Wie lange dauert die Eröffnung eines Testaments?

Lange Bearbeitungszeiten bei den Nachlassgerichten

Mit einem eröffneten Testament können Erben häufig schon über den Nachlass verfügen. Ärgerlich, wenn das Nachlassgericht dafür lange braucht.

Veröffentlicht am: 20.03.2025
Qualifikation: Fachanwältin für Erbrecht
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Bei Erbfällen mit Testament muss beim Nachlassgericht zunächst die letztwillige Verfügung eröffnet werden. Wie lange das dauert, hat die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein untersucht und dafür in ganz Deutschland Rechtsanwälte, Notare, Richter und Rechtspfleger anonym befragt. 

Anwälte für Erbrecht beklagen “Notstand” bei den Nachlassgerichten

Die im Erbrecht tätigen Rechtsanwälte und Fachanwälte der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beklagen, dass sich die Bearbeitungs- bzw. Wartezeiten bei den Nachlassgerichten in den letzten Jahren “dramatisch verlängert” haben und sprechen von einem “Notstand”, der Thema beim Deutschen Erbrechtstag am 20. März 2025 in Berlin ist. Im Vorfeld der Veranstaltung wurden mehr als 500 Personen unter anderem dazu befragt, wie lange eine Testamentseröffnung dauert. 

Mehrere Monate Bearbeitungszeit keine Seltenheit

Danach dauert die Eröffnung eines Testaments, das sich beim Erbfall bereits in der amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht befand, durchschnittlich fast immer mehr als einen Monat. Nur 17 Prozent der Befragten gaben eine Zeit von bis zu 4 Wochen für die Testamentseröffnung an. Mehr als 1/4 gab sogar eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von drei Monaten oder mehr an. Bei den Testamenten, die zur Zeit des Erbfalls noch nicht beim Nachlassgereicht hinterlegt waren, also erst von einem Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurden, mussten sich sogar mehr als 1/3 so lange gedulden. 

Probleme der Erben ohne eröffnetes Testament

Für die Erben ist die lange Wartezeit bei der Eröffnung des Testaments ärgerlich. Schließlich können sich Erben mit so einem eröffneten Testament in vielen Fällen bereits gegenüber Grundbuchämtern oder Banken legitimieren - auch ohne Erbschein. Ohne letztwillige Verfügung mit Eröffnungsprotokoll sind ihnen regelmäßig die Hände gebunden. Erblasser sind daher gut beraten, ihr Testament bereits zu Lebzeiten beim Nachlassgericht zu hinterlegen, um eine Bearbeitung zu beschleunigen und gegebenenfalls den Erben eine Vollmacht auszustellen, die über den Tod hinaus wirksam ist oder mit dem Erbfall greift.

Video: Tipps für Erben

Was Erben neben der Testamentseröffnung bei der Abwicklung der Erbschaft sonst noch unbedingt beachten sollten, erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.