Steuerpläne der Ampel-Koalition für Immobilien
Opposition kritisiert das Jahressteuergesetz 2022
Im Bundestag kam es zum Schlagabtausch der Regierungskoalition mit der Opposition hinsichtlich der geplanten Änderung bei der Besteuerung von Immobilien - unter anderem in den Bereichen Gebäude-AfA, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer.
Im Bundestag fand heute die erste Lesung des Jahressteuergesetzes 2022 statt. Neben Rente, Homeoffice und Photovoltaik ging es auch um die Besteuerung von Immobilien, nämlich um die Gebäude-AfA und die steuerliche Bewertung von Immobilien im Bewertungsgesetz.
CDU fordert mehr Entlastung für Investoren und Familien
Die CDU schickte ihre finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann an das Rednerpult. Sie gab sich bewusst konstruktiv und sah eine den Gesetzentwurf in vielerlei Hinsicht "auf dem richtigen Weg". Kritik gab es aber für die Änderung bei der AfA. Die grundsätzlich zu begrüßende Erhöhung des AfA-Satzes von 2 auf 3 Prozent sei zwar eine Entlastung. Die gleichzeitig vorgesehene Abschaffung des konkreten Nachweises der Nutzungsdauer führe aber unterm Strich zu einer "Schlechterstellung von Investoren bei Gebäuden". Dies sei kein gutes Signal in Zeigen, wo "wir energetische Sanierung zwingend bräuchten." Bei der Grunderwerbsteuer mahnte Tillmann die Einführung eines Freibetrags für das selbst genutzte Einfamilienhaus an.
AfD mit Rundumschlag
Die Kritik der AfD war mal wieder genau so umfassend wie unkonkret. Jörg König aus dem Finanzausschuss machte keinen Hehl daraus, dass er Änderungen im Steuerrecht grundsätzlich für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - unter anderem für Steuerberater - hält. Bei der Änderung des Bewertungsgesetzes wiederholte König die Sorge des Eigentümerverbandes Haus und Grund vor einer höheren Erbschaftsteuer für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Hierin sieht er einen Bestandteil zur Vorbereitung einer "gezielten Enteignung des Mittelstandes".
Dass das Steuerrecht für Immobilien gerade unter dem Finanzminister Christian Lindner von der FDP zu spürbaren Mehrbelastungen führt, erscheint fraglich. Ob tatsächlich noch in diesem Jahr Handlungsbedarf bei der Übertragung von Immobilien besteht, wie es die WirtschaftsWoche in dieser Woche anmahnte, sollte jedenfalls nicht allein vom aktuellen Stand beim Entwurf des Jahressteuergesetz abhängig gemacht werden.