Testament verschwunden

Wer muss was beweisen?

Wer sein Erbrecht auf ein Testament stützt, kommt in Beweisnöte, wenn der letzte Wille im Erbfall nicht auffindbar ist.

Veröffentlicht am: 27.04.2025
Qualifikation: Rechtsanwältin, LL.M. (Erbrecht, Unternehmensnachfolge)
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Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, kann ein Testament schreiben. Das hilft natürlich nur, wenn dieser letzte Wille nach dem Versterben auch gefunden und dem Nachlassgericht für die Testamentseröffnung zugeleitet wird. Ob und wann testamentarische Erben auch dann zum Zuge kommen können, wenn die letztwillige Verfügung nicht auffindbar ist, musste kürzlich das Oberlandesgericht Celle entscheiden.

Mit 10 Zeugen auf der Suche nach dem letzten Willen

In dem vom OLG zu entscheidenden Fall war ein Mann verstorben und hatte sowohl seine Ehefrau als auch seinen Sohn hinterlassen. Im Normalfall (Zugewinngemeinschaft) würden sich die beiden Angehörigen die Erbschaft je zur Hälfte als gesetzliche Erben teilen. Die Witwe behauptete jedoch, ihr verstorbener Mann habe zu Lebzeiten ein Testament zu ihren Gunsten hinterlassen. Diese Verfügung konnte sie jedoch nicht finden. 

Bei dem zunächst mit der Sache befassten Landgericht Hildesheim wurden zehn Zeugen vernommen, um zu klären, ob so eine Testamentserrichtung tatsächlich stattgefunden hatte. Diese Frage konnte so jedoch nicht geklärt werden. Der fehlende Nachweis ging zu Lasten der Witwe, da sie die Beweislast für die Existenz des Testaments trug. Obwohl sie zunächst noch den Weg zum OLG Celle bestritt, nahm sie dort schließlich ihre Klage zurück. Nun gilt also die gesetzliche Erbfolge und die Witwe findet sich in einer Erbengemeinschaft mit dem Sohn wieder, der womöglich nicht mehr gut auf sie zu sprechen ist…

Wann eine Kopie ausreichen kann

Nicht immer ist beim Verlust des Testaments auch die Erbschaft verloren. In Ausnahmefällen kann als Erbnachweis auch eine Kopie des Testaments ausreichen, wenn das Original nicht mehr auffindbar ist. Wenn zum Beispiel der Erblasser unter Zeugen ein handschriftliches Testament errichtet, den Zeugen davon eine Kopie aushändigt und er kurz darauf ums Leben kommt, weil sein Haus abbrennt und in den Flammen auch das Testament verloren geht, stehen die Chancen für die testamentarishen Erben deutlich besser als in dem Fall vor dem OLG Celle. 

Testamente gehören in die amtliche Verwahrung

Auf solche Zufälle sollten Sie es im Rahmen Ihrer persönlichen Nachfolgeplanung nicht ankommen lassen. Wenn Sie ein handschriftliches Testament schreiben, gehört das Original weder in den Aktenordner, noch in das Bankschließfach. Bringen Sie es in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. So ist Ihr letzter Wille vor Verlust oder Fälschung sicher und wird bei Ihrem Versterben automatisch vom Nachlassgericht eröffnet. 

Öffentliche Testamente, also solche, die von einem Notar beurkundet werden, landen übrigens automatisch in der amtlichen Verwahrung.

Video: Das handschriftliche Testament

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, wie man eigenhändig ein Testament formwirksam errichtet und wie es nicht verloren gehen kann.