer

Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater für Umsatzsteuerrecht

Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des Fiskus und betrifft die meisten Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit. Das Umsatzsteuerrecht ist ein Spezialgebiet im Steuerrecht mit vielen Details und Stolpersteinen. Fehler im Themenbereich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer/Vorsteuer können existenzgefährdend und sogar strafrechtlich relevant sein. Daher sollten im Geschäftsverkehr die wichtigsten Grundzüge des Umsatzsteuerrechts bekannt sein und beachtet werden. Wir bieten Ihnen bestmöglich Beratung durch spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht.

Beratung im Umsatzsteuerrecht

Unsere Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht beraten Sie in allen allgemeinen und speziellen Fragen rund um die Umsatzsteuer. Insbesondere vertreten wir Sie bei Konflikten mit den Finanzbehörden und stehen Ihnen auch für gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen des Umsatzsteuerrechts zur Verfügung. 

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. 

Kurzfristiger Beratungstermin

Steuerberater Tobias Stöhr unterstützt Sie im Wege einer kurzfristigen Erstberatung.

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Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer

Nachfolgend ein klärender Überblick über die Begrifflichkeiten im Bereich der Umsatzsteuer

  1. Umsatzsteuer: Unternehmen müssen für ihre Einnahmen (Umsätze) eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und die gesetzliche Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  2. Vorsteuer: Aus Sicht des Käufers von Waren oder Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer Vorsteuer genannt. Soweit der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält er die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung erstattet.
  3. Mehrwertsteuer: Der Begriff Mehrwertsteuer taucht heute überwiegend auf Rechnungen gegenüber den Endkunden auf. Er trägt letztlich die Umsatzsteuer, da er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht

Nicht alle Unternehmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Besteuerung von Kleinunternehmern und nennt die Schwellen, bis zu denen Einnahmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Umsatzsteuer im Online-Handel

Besonderheiten gibt es für die Umsatzsteuerpflicht im Online-Vertrieb. Hier ist zwischen Direktverkäufen und einem Vertrieb über eine Plattform jeweils im In- und Ausland zu unterscheiden. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Umsatzsteuer E-Commerce

Umsatzsteuerbetrug, Umsatzsteuerkarussell

Bei falschen oder fehlenden Angaben im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Insbesondere kann auch die Nichteinhaltung umsatzsteuerlicher Fristen bereits zu einer Steuerhinterziehung führen.

Eine Sonderform der Hinterziehung von Umsatzsteuer ist das sogenannte Umsatzsteuerkarussell, bei dem regelmäßig mehrere Akteure aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten mitwirken.

Mehr zum Bereich Steuerhinterziehung: Steuerstrafrecht

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