IT-Litigation - Schlichtung und Prozessvertretung
Vertretung und Beratung in IT-Verfahren und Softwareprozessen
Ziel unserer Beratung im IT-Recht ist es, Rechtsstreitigkeiten frühzeitig durch individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Verträge und Lösungen zu vermeiden. Nicht jeder rechtliche Konflikt lässt sich aber so vermeiden. Manchmal sind Rechtsstreite unvermeidlich, um eigene Positionen und Ansprüche durchzusetzen. Aufgrund unserer Erfahrung im IT-Vertragsrecht können wir rechtliche Auseinandersetzungen oft bereits außergerichtlich oder im Wege von Schieds- oder Schlichtungsverfahren lösen. Im Falle einer gerichtlichen Prozessvertretung sind wir ebenfalls ein kompetenter Partner.
Unsere Leistungen im Bereich IT-Litigation
Mit unseren spezialisierten Anwälten in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht sowie Handels- und Vertriebsrecht stehen wir Ihnen bundesweit aus Hamburg, Berlin, München und Frankfurt a.M. zur Verfügung und beraten und vertreten Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen in den Bereichen IT, Software und Hardware:
- Außergerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus IT-Verträgen und Softwareverträgen
- Durchführung und Begleitung von Schiedsverfahren und Schlichtungsverfahren
- Vertretung in Gerichtsverfahren in IT-Streitigkeiten (einstweilige Verfügungsverfahren, Hauptsacheverfahren, selbständige Beweisverfahren), Prozessvertretung
- Vorangehende umfassende Prüfung von Verträgen und Entwicklung einer Strategie zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
- Beratung und Vertretung in IT-Strafverfahren
- Beratung und Vertretung in Domainstreitigkeiten und im Domainrecht
- Zusammenarbeit mit IT-Sachverständigen
Wir stehen Ihnen im Bereich IT-Litigation mit unseren Anwälten im IT-Recht kompetent zur Seite. Sprechen Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Herausforderungen bei der Rechtsdurchsetzung
Gerichtsprozesse sind langwierig und bedeuten für alle Seiten einen hohen Aufwand – dies gilt insbesondere für das IT-Recht. Grund hierfür sind vor allem komplexe technische Zusammenhänge, die in IT-Streitverfahren oft durch Sachverständigengutachten geklärt werden müssen. Auch bei den Gerichten kommt das Thema IT-Recht nur zögerlich an. Oft führen die Komplexität und der meist große Umfang der Sachverhalte in IT-Streitigkeiten zu einer Überforderung der Richter. Daher ist bereits auf die verständliche Sachverhaltsdarstellung besonderen Wert zu legen.
Seit Anfang 2019 gibt es am Landgericht Hamburg eine der deutschlandweit ersten spezialisierten Kammer für IT-Recht. Die Justiz in Hamburg reagiert damit auf die zunehmende Komplexität von IT-Sachverhalten. Sofern möglich empfehlen wir Rechtsstreitigkeiten bei solchen spezialisierten IT-Kammern durchzuführen, da hier das Verständnis der Richter und damit eine effektivere und weniger zeit- und kostenaufwändige Rechtsdurchsetzung möglich ist.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Unser oberstes Ziel ist es, für unsere Mandanten zufriedenstellende und möglichst einvernehmliche Lösungen von IT-Streitigkeiten und Softwarestreits herbeizuführen. Ein Gerichtsverfahren ist in den meisten Fällen erst die letzte Stufe eines eskalierenden Konflikts. Außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden sollten in jedem Fall in Erwägung gezogen werden, da hierdurch oft schnellere und günstigere Lösungen gefunden werden können.
Aus unserer Erfahrung im IT-Vertragsrecht und aus begleiteten IT-Projekten und Outsourcing-Projekten beraten wir Sie umfassend über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Im ersten Schritt ist oft eine außergerichtliche Verhandlung empfehlenswert und kann bereits zu ersten Lösungen führen. Auch Schiedsgerichte oder Schlichtungsstellen wie beispielsweise die Schlichtungsstelle IT der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) oder die Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten der Handelskammer Hamburg können gute Instrumente sein, um IT-Streitverfahren gütlich zu einigen.
Sind Gerichtsverfahren unausweichlich oder aus anderen Gründen empfehlenswert, stehen wir Ihnen in jeder Phase eines Prozesses zur Seite und vertreten Ihre Interessen konsequent und mit Nachdruck im Klageweg.
Streit vermeiden - Empfehlungen für IT-Projekte
Viele Streitigkeiten sind hausgemacht und können durch gute Vertragsgestaltung bereits frühzeitig vermeiden werden. Auch wenn man bei Vertragsverhandlungen in der Regel noch nicht an einen Streitfall denken möchte, werden in IT-Verträgen die Grundlagen dafür gesetzt, ob und wie Streitigkeiten einvernehmlich gelöst werden können. Aus diesem Grund raten wir auch zur frühzeitigen Einbindung rechtlicher Berater in IT-Projekten und Vertragsverhandlungen. Mögliche Lösungsansätze zur Streitvermeidung sind:
- Plausible und eindeutige Vertragsdokumente und Leistungsbeschreibungen
- Implementierung von vertraglichen Eskalationsmechanismen
- Schutz von Software durch individuelle Lizenzverträge mit Vertragsstrafen
- Nutzung von Schiedsklauseln um Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung auszuschöpfen
- Risikobewertung und umfassende und sachliche Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten durch einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt