Frauen erben weniger als Männer

Woher kommt das "Gender-Gift-Gap"?

Dass Frauen nicht nur weniger verdienen als Männer, sondern auch weniger Vermögen haben, hat verschiedene Gründe. Einer ist womöglich das Erbschaftsteuerrecht.

Veröffentlicht am: 12.03.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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Ende 2023 sorgte eine Studie des Max-Planck-Instituts für Aufregung, nach der Männer im Durchschnitt mehr erben und mehr Schenkungen erhalten als Männer. Was sind die Gründe?

Ist das Erbrecht schuld?

Dass Frauen in Deutschland weniger vermögend sind, ist längst bekannt und die Ursachen werden immer wieder statistisch erfasst und diskutiert. Die Unterschiede bei Erbschaften und Schenkungen waren dabei aber bisher nicht im Fokus. Nach der genannten Studie erhalten Frauen insgesamt 37 Prozent weniger Schenkungen und 13 Prozent weniger Erbschaften. Ob und inwieweit es von den Eltern gewollt ist, ist schwer einzuschätzen. Das deutsche Erbrecht unterscheidet bei Abkömmlingen nicht nach dem Geschlecht. Die gesetzliche Erbfolge behandelt alle Kinder gleich.

Wird durch Testament in die Erbfolge eingegriffen, kann dies natürlich zulasten eines Geschlechts gehen. Unsere Erfahrung bei der Gestaltung von Testamenten sowie bei der Abwicklungen von Erbschaften bestätigt eine solche Vermutung jedoch nicht. Gerade beim klassischen Berliner Testament, bei der sich die Eltern gegenseitig als Alleinerbe einsetzen und die Kinder erst beim zweiten Erbfall zum Zuge kommen, wird regelmäßig verfügt, dass alle Kinder gleich behandelt werden

Die Studie des Max-Planck-Instituts hat daher auch weniger das Erbrecht als das Steuerrecht als Ursache für das "Gender-Gift-Cap" ausgemacht.

Kleinere Erbschaft, höhere Erbschaftsteuer?

Beachtlich ist nämlich die Erkenntnis, dass Frauen, obwohl ihre Erbschaften und Schenkungen geringer sind, etwas mehr Erbschaftsteuer zahlen als Männer. Als möglichen Grund nennen die Forscher, das geltende Recht bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dieses begünstigt vor allem die Erben von Betriebsvermögen. Bei der Unternehmensnachfolge fällt häufig keine Erbschaftsteuer für das Unternehmen an, da das Steuerrecht Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer befreit. Da der Familienbetrieb offenbar noch immer häufiger von Söhnen als von Töchtern weitergeführt werden soll, kommen die männlichen Erben hier entsprechend häufiger in den Genuss dieser Steuerbefreiung. Selbst wenn Frauen nominal den gleichen Betrag in Geld erben, erhalten sie im Ergebnis weniger, da Barvermögen bei der Erbschaft voll zu versteuern ist.

Interessant wäre in diesbezüglich, wie es sich bei vererbten Immobilien verhält. Hier ist insbesondere das sogenannte Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erbe dies mindestens 10 Jahre weiter selbst bewohnt. Möglicherweise dominiert auch hier noch die klassische Konstellation, dass die Tochter irgendwann zu ihrem Mann zieht und der Sohn die elterliche Immobilie weiter bewohnt?

Erben Geschwister immer gleich viel?

In diesem Video geht es um die Gerechtigkeit beim Vererben an Kinder.