Der Fall Joshua Kimmich aus arbeitsrechtlicher Sicht

Verdienstausfall bei Corona-Quarantäne – abhängig vom Impfstatus?

Im November 2021 fiel der Fußballprofi Joshua Kimmich als Kontaktperson des Corona-infizierten Spielers Niklas Süle für zwei Länderspiele der deutschen Nationalmannschaft aus und musste daraufhin in Quarantäne, da er nicht geimpft war. Wäre er geimpft gewesen, hätte er nicht in Quarantäne gemusst.

Veröffentlicht am: 15.12.2021
Qualifikation: Zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland und Italien
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Für Kimmich hatten diese Ereignisse auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Kimmich droht fast 400.000 Euro Verdienstausfall

Während der Quarantäne stand Kimmich seinem Arbeitgeber, dem FC Bayern München, nicht mehr für Bundesligaspiele zur Verfügung. Der Verein kündigte daraufhin an, während der Quarantäne das Gehalt von ausfallenden Spielern nicht zahlen zu wollen. Für Kimmich könnte laut Medienberichten die Streichung bei einem geschätzten Jahresgehalt von etwa 20 Millionen Euro rund 384.000 Euro Einkommensverlust pro Woche bedeuten. Kimmich und weitere betroffene Bayern-Spieler reagierten überrascht auf die Maßnahmen und behielten sich juristische Schritte vor.

Grundsätzlich kein Lohnanspruch bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung

Auch bei dem Vertrag zwischen einem Bundesligaverein und einem Profi-Fußballer handelt es sich rechtlich gesehen um ein „normales“ Arbeitsverhältnis. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich grundsätzlich, dass Arbeitnehmer, für welche die Erbringung ihrer Arbeitsleistung unmöglich ist, auch keinen Lohn erhalten. Das Fehlen am Arbeitsplatz aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne stellt prinzipiell einen solchen Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung dar, weshalb der Lohnanspruch von Kimmich entfallen würde.

Infektionsschutzgesetz sieht Entschädigungszahlungen vor

Aus § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergibt sich jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Hier hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Personen, die sich auf Anordnung der Behörde hin in Quarantäne begeben müssen, keinem Lohnausfall ausgesetzt sein sollen. Den Betroffenen soll daher vom Staat eine Geldentschädigung gezahlt werden. Damit will der Gesetzgeber die finanziellen Einbußen von quarantänepflichtigen Personen verhindern.

Diese Entschädigung berechnet sich dann nach dem Verdienstausfall. Dabei wird der Verdienstausfall in den ersten sechs Wochen in voller Höhe kompensiert. Erst vom Beginn der siebenten Woche an wird die Entschädigung nur noch in Höhe von 67% des Verdienstausfalles gewährt, wobei nicht mehr als 2.016,00 Euro gewährt werden. Bei einem Verdienstausfall wegen einer zweiwöchigen Quarantäne würde Joshua Kimmich also zunächst seinen Verdienstausfall in Höhe seines vollen Gehalts vom Staat erstattet bekommen.

Gegenausnahme: Keine Entschädigung für Ungeimpfte

Allerdings beinhaltet das IfSG seit Sommer 2020 eine Gegenausnahme: Danach erhält keine Geldentschädigung, "wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung (…) die (…) im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde (…) eine Absonderung hätte vermeiden können" (§ 56 Abs. 1 S. 4 IfSG). Die Inanspruchnahme einer Corona-Schutzimpfung wäre auch für Joshua Kimmich möglich gewesen. Gründe, weshalb es in seinem Fall anders sein sollte, sind jedenfalls nicht öffentlich bekannt.

Kimmich prüft rechtliche Schritte

Nach Medienberichten lässt Joshua Kimmich die Nichtzahlung seines Lohns während der Zeit der Quarantäne juristisch prüfen. Präzedenzfälle gibt es jedoch nicht, weshalb unklar ist, wie hoch die Erfolgschancen des Spielers wären, sofern er die Nichtzahlung seines Lohns tatsächlich vor Gericht angreifen würde.

Die Arbeitsleistung eines Fußballers besteht jedoch grundsätzlich nicht nur aus der Teilnahme an Pflichtspielen, sondern auch am Training etc., wobei die Spiele aus Vereinssicht natürlich prioritär sind. Jedenfalls den Spielern, die nicht selbst erkrankt sind, sondern lediglich abgesondert werden mussten, wäre die Teilnahme am Training auch während der Quarantäne - zumindest modifiziert als Einzeltraining und unter Einbeziehung des Trainerstabs über Fernkommunikationsmittel - möglich gewesen.

Demnach wäre eventuell nur die Teilkürzung des Gehalts aus Sicht eines Arbeitsgerichts denkbar und rechtlich zulässig. Inwiefern die Nichtzahlung des Gehalts der betroffenen Profis tatsächlich angreifbar ist, bleibt jedoch abzuwarten.

Aktuelle Entwicklung: Infektion von Joshua Kimmich

Die eigene Corona-Infektion von Kimmich bedeutete für den Profi eine erneute Quarantäne. Er stand damit seinem Verein weiterhin nicht auf dem Spielfeld zur Verfügung und hat bereits bekanntgeben, auch trotz mittlerweile überstandener Infektion wegen noch bestehender Lungenproblemen auch für den Rest des Jahres auszufallen.

Bei den Entschädigungsansprüchen von Kimmich sind daher zwei Szenarien zu beleuchten:

Zunächst ist Joshua Kimmich mit einem Corona-Infizierten in Kontakt gekommen und musste in Quarantäne, da er nicht geimpft war. Wäre Kimmich geimpft gewesen, so hätte er nicht in Quarantäne gemusst. Da eine Impfung ihm seit einiger Zeit möglich gewesen wäre, konnte sein Arbeitgeber das Gehalt kürzen. Auch erhält der Spieler keine Geldentschädigung vom Staat, da er die Quarantäne durch die Impfung hätte vermeiden können.

Auch in Hinblick auf die steigenden Corona-Zahlen der jüngsten Vergangenheit stellt sich die Frage, ob Kimmich auch die erneute Quarantäne hätte vermeiden können, insbesondere weil sich auch Geimpfte mit dem Corona-Virus infizieren können. Dass Joshua Kimmich in seiner aktuellen Quarantäne erneut auf sein Gehalt verzichten müsste, könnte daher eher als problematisch anzusehen sein. Ob es im Falle Kimmich tatsächlich zu einem Rechtsstreit mit dem FC Bayern München kommen wird, bleibt abzuwarten.

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