Krypto-Wechselstuben im Aufsichtsrecht
Pflichten nach KWG, ZAG, GwG & Co.
MICAR und Co. treiben die Regulierung von Plattformen für den Handel und Tausch von Kryptowährungen voran.
Der Betrieb einer Krypto-Wechselstube ist in Deutschland mit erheblichen regulatorischen Anforderungen verbunden. Diese Anforderungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass der Finanzmarkt stabil und sicher bleibt. Mit der Einführung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) durch die Europäische Union wird der regulatorische Rahmen zum Handel mit Kryptowährungen noch komplexer und umfangreicher. Nachfolgend werden die wesentlichen Erlaubnispflichten für den Betrieb einer Krypto-Wechselstube in Deutschland unter Berücksichtigung der neuen MiCAR-Richtlinien unter die Lupe genommen.
Erlaubnispflichten nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
Digitale Geldbörsen haben in den letzten Jahren eine rasante Verbreitung erfahren und sind zu einem integralen Bestandteil des Zahlungsverkehrs geworden. Sie ermöglichen es den Verbrauchern, ihre Zahlungsinformationen sicher auf ihren Smartphones oder anderen elektronischen Geräten zu speichern und kontaktlose Zahlungen durchzuführen.
Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnispflichten für Finanzdienstleister in Deutschland. Eine Krypto-Wechselstube, die beispielsweise Eigenhandel oder Finanzkommissionsgeschäfte betreibt, muss nach § 32 KWG eine Erlaubnis bei der BaFin beantragen. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Eigenkapitalanforderungen: Die Eigenkapitalanforderungen variieren je nach Art der Finanzdienstleistung. Für den Eigenhandel beträgt das Mindestkapital 730.000 Euro.
- Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter: Die Geschäftsleiter müssen ihre Zuverlässigkeit und fachliche Eignung nachweisen. Die BaFin prüft die berufliche Qualifikation und den Leumund der Verantwortlichen.
- Interne Kontrollmechanismen: Es müssen effektive interne Kontrollmechanismen und ein angemessenes Risikomanagementsystem implementiert werden.
In der Praxis stellt die Eignung der Geschäftsleiter regelmäßig eine unüberbrückbare Hürde dar, da hier Leitungserfahrung bei einem vergleichbaren Institut vorausgesetzt wird.
Erlaubnispflichten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Wenn die Krypto-Wechselstube auch Zahlungsdienste anbietet, wie zum Beispiel das Ein- und Auszahlen von Kryptowährungen in Fiat-Währungen, ist eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erforderlich. Die Bedingungen umfassen:
- Eigenkapitalanforderungen: Je nach Art der Zahlungsdienste ist ein Mindestkapital von 50.000 bis 125.000 Euro erforderlich.
- Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter: Auch hier erfolgt eine Prüfung der Geschäftsleiter durch die BaFin.
- Interne Kontrollmechanismen und Geldwäscheprävention: Die Einrichtung eines internen Kontrollsystems und die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention sind obligatorisch.
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Krypto-Wechselstuben unterliegen den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Dies bedeutet, dass sie umfangreiche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen. Zu den Pflichten gehören:
- Risikomanagement: Verpflichtete müssen ein wirksames Risikomanagement einführen, das auf einer Risikobewertung basiert. Dies umfasst interne Sicherungsmaßnahmen und die Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen.
- Benennung eines Geldwäschebeauftragten: Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention verantwortlich und muss der BaFin gemeldet werden.
- Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC): Verpflichtete sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und zu dokumentieren.
- Verdachtsmeldungen: Verdächtige Aktivitäten und Transaktionen müssen der Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden.
- Aufbewahrungspflichten: Relevante Unterlagen und Informationen müssen für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen regelmäßig in Bezug auf die Anforderungen des GwG geschult werden.
- Interne Überwachung und Prüfung: Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Anforderungen muss regelmäßig überprüft werden.
