Die Machtverhältnisse bei Bayern München

Verein, AG, Investoren, Sponsoren, Mitglieder und Fans

Auch beim FC Bayern müssen Mannschaft und Trainer die Punkte einfahren. Der dauerhafte Erfolg des Serienmeisters hängt aber wesentlich von den Strukturen und Entscheidungsträgern außerhalb des Platzes ab. Welche Macht hat das Vereinspräsidium, worüber entscheidet die AG mit Vorstand und Aufsichtsrat? Und welche Rolle spielen Investoren, Sponsoren, Vereinsmitglieder und Fans? Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die rechtliche Struktur des Rekordmeisters vor und verraten Ihnen, wer bei den Bayern tatsächlich das Sagen hat.

Der Verein als Ursprung

Der FC Bayern war und ist nach wie vor erst mal ein gemeinnütziger Verein, also ein e.V. mit Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge zahlen und einen Vorstand wählen.

Dieser Vorstand nennt sich bei den Bayern „Präsidium“. Präsident ist Herbert Hainer und sein Vize Dieter Mayer. Denen sitzen als „Ehrenpräsidenten“ Uli Hoeneß und Franz Beckenbauer im Nacken. Und weil noch viele andere Prominente mit Posten und Pöstchen zu versorgen sind, gibt es im Verein noch einen Verwaltungsbeirat, z.B. mit Edmund Stoiber (CSU) oder Lars Klingbeil (SPD), und sogar noch einen Ehrenrat.

Die wichtigen Entscheidungen im Verein – etwa die Wahl des Vorstands oder Änderungen der Satzung – treffen die Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Faktisch stimmt da jedoch nur ein sehr kleiner Teil der mehr als 300.000 Vereinsmitglieder ab, nämlich diejenigen, die bei der Versammlung persönlich anwesend sind. Eine Vertretung abwesender Mitglieder durch anwesende ist in der Vereinssatzung nicht vorgesehen.

Ausgliederung des Profifußballs auf die Bayern München AG

Am Spielbetrieb der Fußball Bundesliga nimmt der FC Bayern e.V. selbst schon lange nicht mehr teil. Die Lizenz dafür hält die Bayern München AG, eine Aktiengesellschaft, die 2001 gegründet wurde und auf die 2002 vom Verein die Abteilung Profifußball ausgegliedert wurde. Dies ermöglichte eine Professionalisierung der Geschäftstätigkeit ohne Rücksichtnahme auf die in der Vereinssatzung verankerte Gemeinnützigkeit sowie den Verkauf von Anteilen an Investoren.

In der Aktiengesellschaft haben die Aktionäre das Sagen. In der Hauptversammlung wählen die Aktionäre den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. 

Neben dem FC Bayern e.V. gibt es nur drei weitere Aktionäre in der AG, nämlich die Allianz, Adidas und Audi – alle mit Aktienpaketen in Höhe von 8,33 Prozent. Zusammen haben die also 25 Prozent der Stimmrechte in der Hauptversammlung der Aktionäre. Diese drei Investoren dürfen als Großaktionäre schon mitreden und haben aktuell auch jeweils einen ihrer Top-Manager im Aufsichtsrat der FC Bayern AG. Da der Verein FC Bayern e.V. aber weiter die restlichen 75 Prozent Aktienhält, kann er aber praktisch schalten und walten wie er will. Seine Macht als Hauptaktionär sichert er derzeit dadurch, dass mit Herbert Hainer, Dieter Mayer und Uli Hoeneß der Präsident, der Vizepräsident und der Ehrenpräsident des Vereins im Aufsichtsrat sitzen.

Aktionär

Anteil*

Kaufpreis

Einstieg

FC Bayern München e.V.

75%

   

Adidas

8,33%

77 Mio. Euro

2002

Audi

8,33%

90 Mio. Euro

2010/2011

Allianz

8,33%

110 Mio. Euro

2014

* die Anteile von Adidas und Audi waren beim Einstieg höher, reduzierten sich aber auf 8,33 Prozent, da sie die mit dem Investment der Allianz verbundene Kapitalerhöhung nicht mitgingen.

Die Geschäfte in einer AG führt allerdings nicht der Aufsichtsrat, sondern der AG-Vorstand. Vorstandsvorsitzender der FC Bayern AG ist Jan Christian Dreesen. Er ist Nachfolger von Oliver Kahn, der in 2023 gemeinsam mit dem Sportvorstand  Sportvorstand Hasan Salihamidzic das Gremium verlassen musste. Als neuer Sportvorstand wird aktuell (Januar 2024) Max Eberl gehandelt. Dieser würde dann künftig gemeinsam mit Dreesen und Sportdirektor Christoph Freund die Verantwortung für wichtige Personalentscheidungen haben – also insbesondere bei Spielertransfers und der Trainerfrage.

Die übrigen Mitglieder im Vorstand und Aufsichtsrat der FC Bayern AG sind ganz überwiegend Manager aus der Wirtschaft die kaufmännische Kompetenz mitbringen und Kontakte zu Sponsoren sichern.

Die Bayern und 50+1

Als der DFB es den Bundesliga-Vereinen erlaubte, ihre Lizenzspieler-Abteilungen auf Kapitalgesellschaften auszugliedern, führte er die sogenannte 50+1-Regelung ein. Die besagt, dass sich Investoren zwar an diesen Gesellschaften beteiligen können, die „Muttervereine“ aber die Stimmmehrheit behalten. Eine entsprechende Umsetzung dieser DFB-Vorgabe findet sich in der Vereinssatzung der Bayern.

