Vaterschutz Urlaub kommt!

Reform im Mutterschutzgesetz angekündigt

Entsprechend dem Mutterschutz soll nach EU-Vorgaben jetzt auch für Väter ein Rechtsanspruch auf Vaterschutz eingeführt werden.

Veröffentlicht am: 28.11.2022
Qualifikation: Rechtsanwalt und Mediator
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Das Familienministerium kündigt an, auch den Vätern bald eine zweiwöchige Freistellung nach der Geburt des Kindes zuzusichern. Was steckt dahinter?

Mutterschutz - Kündigungsschutz & Rechte 

Derzeit sieht das deutsche Mutterschutzgesetz vor, dass Mütter mit Ankündigung der Schwangerschaft automatisch den sog. Status „Mutterschutz“ erhalten.

Im Rahmen dieses geschützten Status werden diverse Rechte der Mutter geschützt. Die hier greifenden Sonderregeln umfassen u.a.

  1. einen besonderen Kündigungsschutz,
  2. Ausschluss von solchen Tätigkeiten, die als gefährlich gelten,
  3. Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit,
  4. Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung und
  5. Beschäftigungsverbote unmittelbar vor und nach der Geburt.

Diese Rechte sind in Deutschland im sog. Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.

Mutterschutzurlaub - Begriffsbestimmung

Das o.g. Beschäftigungsverbot unmittelbar vor und nach der Geburt ist auch als sog. Mutterschutzurlaub (oder umgangssprachlich Mutterschaftsurlaub) bekannt.

In der Regel beginnt er sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert nach der Entbindung acht Wochen an. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten kann er aber auf 12 Wochen verlängert werden.

Für Väter gibt es bisher keine dem Mutterschutz vergleichbare Regelung.

Unterscheidung zur Elternzeit

Von dem Mutterschutzurlaub ist die sog. Elternzeit zu unterscheiden.

Diese kann von Mutter oder Vater und sogar von anderen Beteiligten (z.B. Großeltern oder Pflegeeltern) genommen werden und schließt sich oft unmittelbar an den Mutterschutz an.

Elternzeit kann bis zu maximal 3 Jahre lang genommen werden und kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Dabei muss die Elternzeit nicht am Stück genommen werden, sondern kann über mehrere Zeiträume und auch mehrere Beteiligte auftesplittet werden.

Reform: Vaterschutz wird eingeführt

Wie bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung geplant, führt das Familienministerium also nun auch den sog. Vaterschutz ein.

Geplant ist, dass - vergleichbar dem Mutterschutz - ab 2024 auch Väter eine zweiwöchige Freistellung nach der Geburt des Kindes beantragen können. Das Recht soll im MuSchG verankert werden.

Das Vorhaben sollte schon früher umgesetzt werden, wurde zuletzt aber von der Familienministerin „wegen der schweren wirtschaftlichen Lage“ verschoben worden.

Arbeitsrecht unter europäischem Einfluss

Dass die geplante Einführung von Vaterschutz endlich umgesetzt wird, ist begrüßenswert - und doch politisch nicht vollkommen der Ampel zu verdanken.

Viele Regelungen des Arbeitsrechts allgemein, insbesondere aber des Mutterschutzgesetzes beruhen auf europarechtlichen Vorgaben, und auch der Rechtsanspruch für berufstätige Väter auf einen Vaterschutzurlaub von mindestens 10 Tagen ist so von der EU in die deutsche Gesetzgebungsfeder diktiert worden.

Wie genau der Vaterschutz im Gesetz formuliert und ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten. Beispielsweise bleibt abzuwarten, ob die zweiwöchige Vaterschutz-Zeit auch von einem Kündigungsschutz flankiert wird.