Scheidungen rückläufig

So wenig Ehescheidungen wie seit 25 Jahren nicht mehr

Veröffentlicht am: 30.08.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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So wenig Ehescheidungen wie seit 25 Jahren nicht mehr

Ein Beitrag von Danny Böhm

Dem romantischen Zweck der Ehe nach wird sie auf Lebenszeit begründet. Doch nicht nur der Tod, sondern häufig auch das Familiengericht beendet in der Praxis eine Ehe. Die Statistiken zeigen allerdings, dass die Anzahl an Scheidungen im Jahr 2017 so niedrig war wie seit 25 Jahren nicht mehr. Müssen Scheidungsanwälte jetzt um ihr Auskommen bangen?

Was ist dran am Mythos um das verflixte siebte Jahr?

Das Statistische Bundesamt hatte zuletzt veröffentlicht, dass die jährliche Zahl an Scheidungen auf 153.000 gefallen ist. Verglichen mit dem Vorjahr waren dies rund 9.000 geschiedene Ehen oder 5,5 Prozent weniger. Mit 135.000 Fällen war die Anzahl der Scheidungen nur 1992 niedriger. 15 Jahre betrug die durchschnittliche Dauer der Ehe. Frauen waren am Ende bei der Einreichung der Scheidung bei Gericht etwas häufiger an der Reihe, sie stellten in 51,5 Prozent der Fälle den Scheidungsantrag.

Die Statistik kannden Mythos um das verflixte siebte Jahr nicht ganz bestätigen. Tatsächlich endeten die meisten Ehen bereits im sechsten Jahr. Die Eheleute waren in 8.000 Fällen nach dem Jahr 2011 bereits 25 Jahre verheiratet. Etwa die Hälfte aller Eheleute verfügten über minderjährige Kinder.

Zerrüttung statt Schuld

Das Schuldprinzip bei der Scheidung bestand bis 1977. Wer die Schuld an der gescheiterten Ehe hatte, der musste mit negativen Folgen rechnen. Dies betraf den Unterhalt bis hin zum Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Die Folgen waren, dass vor Gericht nicht selten über schmutzige Details gelogen wurde. Bei einer einvernehmlichen Trennung musste ein Ehepartner die Schuld auf sich nehmen. Andernfalls blieb man weiterhin verheiratet und ging getrennte Wege.

Heute gilt bei einer Scheidung das Zerrüttungsprinzip. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dafür muss ein Trennungsjahr nachgewiesen werden, bei dem die Trennung von Tisch und Bett nachgewiesen werden muss. In Ausnahmefällen kann die Ehe auch vorher geschieden werden. Ganz ausgestorben ist das Schuldprinzip dann doch nicht. Wenn sich ein Ehegatte ganz besonders unsolidarisch und missbräuchlich verhält, kann dies in einigen Härtefällen zu erheblichen Nachteilen führen.

Statistiken sind vielsagende Geschöpfe

Auf den ersten familiären Blick kann sich die Statistik sicher sehen lassen. Dabei kann freilich nicht beantwortet werden, ob sich die Scheidungsanwälte genauso darüber freuen werden. Zur Statistik ist noch die Scheidungskennziffer anzumerken. Diese gleicht den demografischen Wandel aus und kann so die genaue Scheidungsrate ermitteln. Sie liegt in etwa konstant auf den Zahlen des Vorjahres. Zum Schluss bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Scheidung ohne einen Fachanwalt für Familienrecht eine schwere Aufgabe darstellt. Über die Rechtsfolgen sollte der Trennungswillige daher schon in der Trennungsphase nachdenken.