IT & Arbeitsrecht
IT-Betriebsgeheimnisse, Wettbewerbs- und Abwerbungsverbote
IT-Geschäftsmodelle und -Projekte bestehen im Wesentlichen aus Know How und Ideen der beteiligten Mitarbeiter. Aus diesem Grund können das Ausscheiden von Angestellten und arbeitsrechtliche Konflikte in Branchen mit IT-Bezug besonders problematisch sein.
Beratungsangebot an der Schnittstelle von IT-Recht und Arbeitsrecht
Unsere Experten für IT-Recht und Arbeitsrecht beraten und vertreten IT-Unternehmen, Entscheidungsträger und leitende Angestellte bei allen rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum Arbeitsverhältnis.
- Arbeitsvertragliche Regelungen zum Schutz von IT-Know How
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Beratung im Zusammenhang mit Wettbewerbsverboten und Abwerbungsverboten
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Hintergrund
Verlassen Mitarbeiter mit betrieblichem IT-Know How das Unternehmen, dürfen sie ihr erworbenes IT-Wissen verwerten, solange sie damit keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verraten. Eine entsprechende Abgrenzung ist rechtlich und tatsächlich in der Praxis äußerst schwierig. Relevant wird das Problem regelmäßig, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter zu einem Wettbewerber wechselt oder selbst ein Konkurrenzunternehmen gründet.
Ebenfalls problematisch ist der Einsatz von Programmierern vor Ort bei Kunden, wie es in der IT-Branche häufig vorkommt. Hier sind die Möglichkeiten von Abwerbungsverboten zu prüfen.