Aufsichtsrat werden: Was zu beachten ist (Checkliste)

So gelingt der Einstieg - Was Sie wissen sollten, bevor Sie das Mandat als Aufsichtsrat annehmen

"Aufsichtsrat werden ist nicht schwer, nicht zu haften umso mehr.". So oder ähnlich lesen sich viele Geschichten von Mitgliedern des Aufsichtsrates, die eine Beratung wünschen. Wenn Sie besser einschätzen wollen, ob der Ihnen angebotene Aufsichtsratsposten der richtige für Sie ist und welche Punkte Sie vorab zur Wahl als Aufsichtsrat und später beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste.

Inhalt

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Expertise und Leistungen unserer Anwälte und Fachanwälte

Wir beraten regelmäßig Personen, die vor der Übernahme eines Aufsichtsratspostens stehen, über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mandates im Allgemeinen und des konkreten Postens im Besonderen. Daneben beraten wir Aufsichtsräte in allen Fragen rund um die Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern, vor allem gegenüber Vorstand, Aktionären und Hauptversammlung. Dies betrifft unter anderem:

  • Rechte des Aufsichtsrates gegenüber dem Vorstand
  • Fragen zu Gehalt / Vergütung des Aufsichtsrates
  • Beratungsverträge des Aufsichtsrates
  • Pragmatische Mittel und Wege zur Vermeidung der Haftung als Aufsichtsrat
  • Schulung von Aufsichtsräten

Als eine von wenigen Kanzleien verfügen wir zudem über langjährige Erfahrungen in der aktienrechtlichen Beratung - sowohl bei börsennotierten Aktiengesellschaften (MDAX, SDAX) als auch bei nicht börsennotierten Gesellschaften.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Warum Gedanken machen über Aufsichtsratsposten? Persönliche Haftung!

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft unterliegt den Regelungen des Aktiengesetzes: egal ob kleine AG oder börsennotierte AG; egal von einfache Aufsichtsratsmitglied oder Aufsichtsratsvorsitzender; egal ob Arbeitnehmervertreter oder Anteilseignervertreter. Jedes Mitglied ist vor dem Gesetz.

Vor allem gilt dies für die Haftung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats haftet für eigene Pflichtverletzung und die anderer Aufsichtsratsmitglieder mit dem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.

Aus diesem Grund sollte jede Person, der die Übernahme eines Aufsichtsratsamtes angetragen wird, sich im Vorfeld über wesentliche Eckpunkte der konkret betroffenen Aktiengesellschaft  und zum konkret betroffenen Posten Gedanken machen:

Wie ist die AG wirtschaftlich aufgestellt?

#1 Wirtschaftliche Eckdaten

In einem ersten Schritt sollte der Aufsichtsrat in spe möglichst viele Informationen über die wirtschaftlichen Eckdaten des betreffenden Unternehmens zu eruieren und zu sammeln. Hierfür gibt es verschiedene Quellen. Einzelne davon sind öffentlich, andere nicht.

  • Jahresabschlüsse / Konzernabschlüsse der AG, frei abrufbar unter www.unternehmensregister.de
  • Presseberichte, Pressemeldungen
  • Homepage des Unternehmens
  • Verflechtungen mit anderen Unternehmen, z.B. www.northdata.de
  • ad-hoc Nachrichten börsennotierter Aktiengesellschaften

#2 Wirtschaftliche Verbindungen 

Viele Aktiengesellschaften sind mit anderen Unternehmen wirtschaftlich und / oder rechtlich verbunden. Dies beginnt mit einer Minderheitsbeteiligung und geht bis hin zu einer konzernrechtlichen Bindung im Sinne von § 15 AktG. Diese Unternehmen können im Einzelfall erheblichen Einfluss auf die betreffende Aktiengesellschaft haben. So verändern Beherrschungsverträge und Gewinnabführungsverträge grundlegend die beteiligten Unternehmen.

Diese wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen lassen sich nicht immer leicht von Außen erkennen und aufdecken. Doch auch hier gibt es verschiedene Erkenntnisquellen für den Aufsichtsrat in spe:

  • Konzernabschluss (konsolidierter Jahresabschluss, Gesamtabschluss)
  • Abhängigkeitsbericht
  • GmbH-Gesellschafterlisten unter www.handelsregister.de
  • Presseberichte, Pressemeldungen
  • Homepage des Unternehmens
  • Verflechtungen mit anderen Unternehmen, z.B. www.northdata.de

#3 Geschäftsmodell der AG, Marktumfeld

Der Aufsichtsrat in spe sollte zudem möglichst viele Informationen über das grundsätzliche Geschäftsmodell der AG in Erfahrung bringen. Dazu gehört auch das Marktumfeld. Hier sind insbesondere die sachlich und geografisch relevanten Märkte, in der die AG tätig ist, relevant.  Als Informationsquellen für das Geschäftsmodell und das Marktumfeld kann der Aufsichtsrat in spe die vorgenannten Quellen nutzen.

