Stellvertretung bei der Eheschließung

Die Wirksamkeit der "Handschuhehe" in Deutschland

Gerade beim Thema Eheschließung und Scheidungen haben Rechtsordnungen in anderen Kulturkreisen häufig eigene Regeln, die unserem Familienrecht fremd sind.

Veröffentlicht am: 30.04.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
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In der westlichen Welt müssen für eine Eheschließung sowohl der Braut als auch der Bräutigam anwesend sein. In Afghanistan ist man da schon weiter. Dort können Paare auch eine sogenannte "Handschuhehe" bzw. "Stellvertreterehe" eingehen. Ob so eine Ehe in Deutschland gültig ist, musste kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4. April 2024 - 6 UF 204/23).

Aus der Fernbeziehung in die Ehe

In dem Fall ging es um ein afghanisches Paar, das sich kennenlernte, verlobte und heiratete, obwohl man sich nur aus Videotelefonaten kannte. Der Mann lebte nämlich in Deutschland, die Frau noch in Afghanistan - bis sie wenige Wochen nach der Eheschließung nach Deutschland flüchtete. Dass nun der Ehemann die Ehefrau erstmalig "live" zu Gesicht bekam, tat der Ehe offenbar nicht gut. Nach nur drei Wochen trennte man sich. Der Mann verlangte später die Aufhebung der Ehe und stellte hilfsweise den Scheidungsantrag.

Der Wille der Eheleute entscheidet

Das Familienrecht sorgte zwar für den Scheidungsbeschluss, wollte einer Aufhebung der Ehe aber nicht zustimmen. Dem Ehemann reichte das nicht und er zog zum OLG Frankfurt. Das sah jedoch ebenso keinen Grund für eine Aufhebung der Ehe. "Der Anerkennung der in Afghanistan unstreitig als Handschuhehe geschlossenen Ehe im Inland steht ... der deutsche ordre public nicht entgegen", entschieden die Richter. Schließlich habe weder der Ehemann noch die Ehefrau geltend gemacht, die Heirat habe nicht dem gemeinsamen Willen entsprochen.

Einreisewunsch für die Wirksamkeit der Ehe unbeachtlich

Unbeachtlich war auch die Behauptung des Ehemanns, seine Frau habe ihn nur deshalb geheiratet, weil sie auf diese Weise ein Visum für die Einreise nach Deutschland bekommen habe. Das Gericht hielt ihm vor, er habe ausreichen Erkenntnisquellen zur Verfügung gehabt, um die Motive der Braut herauszufinden. Außerdem sei es denkbar, dass die Ehefrau erst im Lauf der Flucht nach Deutschland den Wunsch bekommen habe, ohne ihren Ehemann zu leben.

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