Deutsche Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Boris Schiemzik als Vorstand bestätigt
Rechtsanwalt Dr. Boris Schiemzik als Vorstand bestätigt
Wir gratulieren unserem Anwaltskollegen Dr. Boris Jan Schiemzik zur Wiederwahl als Vorstand in der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht (DVFHG). Wir wünschen der DVFHG und unserem Kollegen Dr. Boris Jan Schiemzik viel Erfolg beim Ausbau der Wirtschaftsanwälte-Vereinigung.
Die Vereinigung wurde von jungen spezialisierten Rechtsanwälten, die über eine Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen, im Jahr 2007 in Hamburg gegründet. Die Vereinigung hat zum Ziel, ihre Mitglieder im Unternehmensrecht fachlich zu qualifizieren und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch praktizierender Fachanwälte auszubauen.
Vorstandsmitglieder der DVFHG
Die aktuelle Wahl der Vorstandsmitglieder in der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht fand am 23. Oktober 2019 in den Kanzleiräumen von ROSE & PARTNER in Hamburg statt. Als Vorstandsmitglieder wurden die Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Sven Claussen aus Hamburg, Dr. Ferdinand Müller aus Stuttgart sowie Dr. Boris Jan Schiemzik aus Hamburg gewählt. Den Vorstandsmitgliedern obliegt nun das Management und die Weiterentwicklung der Deutschen Vereinigung der Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht für die nächsten vier Jahre.
Rechtsanwalt Dr. Schiemzik und sein Wirtschaftsrechts-Team berät in der Hamburger Kanzlei-Dependance von ROSE & PARTNER bei M&A-Geschäften, Unternehmenskäufen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Veranstaltungen und Fachvorträge
Die Vereinigung veranstaltet regelmäßig Veranstaltungen, fördert Netzwerke unter den Anwälten und organisiert Vortragsreihen von Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen und Akademikern. Die interessanten und praxisrelevanten Vorträge der DVFHG werden von den Mitgliedern und am Wirtschaftsrecht interessierten Gästen stark angenommen. Anlässlich seiner Wiederwahl als Vorstand der DVFHG Ende Oktober hielt Rechtsanwalt Dr. Schiemzik einen Fachvortrag zum Thema Blockchain und Krypto Assets aus der Sicht eines Wirtschaftsanwalt. Überdies hat die Fachanwaltsvereinigung in jüngerer Vergangenheit interessante Präsentationen zu Wirtschaftsthemen wie Compliance, Kartellrecht, Gesellschafterstreitigkeiten und M&A organisiert.
Qualifikation „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“
Nachfolgend erfahren Sie, was den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ausmacht: Rechtsanwälte dürfen den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nur führen, wenn sie in Theorie und Praxis aus dem Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht besondere Kenntnisse und Erfahrung gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben. Das Verfahren sowie die Anforderungen an die Qualifikation der Fachanwälte werden durch die Fachanwaltsordnung vorgeschrieben. Die Verleihung des Fachanwaltstitels setzt voraus, dass der Anwalt über Jahre hinweg sehr viele Fälle aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht bearbeitet und sich dadurch Spezialwissen und die nötige fachliche Erfahrung aneignet.
Überdies muss der Fachanwalt sich auch laufend fortbilden. Ohne eine Fortbildung verliert der Anwalt seinen Fachanwaltstitel. Die Fortbildungen erfolgen in geeigneten juristischen Fachveranstaltungen. Der Anwalt muss die Fortbildung jedes Jahr der Rechtsanwaltskammer durch entsprechende Fortbildungsbescheinigungen nachweisen. Möglich ist auch ein Nachweis der Fortbildung durch wissenschaftliche Publikationen.
Fachanwälte bei ROSE & PARTNER
Die auf Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei verfügt zur Zeit über sechs Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. ROSE & PARTNER versteht sich als eine „Unternehmerkanzlei“, bei der in ihren vier Büros in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt a.M. ein 25-köpfiges Anwaltsteam mit einem Fokus auf den Unternehmer artbeitet. Die Fachanwälte für Steuerecht, Erbrecht und Familienrecht unterstützen die Gesellschaftsrechtler und gewährleisten eine Rundumbetreuung des Unternehmers in allen wesentlichen Aspekten seines Geschäfts- und Privatlebens. Vom Unternehmensverkauf über die Unternehensnachfolge bis hin zur Unternehmerscheidung und dem Unternehmertestament erhält der Unternehmer bei ROSE & PARTNER eine Beratung aus einem Guss.