#4 Auskünfte durch AG

Der Aufsichtsrat in spe sollte - nach vollzogener eigener Recherche - keine Scheu haben, die AG um Informationen zu wirtschaftlichen Eckdaten, verbundenen Unternehmen sowie zu Geschäftsmodell und Marktumfeld zu bitten. Wird hier seitens der AG "gemauert", so sollte dieser Umstand in die Entscheidung, das Aufsichtsratsmandat anzunehmen oder nicht, gewichtig einfließen.

Wie ist die AG rechtlich aufgestellt?

Der Aufsichtsrat in spe hat nur eingeschränkte Möglichkeiten sich über die ihn unmittelbar betreffenden wesentlichen rechtlichen Aspekte vorab zu informieren. Wesentliche öffentliche Informationsquelle ist das Handelsregister. Dieses enthält aktuelle und historische Informationen zu:

  • Satzung
  • Grundkapital, genehmigtes Kapital
  • Mitglieder des Vorstandes
  • Vertretungsregelungen
  • Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Hauptversammlungen (Protokolle)

Der Zugang zum Handelsregister ist nach Anmeldung jedermann möglich.

Von Bedeutung sind dabei auch AG-interne Regularien. Zu nennen sind hier insbesondere die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und etwaige Informationsordnungen zum Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Hinsichtlich der Frage der Vergütung des Aufsichtsrates sind etwaige Beschlüsse der Hauptversammlung und die entsprechenden Satzungsregelungen von Relevanz.

Reporting und Berichtspflichten des Vorstandes Informationsrechte des Aufsichtsrates und deren Durchsetzung in der AG

Welche Personen spielen welche Rolle in der AG?

Das Aufsichtsratsmitglied in spe sollte sich in jedem Fall über die beteiligten Personen vorab zur Annahme des Aufsichtsratsmandates informieren. Welche Personen sind besondere relevant? Dies sind vor allem:

  • Mitglieder des Vorstandes - diese sollen und müssen vom Aufsichtsrat überwacht werden
  • Vorsitzender bzw. Sprecher des Vorstandes - dieser ist Hauptansprechpartner des Aufsichtsrates
  • Mitglied des Aufsichtsrates - diese sind Kollegen und potenziell Mithaftende
  • Hauptaktionäre / Großaktionäre - diese mit "Mitspieler", die gehört werden möchten

Insbesondere betreffend die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates sollten Informationen zum beruflichen Werdegang, beruflichen und persönlichen Qualifikationen soweit möglich eingeholt werden.  Sofern möglich sollte mit diesen auch ein persönliches Gespräch geführt werden, mindestens jedoch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Vorstandes.

Wie sich der Aufsichtsrat zusammensetzt Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AG nach DrittelbG, MitbestG

Identifizierung der konkreten Haftungsrisiken für den Aufsichtsrat

Auf der Grundlage der erlangten Informationen sollte das Aufsichtsratsmitglied in spe allein oder unter Hinzuziehung entsprechender Beratung eine Einschätzung und Bewertung der potenziellen Haftungsrisiken vornehmen. Welche einzelnen Aspekte in dieser Stelle einfließen, hängt tatsächlich von den Umständen des Einzelfalls ab.

Typischerweise spielen allerdings folgende Aspekte eine erhebliche Rolle:

  • der konkrete Markt (regulierter Markt? Kapitalintensives Projektgeschäft?)
  • die aktuelle wirtschaftliche Situation (wirtschaftliche Krise?)
  • Bedeutung der Compliance in der AG
  • die Verbindungen zu verbundenen Unternehmen (Komplexe Konzernverbindungen? Ausländische Muttergesellschaft?)
  • zukünftige Herausforderungen, Zukunftsaussichten

Für den Aufsichtsrat wichtig zu wissen ist, dass eine Begrenzung der Haftung nicht möglich ist. Die Haftung eines Aufsichtsratsmitgliedes ergibt sich aus dem Gesetz, das an dieser Stelle keine individuelle Haftungsbegrenzung erlaubt.

Aufsichtsrat der AG

Welchen Aufgaben hat der Aufsichtsrat einer AG? Welche Rechte hat der Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand? Wann und wie vertritt der Aufsichtsratsvorsitzende die AG? Diese und andere Fragen beantworten wir in unserem Video.

