Kuba stimmt für gleichgeschlechtliche Ehe
In Deutschland weiterhin Hürden bei der Familienplanung
In einem Referendum über ein neues Familiengesetz hat Kubas Bevölkerung mit großer Mehrheit für die Ehe für alle gestimmt. Gleichzeitig erhalten gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der Adoption und Leihmutterschaft wird erlaubt.
Kuba hat am vergangenen Sonntag per Volksentscheid mit großer Mehrheit für ein neues Familiengesetz gestimmt, welches insbesondere die Rechte von homosexuellen Paaren enorm erweitert. „Liebe ist jetzt Gesetz“, twitterte Kubas Präsident. In Deutschland hingegen haben homosexuelle Paare weiterhin mit Hürden bei der Familienplanung zu kämpfen.
Ehe für alle, Adoptionsrecht, Leihmutterschaft
Das neue Familiengesetz in Kuba enthält neben der Möglichkeit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zahlreiche weitere neue Regelungen, die insbesondere dem Schutz von homosexuellen Paaren dienen. Neben der Möglichkeit zur Heirat haben gleichgeschlechtliche homosexuelle Paare jetzt auch die Möglichkeit der Adoption von Kindern; zudem ist nun auch Leihmutterschaft erlaubt, was gleichgeschlechtlichen Paaren weitere Möglichkeiten für die Familiengründung eröffnet.
Liberalstes Familiengesetz in Lateinamerika
Das neue Gesetz gilt damit als das fortschrittlichste Familiengesetz in ganz Lateinamerika. Zwar ist die gleichgeschlechtliche Ehe seit einem bahnbrechenden Urteil des Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in San José de Costa Rica in fast allen lateinamerikanischen Ländern vorgesehen. Die Möglichkeit der Leihmutterschaft ist in den meisten Ländern weiterhin verboten.
In Kuba werden damit erstmals verschiedene Lebensentwürfe anerkannt und juristisch gleichgestellt. Noch in den 1960er und 1970er Jahren stand die Regierung in Kuba Homosexuellen extrem feindlich gegenüber; es gab sogenannten Straflager zur Umerziehung von Schwulen. Freuen dürfte diese rasche Entwicklung in erster Linie die LGBTQ+-Szene.
In Deutschland größere Hürden für gleichgeschlechtliche Paare
In Deutschland haben homosexuelle Paare seit dem Jahr 2017 auch die Möglichkeit, eine Ehe einzugehen. Zuvor gab es nur die Option einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Auch wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie die Ehe ausgelöst hat, haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erst seit der Einführung der Ehe die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption.
Schwieriger ist die Lage allerdings für homosexuelle Paare mit Kindern, die biologisch von einem Partner abstammen. Wenn lesbische Paare sich für ein Kind durch Samenspende entscheiden, kann die Ehefrau oder Partnerin der leiblichen Mutter nur durch Adoption (Stiefkindadoption) zum rechtlichen Elternteil werden. Auch wenn derzeit ein Gesetzesentwurf diskutiert wird, der auch Frauen die Möglichkeit der Anerkennung einer Mitmutterschaft geben soll, müssen lesbische Paare zurzeit noch den aufwändigen Weg der Adoption gehen.
Schwule Paare haben noch höhere Hürden zu bewältigen, da die Leihmutterschaftin Deutschland nach wie vor verboten ist. Wer einen solchen Weg gehen möchte, muss diesen Wunsch im Ausland verwirklichen.