Dort heißt es in § 3 Nr. 3: „Der Club ist Mehrheitsaktionär der FC BAYERN MÜNCHEN AG. Sein Anteil darf die Hälfte aller Aktien zuzüglich einer Aktie nicht unterschreiten.“

Da die drei weiteren Aktionäre gemeinsam bisher sogar nur knapp 25 Prozent der Aktien halten, wäre hier also sogar noch Raum für weitere Anteilsverkäufe an Investoren. Ungeachtet dessen gilt der FC Bayern in der aktuellen Diskussion als ein Gegner der 50+1-Regelung.

Reich durch Investoren?

Der Verkauf von Anteilen an den Kapitalgesellschaften, auf die die Bundesligavereine ihre Profiabteilungen ausgegliedert haben, gilt als Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Clubs – national und vor allem auch international. Und tatsächlich hat auch der FC Bayern allein von der Allianz 2014 die stattliche Summe von 110 Mio. Euro für das Aktienpaket in Höhe von 8,33 Prozent erhalten und damit die restlichen Schulden aus dem Stadionbau beglichen. Die Mittel, die bisher in den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) flossen, stehen nun vor allem für den Profikader zur Verfügung.

Verkannt wird dabei gelegentlich aber, dass, dass die verkauften Anteile und die damit verbunden Dividenden auf die Millionengewinne der AG für den Verein dauerhaft verloren sind. Allianz, Adidas und Audi sind im Übrigen auch „echte“ Investoren mit wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Insoweit unterscheiden sie sich von Mäzenen wie Abramowitsch, der laufend Geld in den FC Chelsea gepumpt hat oder Unternehmen wie Bayer oder VW, die Verluste ihrer Werksclubs regelmäßig (steuerwirksam) aus der Konzernkasse neutralisieren.

Und so läuft es beim BVB Die Borussia aus Dortmund präsentiert sich als börsennotierte AG mit einer anderen Struktur. Auf unserer Themenseite zum BVB finden Sie dazu alle Infos mit Vorteilen und Nachteilen.

Sponsoren als laufende Geldquelle

Für laufende Einnahmen sorgen also nicht die Investoren, sondern die Sponsoren (wobei Adidas und die Allianz sowohl Anteilseigner als auch Sponsor sind). Deren vertraglich vereinbarte langfristige Zahlungen bilden bei den Bayern, gemeinsam mit TV-Geldern, Zuschauereinnahmen und Erträgen aus Merchandising, den planbaren Teil des Fußballgeschäfts – unabhängig von den Unwägbarkeiten des Transfermarkts.

Außerdem haben Sponsoren für den Club den Vorteil, dass man sie – anders als Investoren – wieder loswerden kann. Das zeigte sich 2023 beim Problem-Sponsor Quatar Airways. Die Fluggesellschaft der WM-Scheichs ließ sich die imagefördernde Zusammenarbeit mit dem deutschen Vorzeigeclub angeblich jährlich 25 Mio. Euro kosten. Das Sponsoring wurde 2023 von den Quataris beendet - sich auch aufgrund des Gegenwindes aus Fan- und Mitgliederkreisen.

Mitgliederversammlung, Fankurve und Presse

Das Quatar-Sponsoring war auch – wie schon im Vorjahr – einer der Aufreger der Bayern-Hauptversammlung in 2022. Die Revolution blieb dennoch aus. Letztlich übten aber nur knapp 1.400 Mitglieder (weniger als 0,5 Prozent) ihr Stimmrecht aus, und zwar zugunsten des Vorstands, der mit mehr als 80 Prozent Zustimmung im Amt bestätigt wurde (um dann in 2023 zu werden). Da die Mitglieder ihr Stimmrecht nur persönlich ausüben können – eine Vertretung also nicht möglich ist – ist ein gemeinsames Vorgehen von Interessengruppen bei Abstimmungen auch kaum möglich.

Aus diesen Fakten und Zahlen sollte man aber nicht auf fehlende demokratische Strukturen schließen. Grund für die Kontinuität sind nicht unzureichende Mitwirkungsrecht der Vereinsmitglieder, sondern wohl eher der anhaltende sportliche und wirtschaftliche Erfolg der Bayern.

Wem gehört der FC Bayern?

Zusammenfassend kann man also feststellen, dass der FC Bayern nach wie vor den mehr als 300.000 Mitgliedern, und damit den Fans gehört. Daran hat auch die Ausgliederung des Profifußballs auf die Aktiengesellschaft und das dadurch ermöglichte Engagement von Investoren nichts geändert.

Sollten weitere Aktienpakete verkauft werden, was im Rahmen der 50+1-Regelung noch möglich wäre, ginge das gemäß Satzung des Muttervereins nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder, soweit ein Investor mehr als 20 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte erwirbt oder der Anteil des FC Bayern München e.V. durch den Verkauf unter 70 Prozent sinken würde. Damit haben die Bayern noch Tafelsilber im Wert von über einer Milliarde in der Hinterhand - eine beachtliche Reserve für schwere Zeiten oder große Pläne.

Der Rekordmeister aus München beweist damit, dass man in der nationalen und europäischen Spitze sowohl sportlich als auch wirtschaftlich mitspielen kann, ohne gegen das nationale 50+1 oder europäische Financial Fair Play zu verstoßen.  

Unsere Anwälte in den Medien

Unsere Wirtschaftsanwälte sind sowohl als Autoren für Fachbeiträge aktiv, als auch gefragte Interviewpartner in zahlreichen Medien. Nachfolgend ein Auszug. Einen Überblick über unsere Pressearbeit finden Sie hier. Interviewanfragen richten Sie bitte direkt an schiemzik@rosepartner.de