Mitwirkung an der Kündigung nach Trennung
Ex muss der Kündigung der Ehewohnung zustimmen
Ex muss der Kündigung der Ehewohnung zustimmen
Neben Kindern zählen Immobilien zu den größten Konfliktfeldern nach einer Trennung oder Scheidung. Lebte das Ehepaar bis zur Trennung einer einst gemeinsam angemieteten Wohnung, stellen sich einige familienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Kündigung. Eine wichtige Antwort in diesem Kontext gab kürzlich das Amtsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 19.03.2021 - 477 F 23297/20 RI).
Frau und Kind ziehen aus
In dem zu entscheidenden Fall trennte sich ein Paar, woraufhin der Ehemann mit dem gemeinsamen minderjährigen Sohn aus der Ehewohnung auszog. Die Ehefrau wohnte weiter in der Wohnung, die Jahre zuvor gemeinsam angemietet worden war. Auch nach der Trennung, dem Auszug und der Einleitung des Scheidungsverfahrens zahlte der Ehemann wie bisher die komplette Warmmiete für die 5-Zimmerwohnung. Die Ehefrau hingegen wollte weder das Mietverhältnis übernehmen, noch wollte sie an einer Kündigung mitwirken.
Die Grenzen der nachehelichen Solidarität
Das wollte ihr Ex nicht länger hinnehmen und rief das Familiengericht an. Dieses gab ihm recht und verurteilte die Frau zur Abgabe einer Kündigungserklärung gegenüber dem Vermieter. Es erkannte damit das Interesse des Ehemanns an, keinen weiteren finanziellen Belastungen gegenüber dem Vermieter aus dem Mietverhältnis ausgesetzt zu werden. Dies sei auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der nachehelichen Solidarität. Danach, so das Familiengericht, sei der Frau zwar ein angemessener Zeitraum für die Um- und Neuorientierung ihrer Lebensverhältnisse zuzubilligen. Dieser würde aber im konkreten Fall höchstens ein Jahr betragen und sei daher bereits verstrichen.
Immobilien bei Trennung und Scheidung
Egal ob Einfamilienhaus oder Mietwohnung – Immobilien sind ein beliebter Zankapfel für Paare, deren Ehe in die Brüche geht. Das liegt zum einen an der wirtschaftlichen Bedeutung und zum anderen an den emotionalen Aspekten des gemeinsamen Heims. Fachanwälte für Familienrecht und Scheidungsanwälte beraten im Vorfeld, während und nach einer Trennung oder Scheidung insbesondere zu Fragen der weiteren Nutzung der Ehewohnung als auch zur Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich.