Vaterschaftsfeststellung auch bei Adoption?

Wo ist das berechtigte Interesse?

Die Klärung der Vaterschaft ist rechtlich oft komplex. Eine vorangegangene Adoption macht die Sache nicht einfacher.

Veröffentlicht am: 15.08.2024
Qualifikation: Fachanwältin für Familienrecht
Lesedauer:

Die biologische Vaterschaft und die rechtlichen Vaterschaft fallen nicht selten auseinander. Im Familienrecht werden die Rechte der biologischen Väter, insbesondere bei der Klärung der Vaterschaft, heftig diskutiert. Der etwas spezielle Fall, dass jemand seine Vaterschaft an einem bereits adoptierten Kind feststellen lassen will, wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2024 - XII ZB 358/22).

"Unbekannter" Vater erfährt erst nach Jahren von der Adoption

In dem Fall hatte eine Frau ein Kind zur Welt gebracht und zur Adoption "freigegeben". Im Adoptionsverfahren gab sie beim Notar an, sie habe alleiniges Sorgerecht für das Kind und der Vater des Kindes sei ihr nicht bekannt.

Tatsächlich gab es aber einen Mann, der sich später als Erzeuger wähnte, auf dessen Einwilligung in die Adoption es aufgrund der Aussage der Mutter aber nicht ankam. Als er von der Geburt des Kindes längst adoptierten Kindes erfuhr, beantragte er gerichtlich die Feststellung der Vaterschaft.

Rechtliches Interesse am Vaterschaftstest

Nachdem der Mann in erster Instanz verlor, bekam er beim Beschwerdegericht Recht, das ein Abstammungsgutachten gemäß § 178 Absatz 1 FamG. Das Gericht unterstellte in diesem Fall ausdrücklich ein rechtlich beachtenswertes Interesse an der Feststellung der Vaterschaft Das gelte ungeachtet des bestehenden Adoptionsverhältnisses.

Adoptiveltern wehren sich

Gar nicht einverstanden mit einem solchen Vaterschaftstest durch DNA-Untersuchung waren aber die Adoptiveltern des Kindes. Sie verweigerten daher die Zustimmung des Kindes an der Untersuchung.

So landete der Fall schließlich beim BGH, der sich gegen eine isolierte Feststellung der leiblichen Vaterschaft stellte. Eine Klärung der Vaterschaft für die Zeit bis zur Adoption könne bei berechtigtem Interesse durchaus möglich sein, nicht aber, wenn jemand lediglich seine biologische Vaterschaft nach der Adoption festgestellt haben wolle.