Werbung mit Testergebnissen
Werberechtliche Vorgaben, Rechtsschutz, Abmahnung
Gute Testergebnisse wollen präsentiert werden – das ist klar. Dabei haben Unternehmen allerdings keine freie Hand. Das Wettbewerbsrecht stellt klare Regeln zur irreführenden Werbung auf und es sind folgende Fragen zu klären:
- Welche Vorgaben muss der unternehmerische Verwender der Werbung beachten?
- Wie frei sind die Tester bei ihren Methoden?
- Welche Mitwirkungspflichten haben Unternehmen, die gegen irreführende Werbung vorgehen wollen?
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Anwaltliche Leistungen
Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht bieten wir Ihnen beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Weitere Informationen findne Sie hier:
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- Schleichwerbung, Product Placement
Hintergrund zur Werbung mit Testergebnissen
Produkte aller Art auf dem Markt werden von vielen manchmal mehr und auch weniger unabhängigen Instanzen auf ihre Qualität und Handhabung untersucht. Gerade wenn der Markt härter umkämpft ist, können Testergebnisse den Kunden dazu bringen, sich für eine bestimmte Marke zu entscheiden und in Zukunft der Marke treu zu bleiben. Landen die eigenen Produkte auf den vorderen Rängen, präsentieren die Hersteller diese Ergebnisse gerne mit Stolz in Werbungen auf allen relevanten Werbekanälen, um die Umsätze zu steigern. Die Hersteller mit schlechten Platzierungen in den Tests und beanstanden häufig werberechtliche Verstöße im Zusammenhang mit Produkttests.
Nennung des Urhebers und richtige Angaben
Wer mit einem Testergebnis werben möchte, der muss in jedem Fall den genauen Urheber des Tests ordnungsgemäß angeben und darf keine irreführenden Informationen liefern. So kann sich der Kunde von der Relevanz des Testverfahrens überzeugen. Des Weiteren müssen die Testangaben ordnungsgemäß wiedergegeben werden und dürfen nicht aufgebauscht oder verfälscht werden. Dabei müssen die Ergebnisse genau zu den dargestellten Produkten passen und nicht aus einer anderen, aber dennoch ähnlichen Produktkategorie entstammen.
Bei einigen Testverfahren werden von den Herstellern die Testlogos in der Werbung präsentiert. Dabei muss beachtet werden, dass an diesen Bildern Rechte bestehen können und gegebenenfalls Lizenzgebühren für die Nutzung geschuldet werden.
Tester haben großen objektiven Spielraum bei den Methoden
Bei wichtigen Thema der Objektivität der Testverfahren gilt, dass die jeweiligen Tester ihre Methoden grundsätzlich selbst auswählen und die Gewichtung für das Endergebnis selbst bestimmen können. Dabei stehe ihnen ein eigener Ermessensspielraum zu. Die Grenze, so die Rechtsprechung, sei erst dann überschritten, wenn das methodische Vorgehen sachlich nicht mehr diskutabel sei. Dies sei unter anderem dann der Fall, soweit die Untersuchung nicht mehr neutral und sachkundig durchgeführt werde oder sich beim Testverfahren jedwede Objektivität vermissen lasse.
Erfüllt der Test die genannten Kriterien, so dürfen die Ergebnisse von den Herstellern im Rahmen ihrer Produktwerbung verwendet und als Differenzierung bei der Qualität zu anderen Herstellern verwendet werden. Die Kriterien können sich nach der Zielgruppe unterscheiden. Wer auf sich auf minderwertige Testverfahren bezieht, muss daher mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen.
Wer das Testverfahren beanstanden möchte, sollte sich beeilen
Erfährt man als Hersteller davon, dass bald die eigenen Produkte von namhaften und werbewirksamen Institutionen getestet werden, bedarf es besonderer Aufmerksamkeit. Produzenten müssen Bedenken über die Objektivität des Testverfahrens wegen produktspezifischer Anforderungen frühzeitig bei den Prüforganen anmelden und sich um eine vertrauliche Klärung bemühen. Vergessen die Hersteller diesen Vorgang können sie sich später vor Gericht nicht mehr auf Fehler bei der Testdurchführung berufen. Andernfalls werden die Maßstäbe für das Testverfahren weiterhin nach objektiven Kriterien gemessen und die subjektiven Feinheiten der Hersteller müssen nicht berücksichtigt werden. Dann kann der Konkurrenz mit belieben damit werben.
Reichweite von Testverfahren analysieren und sich kooperativ im Testverfahren zeigen
Damit die eigenen Produkte in gängigen Testverfahren gut abscheiden reicht es nicht alleine aus, dass es sich bei diesen um objektiv gute Produkte handelt. Auch solide entworfene und hergestellte Produkte können in einigen Testverfahren schlechter abschneiden als sie in Wahrheit sind. Nicht jedes Testverfahren kann jede Eigenschaft des Produkts in das beste Licht rücken.
Unternehmen müssen daher die gängigen Testverfahren auf ihre Qualität und Reichweite analysieren und dem Tester ausreichende Informationen über ihre Produkte zur Verfügung stellen. So kann verhindert werden, dass offensichtlich solide Produkte in renommierten Tests unter dem Strich schlechter dastehen als so manches Konkurrenzprodukt. Dies kommt bei Kunden schlecht an und vergeudet wertvolle Marktanteile in hart umkämpften Branchen.
Ist man als Hersteller mit dem Testergebnis zufrieden, sollte dieses in der Praxis korrekt wiedergeben werden. Dabei sollte man bei der Wahrheit bleiben und sich konkret auf das Produkt beziehen. Sonst kann selbst der Testsieger am Ende nicht beworben werden – es droht ein Werbeverbot.