Ermittlungen wegen Umsatzsteuerkarussell mit Speiseöl

6,5 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen?

In Berlin wird wegen eines sogenannten Umsatzsteuerkarussells ermittelt. Vor Gericht steht ein Mann, der innerhalb der EU mit gebrauchtem Speiseöl gehandelt hat und dabei mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben soll.

Veröffentlicht am: 04.04.2025
Qualifikation: Steuerberater in Köln
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In Berlin steht ein Mann wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Knapp 6,5 Millionen EUR Umsatzsteuer soll er durch internationalen Steuerbetrug in Deutschland hinterzogen haben. Als Geschäftsführer leitete der Mann verschiedene Öko-Unternehmen, die in Scheingeschäfte mit gebrauchtem Speiseöl und Bio-Diesel verwickelt waren.

Die Behörden vermuten ein Umsatzsteuerkarussell, der Unternehmer beteuert jedoch, dass er unschuldig sei.

Handel mit Speiseöl von Holland nach Deutschland

Hauptangeklagter ist ein 55-jähriger Mann. Er soll Geschäftsführer von diversen Öko-Firmen gewesen sein, die gebrauchtes Speiseöl nach Deutschland gehandelt haben. Jetzt steht er vor dem Kriminalgericht Moabit in Berlin. 

Das Speiseöl wurde aus den Niederlanden nach Brandenburg verkauft und soll dort zu Bio-Diesel verarbeitet worden sein. Allein in den Jahren 2019 und 2020 soll der Unternehmer mit dem Öl-Handel innerhalb von 14 Monaten Umsatzsteuern in Höhe von 6,5 Millionen EUR hinterzogen sowie staatliche Förderungen in Anspruch genommen haben.

Im Januar 2024 erfolgte seine Verhaftung in Südpolen per europäischem Haftbefehl. Ermittelt wurde wegen Verdachts auf ein Umsatzsteuerkarussell.

Umsatzsteuerkarussell – so läuft der Steuerbetrug ab

Im Rahmen eines sogenannten Umsatzsteuerkarussells werden Waren nur zum Schein innerhalb der EU grenzüberschreitend zwischen verschiedenen Ländern hin und her verkauft.  Es handelt sich um ein altbekanntes System, das immer gleich abläuft, aber aufgrund der grenzüberschreitenden Transaktionen nur schwer nachzuverfolgen ist.

Ein Unternehmen verkauft die Waren aus dem Ausland an ein deutsches Unternehmen – meist erfolgt der Verkauf aber nur auf dem Papier, sodass tatsächlich gar keine Waren versendet werden. Sodann erfolgt ein Weiterverkauf innerhalb Deutschlands an ein zweites deutsches Unternehmen. Die dabei gezahlte Umsatzsteuer wird vom ersten deutschen Unternehmen allerdings einbehalten und nicht an das Finanzamt abgeführt. 

Das zweite deutsche Unternehmen verkauft nun die Waren wieder ins EU-Ausland, an den ursprünglichen Verkäufer und holt die Umsatzsteuer im Rahmen des (hier unrechtmäßigen) Vorsteuerabzugs vom deutschen Finanzamt wieder zurück.

Die Einbindung in ein solches Karussell kann tatsächlich auch unwissentlich erfolgen. Die Instrumentalisierung rechtschaffener Firmen als sogenannte „Buffer“ ist eine Taktik der Karussellbetrüger. Warnzeichen können zum Beispiel auffallend günstige Preise in Angeboten sein, oder wenn zeitgleich mit einem sehr günstigen Angebot auch ein Käufer auftritt, der die gleiche Menge kaufen will. Auch hier gilt: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meist auch! 

Bei schwerer Steuerhinterziehung droht Geschäftsführer eine Haftstrafe

Der 55-jährige Geschäftsführer beteuere vehement, dass er unschuldig sei. Er selbst sei lediglich ein Strohmann gewesen, der von dem Ausmaß der krummen Geschäfte gar nichts gewusst habe. Nach eigener Angabe könne er noch nicht mal einen Laptop bedienen. Eigentlicher Strippenzieher sei sein ehemaliger Geschäftspartner gewesen, der mittlerweile verstorben ist. Er habe ihn in Polen im Gefängnis kennengelernt, als beide eine Haftstrafe absaßen. Der Verstorbene soll alles organisiert und ihm versprochen haben, dass alles mit rechten Dingen zugehe. 

Sollte das Gericht darauf plädieren, dass der Geschäftsmann sich wegen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß strafbar gemacht hat, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Eine Strafbarkeit für einen unwissentlich Beteiligten kann sich auch daraus ergeben, dass er von der Einbeziehung hätte wissen müssen. Wichtig: Die Beweislast hierfür liegt nach der EuGH-Rechtsprechung bei der Finanzbehörde. 

Im obigen Fall soll ein Urteil am 15. April 2025 ergehen. Wir berichten, sobald es neue Informationen zum Fall gibt.