Handelsrecht & Kaufrecht Italien
Vertragsgestaltung und Vertretung im Rechtsstreit
Italien und Deutschland pflegen intensive Handelsbeziehungen. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen ist Italien ein interessanter Markt. Als deutsch-Italienische Kanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Mailand beraten wir Unternehmen, Gewerbetreibende und Handelsvertreter in allen Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug. Selbstverständlich können wir Ihre Interessen bei Vertragsverhältnissen in Deutschland und Italien vertreten.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anwaltliche Leistungen im Bereich Handelsrecht, Handelsvertreter, Vertriebsrecht
- Beratung in handelsrechtlichen Fragen nach deutschem und italienischem Recht
- Entwurf und Prüfung von italienischen und deutschen Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen
- Beratung von Handelsvertretern und Unternehmen (Rechte und Pflichten in Italien und Deutschland)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und Italien
Anwaltliche Leistungen im Kaufrecht
- Entwurf und Prüfung von deutschen und italienischen Kaufverträgen
- Beratung bei einer möglichen Rechtswahl zwischen deutschem und italienischen Recht
- Unterstützung bei der Abwicklung von Kaufverträgen in Deutschland und Italien
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei kaufrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und Italien