Locked box beim Unternehmensverkauf

Die Wahl des „richtigen“ Stichtags für den Verkäufer essenziell

Der Locked Box Mechanismus bestimmt einen Stichtag für die Ermittlung des Kaufpreises eines Unternehmens und ist für den Verkäufer von enormer Bedeutung in der M&A-Praxis.

Veröffentlicht am: 31.05.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg
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Die sogenannte „locked box“ ist ein Mechanismus, der sich inzwischen standardmäßig in den meisten Letter of Intent oder indikativen Angeboten findet. Er ist essentiell für den Verkäufer eines Unternehmens - warum? Erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Was ist eine Locked Box?

Locked box bedeutet im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf, dass auf einen in der Vergangenheit liegenden Bilanzstichtag die finanziellen Kennzahlen des Unternehmens „eingefroren“ werden und die Verkäufer vom Grundsatz her keinerlei Ausschüttungen von Gewinnen vornehmen können.

Derartige Gewinnausschüttungen oder vergleichbare Transaktionen werden in diesem Zusammenhang als „leakage“ bezeichnet.

Sinn und Zweck der Locked Box beim Unternehmenskauf

Aus Verkäufersicht stellt sich das Problem, wie insbesondere mit den im laufenden Geschäftsjahr erwirtschafteten Gewinnen umgegangen wird. Die bis zum Bilanzstichtag erwirtschafteten Gewinne werden meist im Rahmen einer cash-debt free Anpassung erfasst und den Verkäufern als zusätzlicher Kaufpreis erstattet.

Transaktionen und die entsprechenden Verhandlungen sowie letztlich auch die vom Käufer durchzuführende Due Diligence ziehen sich in der Regel über mehrere Monate, so dass gut und gern bereits signifikante Gewinne im laufenden Geschäftsjahr entstanden sind, die nach der reinen locked-box Lehre dem Käufer zustehen würden.

Gewinne des laufenden Geschäftsjahres sichern

Wir stellen im Rahmen der Transaktionsberatung für Verkäufer sicher, dass diese im größtmöglichen Umfang an denen von ihnen erwirtschafteten Gewinnen partizipieren.

Insofern ist gerade im locked box Kontext zu hinterfragen, ob der entsprechende Abgrenzungsstichtag aus Verkäufersicht gut gewählt ist. Im Zweifel kann die Wahl des "richtigen" Stichtages sich finanziell erheblich auswirken.

Saisonalität des Geschäfts bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigen

Insbesondere eine starke Saisonalität des Geschäftsmodells muss bei der Überleitung des Unternehmenswertes (Enterprise Value) zum Kaufpreis (Equity Value) aus Verkäufersicht unbedingt Beachtung finden, da es hier ansonsten zu unsachgemäßen Anpassungen kommen kann.

Vor allem, wenn lediglich eine sogenannte cash/debt free Anpassung vorgenommen wird, ohne auch das working capital, also das Umlaufvermögen zu betrachten, kann dies nachteilig für den Verkäufer sein.

So kann es sein, dass er einen hohen Forderungsbestand, also working capital, aufgebaut hat und zur Finanzierung der damit verbundenen Kosten seine Kontokorrentlinie in Anspruch nehmen musste. Aus Sicht des Verkäufers wäre es dann nicht sachgerecht, nur den Kredit zu berücksichtigen, ohne gleichfalls auch den höheren Forderungsbestand zu berücksichtigen.

Empfehlungen aus der Beratungspraxis: Frühzeitige Sicherung der Verkäuferinteressen im LoI

Das berechtigte Interesse des Verkäufers, an den von ihm generierten Unternehmensgewinnen zu partizipieren, sollte möglichst frühzeitig, d.h. nach Möglichkeit schon im Rahmen der Verhandlung des Letter of Intent („LOI“), diskutiert und festgelegt werden.

Die Erfahrung unserer Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht zeigt jedoch auch, dass selbst gestandene Kaufleute als Verkäufer diese Thematiken oftmals nicht mit dem nötigen Problembewusstsein angehen und Gefahr laufen, ihnen eigentlich zustehendes Geld „liegen zu lassen“. Wir empfehlen unseren Mandanten daher, möglichst frühzeitig unsere Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie gegebenenfalls Experten aus dem Steuerrecht hinzuzuziehen.