Inkasso Iran - Forderungseinzug und Vollstreckung

Rechtsanwalt für deutsch-iranische Geschäftsbeziehungen

Wer im Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Deutschland und Iran aktiv ist, benötigt ein effektives Inkasso in Iran, um Geldforderungen wirksam zu realisieren. Vertrauen Sie beim Einzug von Forderungen aus Rechnungen einem erfahrenen Rechtsanwalt für den deutsch-iranischen Rechtsverkehr – von der Mahnung bis zur Vollstreckung vor Ort.

Unser Kooperationspartner

Inkasso und Vollstreckung in Iran erfolgen exklusiv durch unseren Kooperationspartner Mohammad Amirafshari und sein Team deutsch-iranischer Anwälte. Als deutscher Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln hat er langjährige Erfahrung im deutsch-iranischen Rechtsverkehr und Zugriff auf ein Netzwerk spezialisierter Berater in Deutschland und im Iran.

Mandatsanfragen zum iranischen Recht richten Sie bitte direkt per E-Mail an

Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari (bundesweit tätig)

 

Besonderheiten der iranischen Rechtsordnung

Das iranische Recht weist durch seine islamische Prägung eine Reihe von Besonderheiten auf, auch wenn sich viele Prinzipien aus europäischen Rechtsordnungen in Iran wiederfinden.

Neben den materiellen Unterschieden sind auch die faktischen prozessualen Eigenheiten zu beachten. So ist zum Beispiel die Rechtsprechung in Iran sehr differenziert und die Zivilprozesse dauern häufig unverhältnismäßig lange. Daher ist bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen in Iran auch gutes Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts bei einer vergleichenden Einigung gefordert.

Außergerichtliches Inkasso

Vor einer gerichtlichen Klage sind regelmäßig die außergerichtlichen Möglichkeiten des Forderungseinzugs zu prüfen und durchzuführen. Hierzu gehört insbesondere ein detailliertes Mahnschreiben.
Steht die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des iranischen Schuldners nicht fest, kann diese gegebenenfalls durch die Beauftragung einer Detektei vor Ort ermittelt werden. Reguläre Wirtschaftsauskunfteien, wie sie hierzulande zur Verfügung stehen, gibt es in Iran nicht.

Klage vor einem Gericht in Iran

Führen außergerichtliche Bemühungen nicht zum Erfolg, kann mithilfe eines Anwalts die Forderung vor einem iranischen Zivilgericht eingeklagt werden. In Iran gibt es einen dreigliedrigen Gerichtsaufbau, also drei Instanzen.
Die gerichtliche Gebühr für Zahlungsklagen in Iran beträgt in der ersten Instanz 3,5 Prozent der Forderungssumme, in der Berufungsinstanz 4,5 Prozent. Obsiegt der Kläger, muss der Schuldner die Gerichtsgebühr erstatten. Hinsichtlich der Rechtsanwaltsvergütung erfolgt eine Erstattung in der vom Gericht in freiem Ermessen festgelegten Höhe.

Vollstreckung in Iran

Zahlt der Schuldner trotz Verurteilung nicht, wird das rechtskräftige Urteil der Vollstreckungsbehörde übergeben. Die Gebühr für die Zwangsvollstreckung beträgt 5 Prozent der Forderungssumme, welche (anders als im deutschen Recht) erst nach erfolgter Vollstreckung vom Antragsgegner eingezogen wird.

Die Möglichkeit, einen Schiedsspruch in Iran zu vollstrecken ergibt sich aus dem New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Iran ist Vertragsstaat dieses Abkommens und hat sich damit verpflichtet, ausländische Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.

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