Investitionen und Gründungen in Iran
Gesellschafts- und Niederlassungsgründung, Beteiligung, Joint Venture
Geschäftsbeziehungen zu Iran bieten zahlreiche Chancen. Um diese wahrzunehmen sind, sind häufig Investitionen bzw. Gesellschaftsgründungen oder -beteiligungen geboten. Mit einem spezialisierten deutsch-iranischem anwaltlichen Berater stellen Sie die Weichen für einen erfolgreichen Eintritt in den iranischen Markt.
Wirtschaftsrechtliche Beratung Iran
- Umfassende rechtliche Begleitung von Investitionen und Gründungen in Iran
- Individuelle Ermittlung der passenden Gesellschaftsform für die Niederlassungs- bzw. Firmengründung in Iran
- Registrierung von Unternehmen, Repräsentanzbüros oder Niederlassungen in Iran
- Vertragsgestaltungen für Joint Ventures und Beteiligungen in Iran
- Patent- und Markeneintragung in Iran
- Forderungsinkasso in Iran
- Steuerliche Vertretung vor iranischen Finanzämtern und Geltendmachung der Umsatzsteuerrückerstattung in Iran
- Rechtsgutachten zum iranischen Recht
Unser Kooperationspartner
Beratungen im Bereich Gründungen und Investitionen in Iran erfolgen exklusiv durch unseren Kooperationspartner Mohammad Amirafshari und sein Team deutsch-iranischer Anwälte. Als deutscher Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln hat er langjährige Erfahrung im deutsch-iranischen Rechtsverkehr und Zugriff auf ein Netzwerk spezialisierter Berater in Deutschland und im Iran.
Mandatsanfragen zum iranischen Recht richten Sie bitte direkt per E-Mail an
Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari (bundesweit tätig)
- ABC-Straße 12
- 20354 Hamburg
- Web: www.gilaw.de
- E-Mail: de@gilaw.de
Allgemeine Informationen für Investoren und Firmengründer in Iran
Trotz des vergleichsweise investitionsfreundlichen iranischen Rechtssystem, sind bei einem wirtschaftlichen Engagement zahlreiche Aspekte zu beachten. Ein Rechtsanwalt für deutsch-iranische Geschäftsbeziehungen wird daher nicht nur formal-juristische Erwägungen in seine Beratung einfließen lassen, sondern auch politische, kulturelle und sprachliche Risiken und Besonderheiten berücksichtigen.
Gerade bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, insbesondere Gesellschaftsverträgen oder Vertriebsverträgen sind etwaige Unwägbarkeiten (insbesondere Sanktionen) vorausschauend einzubeziehen. Im Hinblick auf mögliche Rechtsstreitigkeiten sollten unbedingt die Möglichkeiten der Rechtswahl hinsichtlich des anwendbaren Rechts sowie Schiedsklauseln genutzt werden.
Deutsche Unternehmen können für ihren Markteintritt sowohl eine unselbständige Niederlassung, eine Kapitalgesellschaft vor Ort oder ein Joint Venture mit einem iranischen Partner gründen.
Wichtige Rechtsgrundlage für den Investitionsschutz zugunsten ausländischer Unternehmen ist der „Foreign Investment Promotion and Protection Act“.