Testament von Fußballikone Rudi Assauer unwirksam

Gericht überzeugt von Testierunfähigkeit aufgrund fortgeschrittener Alzheimererkrankung

Das Nachlassgericht Recklinghausen ist zu der Überzeugung gelangt, dass der an Alzheimer erkrankte Rudi Assauer bei Errichtung seines Testaments nicht mehr die notwendige Testierfähigkeit besaß. Es erklärte das Testament für unwirksam.

Veröffentlicht am: 24.10.2022
Qualifikation: Rechtsanwältin für Erbrecht in Hamburg
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Nach dem bereits bekannt gewordenen Streit um den Verbleib des Vermögens der Fußballikone Rudi Assauer ist nun zusätzlich sein Testament vom Nachlassgericht für ungültig erklärt worden. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass Assauer bereits im Jahr 2012 aufgrund seiner Alzheimererkrankung schon nicht mehr in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten. Ein vorläufiger Erfolg für die enterbte Tochter Katy Assauer.

Tochter Michel zur Alleinerbin eingesetzt

Das Testament hatte der 2019 verstorbene ehemalige Fußballprofi bereits im Jahr 2012 bei einem Notar erstellen lassen. Jedoch litt er schon damals unter einer fortgeschrittenen Alzheimererkrankung. Der beurkundende Notar gab an, von der Testierfähigkeit überzeugt gewesen zu sein. Assauer hatte hierin verfügt, dass Tochter Michel seine Alleinerbin ist und Tochter Katy Assauer damit leer ausgehen soll.

Im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht Recklinghausen wendete Assauers enterbte Tochter ein, dass das 2012 errichtete Testament unwirksam sei, da Assauer schon zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung nicht mehr in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten.

Gutachter sprachen sich klar für Testierunfähigkeit aus

Das Nachlassgericht ließ anschließend vier verschiedene Fachärzte begutachten, ob Assauer im Jahr 2012 noch die notwendigen kognitiven Fähigkeiten besaß, ein wirksames Testament zu errichten. Für das Gericht ausschlaggebend war das Gutachten des Chefarztes der Dortmunder Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. Thomas Finkbeiner. Dieser sprach sich klar dafür aus, dass Assauer zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments gerade „nicht mehr in der Lage war, mit einem freien, eigenverantwortlichen oder unbeeinflussten Willen zu entscheiden“.

Bei der Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers kommt es maßgeblich darauf an, ob dieser bei der Errichtung noch ausreichend einsichts- und handlungsfähig war. Die ausreichende Einsichtsfähigkeit fehlt, wenn der Erblasser entweder schon nicht die Einsicht hatte, dass er ein Testament errichtet oder zumindest nicht die Tragweite seiner Entscheidungen in seinem Testament beurteilen kann. Als nicht ausreichend handlungsfähig gilt, wer nicht mehr in der Lage ist, eine von der geistigen Erkrankung freie und unbeeinflusste Entscheidung zu treffen. Und genau dies war von den beauftragten Ärzten bezweifelt worden. Eine festgestellte Demenzerkrankung allein reicht daher nicht aus, die Testierunfähigkeit nachzuweisen, vielmehr kommt es auf den Schweregrad der Krankheit an.

In der Praxis häufig hohe Hürden bei Feststellung der Testierunfähigkeit

Der hier durch die Bekanntheit der Fußballikone öffentlich bekannt gewordene Fall ist Alltag in der erbrechtlichen Praxis. Nicht selten errichten Erblasser, die zum Teil auch schon an fortgeschrittener Demenz leiden, Testamente, sei es handschriftlich oder notariell. Enterbte Verwandte versuchen dann häufig nach dem Tod des Erblassers in einem gerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen, dass das Testament keine Wirkung mehr entfaltet.  

Erfolgreich sind diese Bemühungen von enterbten Verwandten allerdings häufig nicht. Denn solange nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt ist, dass der Erblasser tatsächlich nicht mehr in der Lage war, einen freien und von der Demenz unbeeinflussten Willen zu bilden, wird weiterhin vermutet, dass der Erblasser testierfähig war. Und häufig bieten Arztberichte nachträglich keine ausreichende Grundlage dafür, dass sich Gutachter nach dem Tod des Erblassers eindeutig dafür aussprechen, dass der Erblasser gerade nicht mehr zum Testieren in der Lage war. Dass sich ein solches Verfahren trotzdem lohnen kann, zeigt der Fall Assauers.

Ob das Testament endgültig für unwirksam erklärt wird, bliebt allerdings abzuwarten. Tochter Michel hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, sodass sich vermutlich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall beschäftigt wird.

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