Registrierung als Kryptoverwahrer
Seit 2020 ist die Verwahrung von Kryptowerten eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Unternehmen, die Krypto-Assets für Dritte verwahren, verwalten oder sichern, müssen eine gesonderte Erlaubnis nach dem KWG beantragen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen für Krypto-Wechselstuben unter MiCAR
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) ist eine neue EU-Verordnung, die darauf abzielt, einen harmonisierten Rechtsrahmen für Krypto-Assets innerhalb der Europäischen Union zu schaffen und die auch Auswirkungen auf Krypto-Wechselstuben haben wird.
MiCAR wird ab dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar sein, wobei einige Bestimmungen, insbesondere diejenigen zu Stablecoins, bereits ab dem 30. Juni 2024 gelten.
MiCAR führt spezifische Lizenzanforderungen für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) ein, zu denen auch Krypto-Wechselstuben gehören. Diese Wechselstuben müssen künftig eine Lizenz erwerben und bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Mindestkapitalanforderungen: Krypto-Wechselstuben müssen über ein dauerhaftes Mindestkapital verfügen, das je nach Art der angebotenen Dienstleistungen zwischen 50.000 und 150.000 Euro variiert. Zusätzlich müssen sie über aufsichtsrechtliche Eigenmittel verfügen, die mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des vorangegangenen Jahres entsprechen, wenn dieser Betrag höher ist als das Mindestkapital.
Governance und interne Kontrollsysteme: Krypto-Wechselstuben müssen robuste Governance-Strukturen und interne Kontrollsysteme implementieren. Dazu gehören geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten, wirksame Verfahren zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität und Sicherheit von Krypto-Assets.
Schutz der Kundenvermögen: Krypto-Wechselstuben, die Verwahrungsdienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass die Krypto-Assets ihrer Kunden sicher verwahrt werden. Dies umfasst die Implementierung strenger Sicherheitsmaßnahmen und die Sicherstellung, dass die Kundengelder von den eigenen Geldern des Unternehmens getrennt gehalten werden. Bei Verlusten durch Hacking oder andere Sicherheitsvorfälle haften die Verwahrungsdienstleister, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Verluste außerhalb ihrer Kontrolle lagen.
Transparenz- und Berichtspflichten: Krypto-Wechselstuben sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit, ihre Finanzlage und die von ihnen verwalteten Krypto-Assets an die zuständige Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Diese Berichte müssen genaue und vollständige Informationen enthalten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Anforderungen an die Eignung der Geschäftsleitung: Die Mitglieder der Geschäftsleitung von Krypto-Wechselstuben müssen ihre fachliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. Dies umfasst die berufliche Qualifikation, relevante Erfahrung und einen einwandfreien Leumund. Die Aufsichtsbehörde prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens.
MiCAR stellt sicher, dass Krypto-Wechselstuben in der gesamten EU einheitlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen, was zu einem höheren Maß an Anlegerschutz und Marktintegrität führt.
Im Verhältnis zu den bestehenden Gesetzen stellt MiCAR einen harmonisierten und umfassenden Rechtsrahmen für Krypto-Assets und Krypto-Asset-Dienstleister in der EU dar und hat als EU-Verordnung Vorrang vor nationalen Gesetzen wie dem KWG und dem ZAG. Diese nationalen Gesetze bleiben jedoch relevant, insbesondere in Bereichen, die MiCAR nicht vollständig abdeckt. In der Praxis müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie sowohl die Anforderungen von MiCAR als auch die ergänzenden nationalen Vorschriften einhalten.
Fazit
Der Betrieb einer Krypto-Wechselstube in Deutschland erfordert die Erfüllung umfangreicher regulatorischer Anforderungen, die durch verschiedene Gesetze und Verordnungen festgelegt sind. Die Einführung der MiCAR-Richtlinien wird den regulatorischen Rahmen weiter verschärfen und auf EU-Ebene harmonisieren. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden wollen, sollten sich sorgfältig mit den entsprechenden Erlaubnispflichten auseinandersetzen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Konsultation von spezialisierten Rechtsanwälten und Beratern im Finanzdienstleistungsrecht ist unerlässlich, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.