Anfechtung von Schiedssprüchen

BGH zu "Signature could not be obtained"

Nach den Vorgaben des deutschen Zivilprozessrechts müssen Schiedssprüche nach abgeschlossenen Schiedsverfahren von allen Schiedsrichtern unterzeichnet werden. Der BGH präzisierte nun, wann eine fehlende Unterschrift eines Schiedsrichters unschädlich ist.

Veröffentlicht am: 05.08.2024
Qualifikation: Rechtsanwältin, Corporate Litigation
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Schiedsverfahren sind im internationalen Geschäftsverkehr eine effiziente Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren. Sie ermöglichen es den Parteien, Streitigkeiten vertraulich, flexibel und oft schneller beizulegen als es vor ordentlichen Gerichten möglich wäre. Besonders in komplexen, grenzüberschreitenden Fällen können Schiedsgerichte aufgrund ihrer Expertise und Spezialisierung eine maßgeschneiderte Lösung bieten.

Anfechtung von Schiedsurteilen

In Ausnahmefällen können Entscheidungen von Schiedsgerichten vor staatlichen Gerichten angefochten werden. Trotz der Autonomie von Schiedsverfahren ist es daher wichtig zu betonen, dass Schiedssprüche nicht vollkommen unantastbar sind. Dies gebietet der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. In bestimmten Fällen können Parteien Schiedssprüche vor staatlichen Gerichten anfechten, wenn Verfahrensfehler oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, die die Rechtsordnung berühren.

BGH zur Situation "Signature could not be obtained"

Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.07.2024 (I ZB 34/23) verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gültigkeit von Schiedssprüchen. In diesem Fall wurde ein Schiedsspruch von einem Schiedsgericht gefällt, der jedoch nur von zwei der drei Schiedsrichter unterschrieben wurde. Der dritte Schiedsrichter vermerkte unterhalb seines Namens lediglich "signature could not be obtained".

Gemäß § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO muss ein Grund für das Fehlen einer Unterschrift angegeben werden. Der BGH entschied, dass der Vermerk "signature could not be obtained" ausreichend ist, um diesem Erfordernis zu genügen. Anders als das Oberlandesgericht (OLG), welches die Anmerkung als unzureichend ansah, betonte der BGH, dass dieser Vermerk genügt, um den Schiedsspruch als formal korrekt zu erachten.

Arbitration Impact

Dieser Beschluss des BGH zeigt, dass auch scheinbare Formfehler in Schiedssprüchen nicht automatisch zur Ungültigkeit führen müssen. Vielmehr kommt es auf eine fehlerfreie Auslegung von Formvorschriften an. Schiedsverfahren sollen nicht ohne Weiteres angreifbar sein. Aus rechtspolitischer Sicht muss die Rechtsprechung die praktischen Implikationen im Blick behalten, um privat organisierte Streitschlichtungsmechanismen nicht zu schwächen.

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung von Schiedssprüchen. Sie zeigt aber auch das Erfordernis, sich bei der Formulierung von Schiedsklauseln rechtlich fundiert beraten zu lassen. Dies trägt dazu bei, potenzielle Anfechtungen vor staatlichen Gerichten zu vermeiden und die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit optimal zu nutzen.

Insgesamt zeigt der BGH-Fall, wie durch eine sorgfältige Handhabung von Formvorschriften in Schiedsverfahren Rechtssicherheit geschaffen und die Effizienz der Streitbeilegung im internationalen Geschäftsverkehr weiter verbessert werden kann.