Steuerliche Erleichterung bei der familiären Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften
BFH zur steuerneutralen Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf ein Kind
Wird ein Anteil eines Mitunternehmers unentgeltlich übertragen, so sind bei der Gewinnermittlung des bisherigen Mitunternehmers die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen. Dies gilt auch für unentgeltliche Übetragungen eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.
Der BFH hat nun in einer aktuellen Entscheidung (02.08.2012 - IV R 41/11) geurteilt, dass ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil steuerneutral auf ein Kind übertragen kann, obwohl er ein ihm allein gehörendes und von der Gesellschaft genutztes Grundstück gleichzeitig und auch steuerneutral auf eine weitere Personengesellschaft überträgt. Es liegt - so das Gericht - keine Aufdeckung der stillen Reserven vor, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen wird.
Hintergrund
Bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie sind neben erbschafts- und schenkungsteuerlichen Erwägungen auch ertragssteuerliche Prüfungen von großer Bedeutung. Insbesondere die Aufdeckung stiller Reserven ist dabei stets im Auge zu behalten. Der Entscheidung des BFH lag eine schenkweise Übertragung von 80% eines Gesellschafters (Unternehmers) einer GmbH & Co. KG auf seine Tochter zugrunde.