Testament gefälscht vom Erbschleicher

Anwältin muss als Erbschleicher ins Gefängnis

Rechtsanwälte sollen eigentlich das Vermögen ihrer Mandanten schützen, statt es als Erbschleicher zu plündern.

Veröffentlicht am: 19.03.2024
Qualifikation: Rechtsanwältin für Erbrecht
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Rechtsanwälte, vor allem Fachanwälte für Erbrecht, helfen ihren Mandanten dabei, ihr Testament zu schreiben. Dass sie dabei sogar selbst die Testamente errichten und sich dabei zu Alleinerben einsetzen, ist eigentlich nicht vorgesehen. Eine Anwältin, die dennoch auf diese Weise Erbschleicherei beging, wurde nun vom Landgericht Frankfurt am Main zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. März 2024, Az. 3620 Js 209740/17).

Berufsbetreuerin erschleicht sich Schenkungen und Erbschaften

Die Rechtsanwältin hatte als Berufsbetreuerin beste Voraussetzungen, auf das Vermögen der von ihr betreuten Menschen zuzugreifen und bestellte auf deren Rechnung Küchengeräte und Elektronikartikel für ihren eigenen Bedarf. Das große Geld wollte sie aber wohl dadurch machen, dass sie die betreuten Personen beerbte. Daher errichtete sie gleich für mehrere vermögende Personen gefälschte Testamente, in denen sie als Alleinerbin auftauchte. Die Erbschleicherin flog auf, sie wurde in 27 Punkten angeklagt und schließlich wegen Untreue, Urkundenfälschung und Betrugs verurteilt. Neben einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wurde von den Richtern in Frankfurt auch noch ein lebenslanges Berufsverbot für die Anwältin ausgesprochen.

Von Anwälten und Erbschleichern

Fachanwälte für Erbrecht haben immer wieder und mit steigender Tendenz mit dem Phänomen Erbschleicherei zu tun - glücklicherweise nur ganz vereinzelt als Täter. Immer häufiger bemerken die Angehörigen im Erbfall, dass Vermögenswerte zu Lebzeiten auf merkwürdige Weise verschwunden sind und es bei der testamentarischen Erbfolge zu Überraschungen kommt. In vielen Fällen ist es so, dass Personen innerhalb und außerhalb der Familie auf meist ältere kranke Menschen starken Einfluss ausgeübt haben. Dann ist es schwierig zu entscheiden, ob die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten wurden. "Erbschleicherei" kennt weder das Strafrecht noch das Erbrecht. Allerdings sind Betrug und Untreue strafbar und Testamente oder Vollmachten gegebenenfalls unwirksam oder anfechtbar.

Achtung Erbschleicher!

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video die Instrumente der Erbschleicher, wie man sie erkennt und wie sich Erblasser und Angehörige wehren können.