Anforderungen der BaFin an den Unternehmensverkauf Generali
Die Hürden des Aufsichtsrechts beim Verkauf des Versicherers
Die Hürden des Aufsichtsrechts beim Verkauf des Versicherers
Ein Beitrag von Bernfried Rose
Die Generali Deutschland AG will das Tochterunternehmen Generali Lebensversicherung AG an Viridium verkaufen. Das ruft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf den Plan. Die Hüter des Aufsichtsrechts wollen sicherstellen, dass durch den Verkauf des Unternehmens die Kunden, also die Versicherungsnehmer, nicht schlechter gestellt werden.
Das Inhaberkontrollverfahren der BaFin
Aus diesem Grund müsse ein sogenanntes Inhaberkontrollverfahren durchgeführt werden, in dem die BaFin unter anderem die Zuverlässigkeit des Erwerbs, sein Geschäftsmodell sowie seine Strukturen prüfe. Vor allem müsse der Unternehmenskäufer über ein effektives Risikomanagement verfügen. Daneben ist zudem die Bonität des Erwerbs sowie seine Fähigkeit, den übernommenen Betrieb angemessen zu verwalten bzw. Versicherer ausreichend zu kapitalisieren, entscheidend.
Der Blick gilt dabei nicht nur dem erwerbenden Unternehmen, sondern der dahinterstehenden Unternehmensgruppe. Bietet diese den Versicherten insgesamt weniger Sicherheit, sind Absicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Garantie einer bestimmten Kapitalausstattung notwendig.
In ihrer Pressemitteilung wies die BaFin im Übrigen darauf hin, dass vertragliche Garantien auch nach dem Verkauf bestehen blieben und das Versicherungsunternehmen weiter der vollständigen Aufsicht unterliege.
Besonderheiten bei Unternehmenstransaktionen in der Versicherungsbranche
Das Verfahren im Fall Generali zeigt die Besonderheiten, die im M&A-Bereich für bestimmte sensible Branchen gelten. Auch ohne diese aufsichtsrechtlichen Aspekte gehören Unternehmensverkäufe zu den komplexesten Vorgängen im Wirtschafts- und Geschäftsverkehr.
Eine besondere Herausforderung ist dabei, die wirtschaftlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen.