Bestellerprinzip für den Immobilienkauf?

Union will lieber die Grunderwerbsteuer senken

Veröffentlicht am: 30.08.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Union will lieber die Grunderwerbsteuer senken

Ein Beitrag von Danny Böhm

Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip im Immobilienrecht bei der Vermietung von Wohnungen. Die Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) hat gefordert, dies auch auf den Verkauf von Immobilien auszuweiten. Die Christdemokraten und Christsozialen der Union wollen lieber den Satz der Grunderwerbsteuer senken. Geht der Zank in der GroKo jetzt auch im Maklerrecht los?

Der Immobilienkauf - ein teures Vergnügen

Möchte man in die eigenen vier Wände ziehen, wird man dafür in der Regel einen Makler beauftragen müssen. Die Maklerprovision zählt beim Immobilienkauf zu den Kaufnebenkosten. Die Lage am Immobilienmarkt hat sich in den letzten Jahren angespannt und die Preise in die Höhe schießen lassen. Als Folge sind auch die Belastungen durch die hohen Nebenkosten angestiegen. Daher schlägt Katarina Barley (SPD) vor, die Verkäufer in Zukunft stärker mit ins Boot zu nehmen. Sie sollten in Zukunft den Makler bezahlen müssen.

Die beiden anderen Koalitionspartner CDU und CSU teilen die Auffassung der Ministerin nicht. Die Sprecherin für verbraucherrechtliche Angelegenheiten von CDU/CSU Elisabeth Winkelmeier sagte der Funke-Mediengruppe, dass die Politik mit ihrem gut gemeinten Anliegen den Bürger in diesem Fall nicht entlasten würde. Der Verkäufer könnte die Mehrkosten auch einfach auf den Kaufpreis draufrechnen. Olaf Scholz (SPD) als Finanzminister müsse aufgefordert werden, mit den Ländern und ihrer Gesetzgebung eine Reform der Grunderwerbsteuer anzustreben. Dies sei ein besser geeigneter Hebel, um die Käufer in Zukunft zu entlasten.

Ist eine Steuer erstmal eingeführt, wird man sie meist nicht mehr los

Nach dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition sollte die Besteuerung von Immobilien reformiert werden. Der Fiskus freut sich daher beim Kauf eines Grundstücks über die fälligen Steuereinnahmen. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 und 6 Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Ein wenig erschrocken zeigt sich die Maklerbranche. Durch die Maßnahme des Gesetzgebers würde vielen kleineren Vermittlern die Existenzgrundlage entzogen werden. Allerdings gibt es auch milde Stimmen aus Maklerkreisen. Der Vorschlag könnte am Ende die Preise transparenter gestalten lassen und das Image der Branche verbessern. Die Eigentümerverbände schlagen der Politik kartellrechtliche Maßnahmen vor, damit die Käufer entlastet werden können.