D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Aufsichtsratskandidaten ist die Frage der D&O-Versicherung. Es ist heutzutage üblich, dass Aktiengesellschaften eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung unterhalten, die sogenannte D&O-Versicherung (directors & officers insurance).  Die D&O-Versicherungen unterscheiden sich zum Teil erheblich im Umfang des Versicherungsschutzes. Dies betrifft nicht nur die Frage der Höhe des versicherten Schadens (Versicherungssumme, Deckungssumme), sondern zum Beispiel auch Fragen der Nachhaftung, der Erstattung von Kosten für Anwalt, Strafverteidiger und Litigation-PR-Berater und einer Rechtsschutzversicherung für den Fall des Streits mit dem D&O-Versicherer.

Im Einzelfall kann die Hinzuziehung eines beratenden Versicherungsmaklers sinnvoll sein. In jedem Fall sollte der Aufsichtsrat in spe ein Kopie der Versicherungspolice und der Versicherungsbedingungen (AVB) erhalten. Nachzudenken ist zudem über eine Eigenversicherung des Aufsichtsrats.

Selbstreflexion des Aufsichtsrates

Sinnvoll ist es für den Aufsichtsrat in spe im Rahmen der Selbstreflexion, Antworten auf folgende Fragen zu finden:

  • Warum wurde ich gefragt, ob ich den Aufsichtsratsposten übernehmen möchte? Kompetenz, Branchenwissen, Vernetzung, andere Gründe?
  • Warum will ich den Posten als Aufsichtsrat? Ansehen, Gefallen, Vergütung/Gehalt, eigene Vernetzung, andere Gründe?
  • Welche persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse habe ich, um den Posten als Aufsichtsrat zu übernehmen? Welche fehlen mir? Welche haben die Aufsichtsratskollegen?
  • Welche zeitlichen Kapazitäten erfordert das Aufsichtsratsmandat? Habe ich diese Kapazitäten? Kann ich den Zeitaufwand leisten?
  • Welche (potenziellen) Konflikte bringt das Aufsichtsratsmandat mit sich?

Einschätzung und Bewertung - Entscheidung für oder gegen das Angebot als Aufsichtsrat

Sind alle erlangbaren Informationen entsprechend der Checkliste zusammengetragen, sind diese Informationen möglichst objektiv durch den Aufsichtsrat in spe einzuschätzen und zu bewerten. Sofern erforderlich, empfiehlt sich für den Aufsichtsrat im Einzelfall die Hinzuziehung externer Berater. Dies garantieren eine nüchterne und emotionslose Einschätzung und Bewertung, welche Voraussetzung für eine informierte Entscheidung sind!

Zu beachten ist, dass die vorgenannte Checkliste auf die jeweiligen Umstände anzupassen ist. Je haftungsträchtiger ein Aufsichtsratsmandat ist, desto mehr sollte die Checkliste im Detail verfeinert werden.

Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob das Mandat für die Anteilseigner oder nach den Regeln der Mitbestimmung übernommen wird (Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG)).

Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates Kompetenzen und Zuständigkeiten von Aufsichtsräten, einschließlich DrittelbG

FAQ - Was Sie bei Annahme eines Aufsichtsratsmandates beachten sollten

Mit einem Klick finden Sie die Antwort auf die wichtigsten Fragen für die Übernahme eines Mandates als Mitglied des Aufsichtsrates einer AG.

Was sollte man vor der Übernahme eines Aufsichtsratsmandates wissen?

Man sollte vor allem wissen,

  • wie die wirtschaftlichen und rechtlichen Eckpunkte der AG lauten,
  • mit welchen Personen man es zu tun haben wird,
  • welche besonderen Haftungsrisiken vorhanden sind,
  • wie die D&O-Versicherung aussieht.

Wo finde ich Informationen über eine AG?

Informationen über eine Aktiengesellschaft findet man ua.a. in diesen Quellen:

  • Unternehmensregister www.unternehmensregister.de (u.a. Jahresabschlüsse
  • Handelsregister www.handelsregister.de  (u.a. Satzung, Vertretungsverhältnisse, Liste Aufsichtsratsmitglieder, Protokolle Hauptversammlung)
  • Homepage der AG
  • Pressemitteilungen, Presseberichte

Ist eine D&O-Versicherung auch für den Aufsichtsrat wichtig?

Ja, auch Mitglieder des Aufsichtsrates haften mit ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen?

Haftet ein Aufsichtsrat für Fehler seiner Aufsichtsratskollegen?

Grundsätzlich ja. Es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortlichkeit. Hiernach ist jedes Aufsichtsratsmitglied im Grundsatz verantwortlich für die Handlungen jedes einzelnen anderen Aufsichtsratsmitglieds.

Wie wird man Aufsichtsrat?

Aufsichtsrat wird man durch Wahl (Bestellung) durch die Hauptversammlung. Sofern der Aufsichtsrat der Mitbestimmung unterliegt (MitbestG, DrittelbG), wird ein Teil der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertreter bestimmt. Im Einzelfällen wird man Aufsichtsrat durch Entsendung in den Aufsichtsrat (Entsenderecht eines Aktionärs).

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