Deutschlands Testamente

Der Umgang mit dem eigenen Nachlass

Die Regelung des eigenen Nachlasses mit einem Testament ist für viele ein schwieriges Thema. Ein Blick in die Statistik gibt interessante Einblicke.

Veröffentlicht am: 03.12.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
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Wie die Deutschen zum Thema Erbschaft stehen, untersucht regelmäßig das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank. Die aktuelle Studie 2024 befasst sich unter anderem auch damit, wer wann ein Testament errichtet.

Zwei Drittel ohne letztwillige Verfügung

Ein Ergebnis der repräsentativen Umfrage ist, dass die Errichtung eines Testaments zur Regelung der Erbfolge hierzulande nach wie vor die Ausnahme ist. Lediglich 35 Prozent der “potenziellen Erblasser” haben bereits ihren letzten Willen aufgesetzt. Von der großen Gruppe der Personen ohne Testament haben sich immerhin mehr als die Hälfte zumindest schon mal mit dem Thema befasst und mit “entsprechenden Überlegungen beschäftigt”. Nur acht Prozent der Befragten gaben an, überhaupt kein Testament zu planen. All diese statistischen Werte unterscheiden sich dabei nicht wesentlich von den Daten der ersten Erhebung durch das Allensbach Institut im Jahr 2012.

Je älter desto testierfreudiger

Wenig überraschend ist, dass der Anteil von Personen mit bereits errichteter letztwilliger Verfügung mit dem Alter steigt. Während Personen unter 50 Jahren nur selten (11 Prozent) bereits ein Testament errichtet haben, sind es bei den Menschen im Rentenalter schon die Hälfte. Das durchschnittliche Alter beim Verfassen eines Testaments beträgt der Studie nach 58 Jahre.

Berliner Testament bleibt der Evergreen

Verheiratete Paare entscheiden sich mit großer Mehrheit (79 Prozent) für ein gemeinsames Testament. 59 Prozent wählten dabei die Form des sogenannten Berliner Testaments, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und nach dem zweiten Erbfall dann die gemeinsamen Kinder als Schlusserben zum Zuge kommen. Hinsichtlich der Form hat übrigens das handschriftliche Testament mit 56 Prozent gegenüber dem notariellen Testament leicht die Oberhand. 

Bei der Hinterlegung bestimmt die Unvernunft

Interessant sind die Erkenntnisse darüber, was mit dem geschriebenen Testament passiert: 40 Prozent haben ihre Erben darüber informiert, wo sie das Testament aufbewahrt haben. 39 Prozent behaupten, sie hätten es beim Notar oder Anwalt hinterlegt, 10 Prozent sogar in einem Bankschließfach. Leider ist es aber so, dass der Anwalt häufig gar nichts vom Versterben mitbekommt und Angehörige im Zweifel ohne Erbschein nicht an das Schließfach gelangen. Viel zweckmäßiger ist daher die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht, die für eine automatische Testamentseröffnung sorgt, die aber offenbar nur 16 Prozent in Anspruch nehmen. 

Das Testament zur Streitvermeidung und als Streitursache

Gut ein Viertel (28 Prozent) der Befragten gab an, dass sie mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung Streit in der Familie vermeiden wollten. Inhaltliche Überraschungen scheinen im letzten Willen eher selten zu sein. Nur 7 Prozent wollen das Erbe nicht gleichmäßig auf die Kinder verteilen und Angehörige enterben wollen nur 6 Prozent. Ob ein Testament tatsächlich einen Erbstreit verhindern kann, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt stets darauf an, wie der konkrete Inhalt zu den tatsächlichen Familien- und Vermögensverhältnissen passt. 

Hier finden Sie die ganze Studie: Testamente, Deutsche Bank, Allensbach Institut

Video: Testament selbst schreiben

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wie man handschriftlich ein gültiges Testament errichtet und worauf man dabei unbedingt achten sollte.