Ehevertrag Rechtsanwalt Berlin

Gestaltung, Prüfung und Anfechtung von Eheverträgen

Wer Vermögen schützen und einen späteren Scheidungskrieg vermeiden will, benötigt einen Ehevertrag. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten einer vertraglichen Regelung und sorgen Sie rechtzeitig für klare Verhältnisse. In unserem Berliner Büro steht Ihnen ein Team aus Fachanwälten für Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht zur Verfügung. So können wir auch bei komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen mit Immobilien und Betriebsvermögen maßgeschneiderte Eheverträge gestalten.

Anwaltliche Leistungen beim Ehevertrag

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um den Ehevertrag:

  1. Entwurf maßgeschneiderter Eheverträge
  2. Prüfung von Eheverträgen, Gutachten zu Rechtsfragen
  3. Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Erbverträge sowie Partnerverträge für unverheiratete Paare
  4. Anfechtung von Eheverträgen
  5. Eheverträge für Unternehmer bzw. Gesellschafter zum Schutz von Betriebsvermögen
  6. Eheverträge mit Auslandsbezug

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Video: Das Wichtigste zum Ehevertrag in 60 Sekunden

Die 10 wichtigsten Informationen zum Ehevertrag

Die folgenden Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten und Formalien einer Vereinbarung unter Eheleuten:

  1. Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft sowie die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich
  2. Die gesetzlichen Regelungen passen in vielen Konstellationen nicht, insbesondere wenn sie im Scheidungsfall zur Zerschlagung von Immobilien- oder Betriebsvermögen führen würden oder wenn die Ehegatten eine größtmögliche wirtschaftliche Autonomie bevorzugen.
  3. Gesellschafter sind häufig aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, einen Ehevertrag zu schließen, um das Gesellschaftsvermögen zu schützen.
  4. Grundsätzlich können alle gesetzlichen Scheidungsfolgen ausgeschlossen oder modifiziert werden. Die rechtlichen Grenzen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
  5. Eheverträge, die einer gerichtlichen Überprüfung bei der Scheidung nicht standhalten, sind unwirksam. Indizien für eine Sittenwidrigkeit sind die strukturelle Unterlegenheit einer Vertragspartei und die Dominanz der anderen Vertragspartei, die zu einer ungleichen Verhandlungsposition führt. Hier ist Feinjustierung vom Anwalt gefragt.
  6. Die Vereinbarung der Gütertrennung ist in den meisten Fällen nicht geboten und insbesondere aus steuerlicher Sicht regelmäßig schädlich. Zweckmäßig ist dagegen eine modifizierte Zugewinngemeinschaft für den Fall der Scheidung.
  7. Bei Ehen mit Auslandsbezug sollte im Ehevertrag eine Rechtswahl hinsichtlich des anwendbaren Rechts vorgenommen werden – im Zweifel zugunsten des deutschen Familienrechts.
  8. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar ist jedoch zur Neutralität verpflichtet. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts, haben Sie bei der Gestaltung einen Experten an Ihrer Seite, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
  9. In vielen Konstellationen spielen steuerliche Implikationen eine wichtige Rolle. Auch diesbezüglich erfolgt keine Beratung durch den Notar, so dass hier das Know-How vom Steueranwalt bzw. Steuerberater gefragt ist.
  10. Eheverträge können mit Erbverträgen und Pflichtteilsverzichten verbunden werden, soweit dies der Gesamtstrategie des Vermögensschutzes dient.

Unsere Anwälte für Eheverträge in Berlin

  • Jeannette Deutschmann, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
  • Dirk Mahler, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
  • Dr. Ronny Jänig, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

(Un)Wahrheiten über den Ehevertrag

In diesem Video klärt Rechtsanwalt Bernfried Rose die größten Irrtümer rund um den Ehevertrag auf. Wann kann man ihn schließen, für wen ist er sinnvoll, braucht man einen Anwalt...?

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