Wettbewerbs- und Werberecht für Lebensmittel
Werbung, Kennzeichnung, Abmahnung
Bei der Herstellung und dem Verkauf von Lebensmitteln sind umfangreiche Kennzeichnungspflichten zu beachten und die Vermarktungsmöglichkeiten sind u.a. durch die sog. „Health-Claims-Verordnung“stark reglementiert. Verstöße können Abmahnungen und kostspielige gerichtliche Verfahren mit Wettbewerbern nach sich ziehen.
In Deutschland ist das Lebensmittelrecht durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (kurz: LFGB) geregelt. Dessen Schutzzweck ist insbesondere, die Verbraucher durch Vorbeugung gegen Gefahren für die Gesundheit zu schützen, sie vor Täuschungen z.B. über Inhaltstoffe des Lebensmittels zu bewahren. Insoweit schützt das Lebensmittelrecht auch den lauteren Wettbewerb und ist damit dem Wettbewerbsrecht zuzuordnen.
Die EU hat mit der sog. „Health Claims Verordnung“ ein für alle Mitgliedstaaten geltendes Regelungswerk bezüglich nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geschaffen, wonach derartige Angaben nur verwendet werden dürfen, wenn sie explizit im Anhang der Verordnung aufgeführt werden und die dort enthaltenen Anforderungen eingehalten werden. Angesichts der Fülle an weiteren einzuhaltenden Gesetzesregelungen wie der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), der Lebensmittelinformationsverordnung etc. wird deutlich, wie komplex die Bearbeitung eines lebensmittelrechtlichen Mandates ist.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Anwaltliche Beratung im Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht
Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung im Bereich des Lebensmittel- und Wettbewerbsrechts. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Sie in diesem Zusammenhang u.a. in den folgenden Bereichen:
- Abgrenzung und Einordnung Ihres Produktes nach dem LFGB gegenüber Arzneimitteln;
- Erstellung eines lebensmittelrechtlichen Memorandums zu den kennzeichenrechtlichen Anforderungen in der Produktwerbung
- Einhaltung sämtlicher kennzeichenrechtlicher Pflichten Ihres Lebensmittel- oder Nahrungsergänzungsmittelprodukts im Rahmen der LMKV, der NemV, der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) und für die künftig geltende Lebensmittelinformationsverordnung;
- Prüfung Ihrer Werbekampagne in Bezug auf etwaige irreführende Werbung (gemäß § 11 LFGB, UWG und der Health Claims Verordnung);
- Gestaltung lebensmittelrechtlicher Vertriebsverträge und Erstellung von AGB;
- Begleitung in außergerichtlichen und gerichtlichen Wettbewerbsstreitigkeiten.
Einen allgemeinen Überblick über das Lebensmittelrecht und unsere Leistungen in diesem Bereich finden Sie hier: Überblick Lebensmittelrecht
Informationen zum Lebensmittelrecht aus dem Bereich Handels- und Vertriebsrecht finden Sie hier: Lebensmittelrecht, Handels- und Vertriebsrecht
Lebensmittel – Irreführende Werbung
Im LFGB gilt der in § 11 LFGB dargelegte Grundsatz, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen zu werben. Irreführend sind Werbeaussagen dann, wenn einem Lebensmittel Wirkungen zugeschrieben werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend belegbar sind.
Zwar ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass Hersteller oder Händler von Lebensmitteln die Qualität ihrer Waren hervorheben durch Hinweise auf die Herkunft oder auf bestimmte Eigenschaften. Hier gilt es jedoch, die Grenze zur irreführenden Werbung genauestens einzuhalten. Werden zum Beispiel regionale Produkte hergestellt oder vertrieben, muss das jeweilige Produkt auch die Herkunft des Produktnamens haben. Sylter Käse muss somit von der Insel Sylt kommen, der Appenzeller Käse aus der entsprechenden Region in der Schweiz. Anderenfalls liegt eine Herkunftstäuschung vor.
Des Weiteren besteht ein Werbeverbot bzgl. krankheitsbezogener Werbung, wonach untersagt wird, dass Informationen über Lebensmittel diesen Produkten Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer bestimmten Krankheit zuschreiben.
Lassen Sie sich bei der Vermarktung von Lebensmitteln im Vorfeld einer Werbekampagne zur Vermeidung eines kostspieligen und risikoreichen Wettbewerbsstreits gerne von unserem Expertenteam unterstützen. Sichern Sie sich rechtlich ab, in dem Sie eine verbindliche Stellungnahme zu der Rechtswirksamkeit der kennzeichenrechtlichen Werbung Ihres Lebensmittels oder Nahrungsergänzungsmittels bei uns anfordern.