"Eigener Grundbesitz" einer Gesellschaft

Gewerbesteuerkürzung bei einer gewerblich geprägten KG

Veröffentlicht am: 28.03.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Gewerbesteuerkürzung bei einer gewerblich geprägten KG

Ein Beitrag von Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine grundstücksverwaltende Gesellschaft die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft, beteiligt ist (Beschluss vom 25.09.2018, Az.: GrS 2/16).

Beteiligung einer GmbH & Co. KG an einer GbR mit Immobilienbesitz

Geklagt hatte eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die einen Gesellschaftsanteil an einer rein vermögensverwaltenden GbR hielt, die eine Immobilie im Gesellschaftsvermögen führte. Die GmbH & Co. KG bezog aus ihrer Beteiligung an der GbR Mieterträge und machte für diese die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer geltend. Beschränken sich gewerblich tätige Personengesellschaften auf die Verwaltung ihres eigenen Grundbesitzes, ist ihr daraus entstehender Gewinn nämlich durch die sogenannte erweiterte Kürzung vollständig von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Das Finanzamt sah die Voraussetzungen in diesem Fall jedoch nicht als gegeben an. Die Immobilie sei kein „eigener“ Grundbesitz der GmbH & Co. KG, sondern der GbR.

BFH weist das Finanzamt in die Schranken

Der Steuerstreit landete vor dem BFH. Dieser vertrat die Ansicht, dass steuerrechtlich das Eigentum einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den hinter ihr stehenden Gesellschaftern anteilig zuzurechnen sei. Die Gesellschafter der GbR seien damit Eigentümer des Grundbesitzes.

Ob eigener Grundbesitz im Sinne des Gewerbesteuerrechts vorliege, sei nach allgemeinen ertragssteuerlichen Grundsätzen zu bewerten. Demnach handele es sich bei zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Immobilien um eigenen Grundbesitz.

Immobilien in einer Gesellschaft

Das Halten und Verwalten von Grundeigentum in Gesellschaften ist ein verbreitetes Gestaltungsmittel in der anwaltlichen Praxis. Es gibt zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte, die Immobilien in einer Gesellschaft interessant machen. Manche davon gehen Hand in Hand, einige stehen in einem Zielkonflikt zueinander.

Besonders interessant sind vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften in den Bereichen Nachfolge und Asset Protection. Personen- oder Kapitalgesellschaften können hier das Immobilienvermögen zusammenhalten und erbschaftsteuerliche Belastungen reduzieren. Letzteres gelingt besonders gut bei sogenannten Wohnungsunternehmen, die unter strengen Voraussetzungen eine weitgehende Befreiung von der Erbschaftsteuer bieten können.