Schutz von Software
Effektiver Rechtsschutz durch Lizenzverträge und Rechtsverfolgung
Computerprogramme, IT-Infrastruktur und Software stellen in vielen Branchen inzwischen den wesentlichen Wert von Unternehmen dar. Entsprechend existenziell ist der Schutz des geistigen Eigentums an Software. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe von IT-Produkten unterliegt daher verschiedenen Schutzrechten. Um Ihr Eigentum effektiv zu schützen ist neben vertraglichen Gestaltungen eine konsequente Bekämpfung von Rechtsverletzungen und Lizenzverstößen erforderlich.
Unsere Leistungen zum Schutz Ihrer Software
Unsere Rechtsanwälte für IT-Recht beraten IT-Unternehmen in allen Fragen des Rechtsschutzes von Software und setzen deren Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch.
- Beratung im Bereich Rechtsschutz von Software im Rahmen von Software- und App-Entwicklungen
- Gestaltung und Prüfung von IT-Verträgen, insbesondere von Software-Lizenzverträgen
- Führen von Vertragsverhandlungen, z.B. im Rahmen von IT-Projekten oder Outsourcing-Projekten
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei der Verletzung von Schutzrechten für Computerprogramme
- Vertretung in Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren (IT-Litigation)
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Urheberrechtsschutz
Ursprünglich für die „schönen Künste“ gedacht, schützt das Urheberrecht heute auch Software. Der in § 69 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelte Schutz schließt dabei ausdrücklich „Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen“ nicht ein. Es geht also vielmehr um den Schutz der tatsächlichen Software in Form des Quelltextes.
Viele rechtlichen Fragen entstehen immer wieder bei Programmierungen durch eigene oder freie Mitarbeiter. Hier sieht § 69b UrhG vor, dass die alleinigen Nutzungsrechte an einem Computerprogramm, das von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen wurde, ausschließlich der Arbeitgeber inne hat. Nicht umfasst sind freie Programmierer. Diese müssen Nutzungsrechte ausdrücklich einräumen. Beugen Sie rechtlichen Streitigkeiten durch vorherige klare vertraglichen Regelungen vor.
Patentrechtsschutz
Das Patentrecht dient nur eingeschränkt dem Schutz von Software. Für ein bloßes Computerprogramm ist Patentschutz eigentlich nicht möglich. Zum Patent angemeldet werden können grundsätzlich nur Gegenstände, die eine schutzwürdige Bereicherung der Technik beinhalten, wobei die rechtliche Schwierigkeit in der Bestimmung der „technischen Natur“ bzw. des „technischen Charakters“ liegt. Inwieweit Patentschutz für Software möglich ist, muss daher stets im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Sonstige Schutzrechte
Neben dem Urheberrecht und Patentrecht können in erster Linie auch das Wettbewerbsrecht und Markenrecht einen Beitrag zum Schutz von Software und IT-Produkten leisten.
Lizenzierung von Software und IT
Die Lizenzierung bzw. der Lizenzvertrag ist wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Gestaltung für den Vertrieb und die Nutzung von Software. Grundsätzlich kommen verschiedene Lizenzmodelle und Vertragstypen in Betracht, insbesondere Kauf oder Miete. Bei der Wahl kommt es sowohl auf die Art der Software als auch auf die Zielvorstellungen und Bedürfnisse der Beteiligten an. Wir gestalten für Sie Vertriebs- und Lizenzverträge nach Ihren Anforderungen und gewährleisten so den Schutz Ihres geistigen Eigentums.